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Stellenangebot registrierenDie Kommission hat ihre Änderungsvorschläge für die Richtline 'Fernsehen ohne Grenzen' von 1989, welche zuletzt 1997 überarbeitet wurde, vorgestellt. Diese Änderungen beinhalten, dass zum einen einige Bestimmungen dieser Richtlinie auch auf bestimmte internetbasierte Dienstleistungen anzuwenden sind und zum anderen, dass Verordnungen, die Werbung oder Produktplatzierung betreffen, teilweise aufgehoben werden sollen.
Die Richtlinie “Fernsehen ohne Grenzen
” (89/552/EEC) wurde 1989 verabschiedet und dann im Jahr 1997 abgeändert und ergänzt. In Folge der Entscheidung des Rates für Kultur und audiovisuelle Medien am 23. Mai 2002 sollte die Fernsehrichtlinie gründlich überarbeitet werden. Am 13. Dezember 2005 hat die Kommission einen Richtlinienentwurf für Änderungen der Fernsehrichtlinie vorgestellt.
Die Kernelemente der bestehenden Fernsehrichtlinie sind folgende:
Die wichtigsten Vorschläge der Kommission sind folgende:
Die meisten dieser Punkte wurden bereits in den fünf „Themenpapieren“ veröffentlicht, welche die Kommission zur Vorbereitung der Audiovisuellen Konferenz in Liverpool vom 20. – 22. September 2005 veröffentlicht hatte:
Auf einer Tagung der Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände UNICE im Vorfeld des Frühjahrsgipfels im März 2005 sagte Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, die Fernsehrichtlinie würde zu einer Annäherung der nationalen Vorschriften beitragen. Als die erste Kommissarin, die gleichzeitig für Infrastruktur und Inhalt zuständig ist, meinte Reding: „Wir brauchen einen Fahrplan für Konvergenz und damit will ich mich in meiner ersten Mandatshälfte befassen“. Auf der Konferenz in Liverpool fügte die EU-Kommissarin hinzu: „Es ist vor allem im Interesse unserer Industrie und Dienstleistungsanbieter, klare EU-weite Vorschriften zu haben. Die Alternative wäre ein Flickwerk nationaler Regeln und Präzedenzrechtsprechungen, die einander widersprechen und grenzüberschreitende Geschäfte sowohl für Anbieter als auch für Nutzer erschweren würden. Deswegen setze ich mich für eine bessere Rechtsetzung ein. Ich spreche von einem einheitlichen einfachen Rechtsrahmen statt mindestens 25 verschiedenen Gesetzgebungen. Das ist meiner Ansicht nach die Bedingung für ein effektives Funktionieren des Herkunftslandprinzips – dem Eckstein der europäischen Politik im audiovisuellen Bereich. Dadurch könnten aufgrund der Rechtssicherheit und neuer Möglichkeiten für die Industrie grenzüberschreitende Dienstleistungen und neue Geschäftsmodelle gefördert werden. Das hieße weniger Aufwand und Regulierung, nicht das Gegenteil!“
In einer am 4. September 2003 veröffentlichten Erklärung fordert das Europäische Parlament eine komplette Überprüfung der Fernsehrichtlinie unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen und Veränderungen in der Struktur des audiovisuellen Marktes. MdEP wollen, dass die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ erneut vorgelegt wird und zwar als Teil eines Regulierungsrahmens, der die Grundprinzipien der bestehenden Fernsehrichtlinie, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und die Richtlinie zur Koordinierung von Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung mit einschließen würde.
Die Berichterstatterin des Parlaments Ruth Hieronzmi sagte bei einem Gespräch mit Journalisten in Brüssel am 29. August 2006: "Es geht bei der Richtlinie keinesfalls um die Regulierung des Internets, sondern um ein „lex specialis“ nur für solche Dienste, die für Demokratie und Informations- und Meinungsvielfalt von besonderer Bedeutung sind. Voraussetzung ist, dass sie sechs Kriterien zeitgleich aufweisen müssen:
In meinem Bericht schlage ich vor, in dieser Definition das Kriterium der „redaktionellen Verantwortung“ und den Begriff „Programm“ zusätzlich einzufügen, um den Anwendungsbereich zu präzisieren.Mit dieser Definition gehören elektronische Dienste, bei denen der audiovisuelle Teil nicht Hauptzweck der Dienstleistung ist – wie z.B. die elektronische Presse oder auch Online-Zeitungen – ausdrücklich nicht in den Anwendungsbereich."
