In einer Rede anlässlich des Vierten Europäischen Datenschutztages heute (28. Januar) in Brüssel wird Reding unterstreichen, dass Datenschutz im Mittelpunkt ihrer politischen Tagesordnung stehe und dass dieser Grundsatz auf die Beziehungen der EU mit anderen Staaten erweitert werden müsse.
Insbesondere wird sie betonen, dass Abkommen mit Drittstatten zu Antiterrorzwecken persönliche Informationen so weit wie möglich schützen müssten. „Warum müssen Bürger ihre persönlichen Daten offen legen, um zu beweisen, dass sie nichts zu verbergen haben?“ Das wird Reding die im Europäischen Parlament versammelten Datenschutzexperten fragen.
Das SWIFT-Abkommen zur Übermittlung von Bankdaten europäischer Bürger an die US-Behörden, das nächste Woche in Kraft tritt, stehe als erstes auf der Liste der neuen EU-Justizchefin.
„Ich bin weiterhin nicht davon überzeugt, dass alle diese SWIFT-Übermittlungen zur wirksamen Terrorismusbekämpfung notwendig sind. Ich werde das in den nächsten Wochen besonders überprüfen“, wird sie laut der EurActiv vorliegenden Rede sagen.
„Ich möchte sicherstellen, dass unsere EU-Gesetzgebung sowie internationale Abkommen auf Beweismitteln fundieren und nicht auf emotionalen Reaktionen der jüngsten Panikmache.“
Letzte Woche bestätigten Europaabgeordnete ihre klare Opposition gegen das SWIFT-Abkommen und forderten dessen Verzögerung (EurActiv vom 21. Januar 2010).
Soziale Netzwerke im Internet im Visier
Reding wird ebenfalls die Gelegenheit nutzen, um ihre mahnenden Worte bezüglich der Bedrohung der Privatsphäre durch Webseiten wie Facebook oder MySpace zu wiederholen.
Solche so genannten sozialen Netwerke werden von 41,7 Millionen Europäern genutzt. Mit ihnen können einem Vermerk der Europäischen Kommission zufolge persönliche Daten wie Fotos von anderen Menschen eingesehen werden.
In einer Stellungnahme
empfahlen die europäischen Datenschutzbehörden allen Nutzern von sozialen Netzwerken, „Bilder bzw. Informationen über andere Personen nur mit der konkreten Einwilligung der jeweils betroffenen Person in ein soziales Netzwerksystem hochzuladen.“ Sollte diese Empfehlung umgesetzt werden, könnte dies die Funktionsweise solcher Webseiten von Grund auf ändern.
Wie die Kommission in ihrer Stellungnahme betont, können personenbezogene Daten EU-Bestimmungen zufolge nur aus berechtigten Gründen und mit vorheriger Einwilligung des Nutzers verwendet werden.
Beim heutigen parlamentarischen Treffen wird Reding eine Klarstellung der Regeln zur Einwilligung und Transparenz zu ihren wesentlichen Prioritäten erklären.
In ihrer Rede vor Datenschutzexperten wird Reding versichern, sie wolle sicherstellen, dass die allgemeinen Datenschutzregeln mit dem technologischen Fortschritt mithielten und so umfassend seien wie vom Lissabon-Vertrag vorgesehen. Sie wird auf eine Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie
sowie der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation
eingehen.
In der Tat ist mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags Ende letzten Jahres der Schutz personenbezogener Daten zu einem Grundrecht für EU-Bürger geworden. In ihrer neuen Rolle als Justizkommissarin wird Reding dafür verantwortlich sein, „dass die EU-Grundrechte in allen EU-Rechtsakten berücksichtigt werden”, wie es aus ihrem Umfeld heißt.



