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EU will Roaming-Gebühren drastisch senken [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 13. Juli 2006   

Um die Preise für die Nutzung von Mobiltelefonen im EU-Ausland zu senken, hat die Kommission vorgeschlagen für die Gebühren, welche Netzwerkbetreiber für die Nutzung ihrer Netze im Ausland verlangen, eine Höchstgrenze festzulegen.  Hierdurch könnten die Roaming-Gebühren der Verbraucher um bis zu 70 % reduziert werden.

Hintergrund:

Am 12. Juli hat die Kommission einen neuen Verordnungsentwurf vorgelegt, wodurch die Kosten für die Nutzung der Mobiltelefone im Ausland (Roaming) festgeschrieben werden sollen (s. EurActiv, 11. Juli 2006).

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Bei der Präsentation des Vorschlags am 12. Juli sagte Kommissionspräsident José Manuel Barroso, dass die Kommission mit ihrem Vorschlag wie versprochen etwas gegen die  überhöhten Gebühren für die Verwendung von Mobiltelefonen im Ausland unternehmen wolle.   Denn die Netzwerkbetreiber hätten sich in dieser Frage zu spät und zu wenig bemüht etwas zu ändern, fügte er hinzu.

Nach Angaben der Kommission sind zurzeit 147 Millionen EU-Bürger – überwiegend Privatpersonen und Geschäftsleute kleiner und mittelständischer Unternehmen – von den hohen internationalen Roaming-Gebühren betroffen.  Es heißt weiter, dass die durchschnittlich verlangten Gebühren mehr als fünf Mal höher als die tatsächlichen Kosten für die Netzwerkbetreiber.

Die Kommission will daher eine Höchstgrenze für die Gebühren festlegen, welche Mobilfunkbetreiber sich einander in Rechnung stellen können, wenn Verbraucher Auslandsgespräche führen.   Die Kommission will daher den Großkundenpreis für diese Dienstleistungen begrenzen und den Aufschlag für den Endkundenpreis auf nicht mehr als 30 % festlegen.  Folgende Höchstgrenzen der Großkundenpreise wurden von der Kommission vorgeschlagen:

  • 33 Cent für Ortsgespräche (zu einem Anbieter innerhalb des Gastlandes)
  • 49 Cent pro Minute für internationale Gespräche vom Gastland in ein anderes Land
  • 16,5 Cent pro Minute für eingehende Anrufe im Ausland

Der Aufschlag von 30 %  entspricht der Spanne, welche Netzwerkbetreiber üblicherweise bei inländischen Gesprächen anlegen können, sagte die EU-Kommissarin für Medien und Informationsgesellschaft Viviane Reding.

Barroso hatte den Mobilfunkbetreibern eine letzte Chance gegeben, zu zeigen, wie ernst es ihnen mit der Selbstregulierung sei, indem sie die  Gebühren freiwillig senken. Bislang jedoch sieht die Kommission hierfür keine Anzeichen. 
Deshalb wird die heute angenommenen Verordnung  nach einer Übergangsphase von sechs Monaten automatisch auf Endkundenebene in Kraft treten – es sei denn die Netzwerkbetreiber führen doch noch eine freiwillige Senkung der Gebühren durch. In diesem Fall, so Barroso, würden diese Maßnahmen der Kommission teilweise überflüssig werden, was die Kommission auch hoffe. 

Positionen:

Die Mobilfunkbetreiber halten die Versuche der Kommission, die Roaming-Gebühren zu regulieren, für unnötig,  da der Wettbewerb bereits zu beträchtlichen Senkungen der Roaming-Gebühren geführt habe.  Eine Vereinbarung zwischen den führenden europäischen Anbietern würde zu einer durchschnittlichen Kostensenkung der Roaming-Gebühren von 40 % innerhalb der EU führen, hieß es in einer Erklärung der GSM Association.

Die GSM Association ist gegen die Festlegung von Obergrenzen der Endverbraucherpreise. Es heißt weiter, dass eine Preisobergrenze die Möglichkeit der Mobilfunkanbieter, die Roaming-Gebühren und Dienstleistungen auf die besonderen Bedürfnisse spezieller Verbrauchergruppen anzupassen, einschränken würde.  Des Weiteren würden die Mobilfunkanbieter durch eine  Festsetzung der Großkundenpreise mit hohen Kosten bestraft werden, welche bei einigen Anbietern zu Verlusten im Bereich der Roaming-Dienstleistungen führen könnten.  Denn in einigen Fällen, würden für die Mobilfunkanbieter höhere Kosten anfallen, etwa wenn sie in spärlich bevölkerten oder bergigen Regionen ihre Dienste anbieten.

BEUC, die Europäische Verbraucherorganisation, zweifelt daran, dass die Mobilfunkanbieter ihre Praktiken auch ohne eine Verordnung ändern würden.  Die Mobilfunkanbieter hätten ihren Kunden in der Vergangenheit unverschämt hohe Roaming-Gebühren in Rechnung gestellt, welche in keinem Bezug zu den tatsächlichen Kosten gestanden hätten.  Dank des Vorschlags der Kommission könnten Verbraucher, die ins Ausland fahren, spürbare Verbesserungen auf ihren Rechnungen feststellen, sagte BEUC.

Allerdings würden sie auch weiterhin ein waches Auge auf die Entwicklung haben, hieß es.  Grundsätzlich sei die geplante Verordnung ein erster Schritt in die richtige Richtung,.  Es sei  allerdings zu hoffen, dass die Anbieter nicht versuchen würden, andere Märkte zu finden, auf denen sie die Verbraucher wieder ausbeuten könnten.  Eine ständige Überwachung der Entwicklung der übrigen Märkte sei daher notwendig, sagte Jim Murray, Direktor von BEUC.

Michael Bartholomew, Dirktor von ETNO, der European Telecommunications Network Operators’ Association sagte, dass solch eine aufdringliche und scharfe Verordnung beispiellos sei.  Auch wenn die Kommission einige Aspekte des ursprünglichen Entwurfs überarbeitet habe, würde die vorgeschlagene weit reichende Verordnung immer noch erhebliche wirtschaftliche Risiken sowohl für die erfolgreiche und wettbewerbsfähige Mobilfundindustrie als auch für die Verbraucher beinhalten.  Durch diesen Ansatz würden die Möglichkeiten des Sektors untergraben, Innovationen durchzuführen und den Verbraucher weiterhin die wesentlichen Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen anbieten zu können.

Nächste Schritte:

  • Die Kommission hofft, dass die Verordnung vom Parlament und Rat schnell angenommen wird, damit sie bereits im Sommer 2007 in Kraft treten kann.
  • Sie würde unverzüglich rechtskräftig werden 

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