Der europäische Verbraucherverband (BEUC) sagte, dass die Kommission bereits bekannt gegeben habe, dass es in Zukunft mehr Werbung und insbesondere mehr versteckte Werbung im Sinne von Produktplatzierung geben würde. Der Direktor von BEUC, Jim Murray, vertritt die Ansicht, dass die vorgeschlagene Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen “ein ungewolltes Weihnachtsgeschenk von Kommissarin Reding und ihrer Kollegen“ ist. Zuvor hatte sich BEUC für eindeutigere Bestimmungen eines effektiveren Beschwerdeverfahrens ausgesprochen. Des Weiteren waren sie der Auffassung, dass darauf geachtet werden müsse, dass die Rechte der Verbraucher in ihren eigenen Ländern nicht übermäßig durch die Übertragungen ausländischer Sender verletzt werden würden.
EGTA, die Association of Television and Radio Sales Houses, sagte, “obwohl die Kommission die Notwendigkeit erkennt, den bestehenden Rechtsrahmen für Werbung zu überarbeiten, trifft dieser Vorschlag weder die Erwartungen noch spricht er die wahre Herausforderung an, allen EU-Bürgern freien Zugang zu einer Reihe von Fernsehprogrammen zu ermöglichen. Der Generalsekretär von EGTA, Michel Gregoire sagte, „Werbung ist und bleibt die primäre Einnahmequelle für frei zur Verfügung stehende Fernsehprogramme. Es ist wichtig einen Gesetzesrahmen zu entwickeln, der weder den derzeitigen Einkommensstrom zerstört noch die Entwicklung neuer Werbeformen. Andernfalls wird es in den kommenden Jahren problematisch werden, audiovisuelle Inhalte zu finanzieren.
CEPI, die Europäische Koordination unabhängiger Produzenten, sagte, dass die Kommission einen „ausgeglichenen Ausblick auf die zukünftigen Anforderungen des audiovisuellen Sektors […] insbesondere einen flexibleren und aktuelleren Ansatz zu Werbung und Produktplatzierung“ präsentiert habe. Dennoch sagte CEPI- Generalsekretär Bruno Alves, dass er das geringe Engagement der Kommission bezüglich eines robusteren Ansatzes für die Förderung eines europäischen Sektors für die Produktion unabhängiger Inhalte bedauere.
Die Europäische Rundfunkunion, EBU, begrüßte den „Vorschlag der Kommission die Reichweite der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ über das traditionelle Fernsehen hinaus auszuweiten und so alle audiovisuellen Mediendienstleistungen mit einzubeziehen“. Sie sagten, dass diese „nicht-linearen“ (z.B. „on-demand“) Dienstleistungsanbieter so auch vom Herkunftslandprinzip profitieren könnten, welches zentrales Element der Richtlinie bleibe. Hierdurch würde ebenfalls die rechtliche Sicherheit zunehmen und der Binnenmarkt besser funktionieren.
Angela Mills Wade, Geschäftsführerin des Europäischen Verlegerrates (EPC) sagte, dass das EPC es begrüße, dass die Kommission, die Presse aus medienspezifischen Bestimmungen, ob gedruckt oder online, herauszuhalten gedenke. „Wir werden das Parlament darum bitten dies zu bestätigen, dass Online-Versionen von Tageszeitungen und Magazinen nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen“. Das EPC begrüßte den Vortrag und sagte, dass die Definition von „audiovisuellen Mediendienstleistungen“ alle Dienstleistungen ausschließe, welche nicht für die Verteilung audiovisuellen Inhaltes vorgesehen seien.
Ein Sprecher des vzbv, der deutschen Dachorganisation der Verbraucherverbände, übte Kritik an der Initiative der Kommission, weil diese ihrer Ansicht nach „einem Dammbruch im Bereich Presse- und Informationsfreiheit ähnlich ist“. Vzbv-Chefin Edda Müller sagte: „Die Zuschauer müssen sich auch künftig darauf verlassen können, dass über Dinge berichtet wird, die gesellschaftlich oder politisch relevant sind, und nicht weil dafür bezahlt wurde“.
Auf der Konferenz in Liverpool sagte, Mark Thompson, Generaldirektor von BBC, : „Rundfunkübertragung verändert sich und die Grenzen werden immer verschwommener. Das geschieht viel schneller als wir dachten. Rundfunk- und Fernsehsender müssen sich faktisch neu definieren“.
Damien Reid, stellvertretender Generaldirektor von Orange, sagte: “Aller verändert sich… Etablierte Geschäftsmodelle sind überflüssig geworden und neue lebensfähige Modelle müssen erst noch hervortreten“.
Charles Allen, Generaldirektor bei ITV, meinte: “Kommerzielle Rundfunk- und Fernsehsender müssen ihre Geschäftsmodelle komplett überarbeiten… und Regulierer müssen das gleiche tun.“
Karen Thomson von AOL Großbritannien sagte: “Das Nirwana der Konvergenz ist greifbar “.