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EU will entscheidendes Telekomabkommen unterzeichnen [DE]

Veröffentlicht 31. März 2009 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Europäischen Institutionen bewegen sich auf ein endgültiges Abkommen zu, das auch als Telekompaket bekannt ist. Es besteht aus einer Reihe von Richtlinien, von denen erwartet wird, dass sie das Regelwerk der elektronischen Kommunikation der EU bis 2010 umformen.

Die wichtigsten Hürden wurden gestern abend (30. März 2009) in der letzten Runde der Verhandlungen zwischen dem Ministerrat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission beseitigt und öffnen damit den Weg für eine bedeutende Überarbeitung der elektronischen Kommunikation in der EU, so die übereinstimmenden Quellen aller drei Institutionen.

Mehr Macht für die Kommission

Die EU-Kommission erhielt mehr Macht, um nationalen Entscheidungen entgegen zu wirken, die den Bestand des Binnenmarktes schädigen könnten. Bisher hat Brüssel mit Maßnahmen seine Ansichten in Form von rechtlich nicht bindenden Vorschlägen zu äußern ins Leere gefeuert.

Mit den neuen Gesetzen wird die Kommission weiterhin versuchen ihre Vorschläge bekannt zu geben. Allerdings besteht nun die Möglichkeit, dass diese in rechtlich bindende Entscheidungen umgewandelt werden, sollten sie nicht innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden, so ein Beamter der Kommission gegenüber Journalisten.

Diplomaten von Mitgleidsstaaten bestätigten die Einführung dieses rechtlichen Instruments, aber spielten seine Wichtigkeit herunter, da sie sagten die neue Macht der Kommission würde nur selten zum Einsatz kommen. Beamte der Kommission bestanden unterdessen darauf, dass die Zuständigkeiten höchst heikle Themen für Telekomanbieter beträfen die Verbindungsgebühren im Mobilfunk oder den Einsatz von optischen Glasfaserkabeln.

Die Kommissarin für Informationsgesellschaft, Viviane Reding, bekam auch teilweisen Rückhalt für ihren Vorschlag das Vetorecht der Kommission dafür einzusetzen, um nationale Rechtsmittel zu überstimmen. Diese Rechtsmittel sind Maßnahmen, die eingesetzt werden um wettbewerbsfeindliches Verhalten zu korrigieren, können aber auch von nationalen Regulierungsbehörden dafür eingesetzt werden, heimischen Anbietern Vorteile über kleine Wettbewerber zu geben. 

Das Vetorecht über solche Entscheidungen wird zwischen der Kommission und einer neuen EU- Telekomagentur, BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) geteilt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Kommission, um nationale Rechtsmittel zu verhindern, bindende Empfehlungen gegen eine bestimmte Maßnahme herausgibt, sollte es die Mehrheit der BEREC-Mitglieder (die 27 nationalen Aufsichtsbehörden) hinter sich vereinigen. Sollte der Rückhalt fehlen wird Brüssel nur eine Empfehlung verschicken.

Trotzdem sind Zweifel an der rechtlichen Wirksamkeit dieser bindenden Empfehlungen aufgekommen, da sich die Begriffe widersprechen, denn eine Empfehlung ist nach den Regeln der EU kein rechtlich bindendes Instrument.

Die neue Telekomagentur

Die drei Institutionen einigten sich über die Funktionsweise der neuen Agentur BEREC. Zuerst wird es eine Agentur sein und keine private Gesellschaft, wie zuerst von den Mitgliedsstaaten gefordert. Ihr Budget wird daher von der EU bezahlt. Es ist noch unklar, wie viele Beamte dort tätig sein werden (zwischen 10 und 25) und wo es der Standort sein wird, obwohl Deutschland am wahrscheinlichsten ausgewählt werden soll.

Beschleunigung von Investitionen in Glasfasernetzwerke

Das Abkommen sieht wohl auch vor, dass die großen EU- Unternehmen sich nicht an der Verteilung des Risikos für den Aufbau von neuen Netzwerken (NGNs) beteiligen müssen. Der Kompromisstext verlangt die Sicherstellung der Verpflichtung zum Zugang, durch die angemessene Berechnung des Risikos das der Investor eingeht. Kleinere Anbieter sollen eine Risikozulage bezahlen, um Zugang zu Netzen der großen Unternehmen zu bekommen, die in die Infrastruktur der Netze investiert haben, da von kleinen Anbieter nicht verlangt wird sich an den Anfangsinvestitionen zu beteiligen. 

Funktionelle Teilung

Die Debatte der funktionellen Teilung von Dienstleistungen und Netzwerkaktivitäten bringt das Großbritannien und Schweden, die dies als wettbewerbsfördernde Maßnahme sehen, in Konflikt mit Ländern wie Spanien und Deutschland, die gegen eine solche Maßnahme sind. Das Schlussabkommen beinhaltet daher, die Möglichkeit die funktionelle Teilung nur als „außergewöhnliche Maßnahme“ zu anzuwenden, wenn eine Reihe von Umständen gegeben sind.

Breitbandinternet als universelle Dienstleistung

Das Telekomabkommen führt die Idee des Hochgeschwindigkeitsinternet als universelle Dienstleistung ein, die bislang z.B. bei Festnetztelefonen angewandt wurde. Dies umfasst, dass die Telekombetreiber dazu verpflichtet sein werden, landesweite Übertragung für Dienstleistungen von Hochgeschwindigkeitsinternet anzubieten, die im Moment nur 93% des europäischen Territoriums bedienen. Der eigentliche Nutzen dieser Technologien ist zur Zeit auf weniger als ein Viertel der EU-Haushalte beschränkt.

Ungelöste Probleme

Es scheint als wolle das Parlament den Schutz der Internetnutzer und Internetdienstanbieter nicht untergraben, die der Gefahr neuer französischer Richtlinien ausgesetzt sind, die einer besonderen Behörde das Recht geben zu verlangen, dass die Internetverbindungen von denjenigen, die unter Verdacht stehen gegen die Urherberrechte verstoßen zu haben, abgeschaltet werden. Die Europaabgeordneten wollen aufrechterhalten, dass nur rechtstaatliche Instanzen dazu befugt sind, solche Anweisungen zu geben. Der Rat hat diese Klausel aus dem Kompromisstext gestrichen.

Weitere ungelöste Probleme betreffen die Neutralität des Internet, welche durch neue Sicherheitsanforderungen gestört wird, die es schwieriger, oder gar unmöglich machen, Dienste wie Skype zu verwenden. Zusätzlich werden Debatten im Bezug auf das Paket über den Datenschutz im Internet, in einem weiteren interinstitutionellen Treffen, das für nächsten Donnerstag anberaumt ist, angesprochen.

Hintergrund : 

Am 13. November 2007 schlug die Kommission eine vollständige Überarbeitung der Regelungen für den Bereich der elektronischen Kommunikation vor.

Das Paket umfasst vier Gesetzesvorschläge, die die Errichtung einer neuen EU-Aufsichtsbehörde für den Telekommunikationssektor (EECMA – Europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation), die Einführung funktionaler Trennung als Maßnahme zur Ankurbelung des Wettbewerbs, eine Überarbeitung der Verwaltung der Funkfrequenzen und eine Reihe von Verbraucherschutzmaßnahmen vorsieht (siehe unser LinksDossier). 

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