Während einer Anhörung im Europäischen Parlament am 19. Januar 2008 hat Peter Fleischer betont, dass das Interesse Googles am Kauf von DoubleClick hauptsächlich den Wunsch des Unternehmens spiegle, den Markt für „Third Party Adserving“ (Bannerauslieferung als extern erbrachte Dienstleistung) zu betreten.
Die Übernahme beinhalte laut Fleischer nicht den Zusammenschluss der Datenbanken der beiden Unternehmen. Grund hierfür sei hauptsächlich, dass DoubleClick nicht die Daten seiner Kunden besitzt.
Das Online-Werbeunternehmen könne nur die Daten nutzen, die es beziehen könne, während Nutzer Werbebanner anklickten, um somit gebündelte, anonymisierte Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Daten gehören den Herausgebern oder Werbetreibenden, für die DoubleClick arbeitet, erklärte Fleischer. Er fügte hinzu, dass es den Kunden von DoubleClick missfallen würde, wenn man versuchte, ihre Vertragsverhältnisse aufzuheben, indem Informationen zwischen den Werbetreibenden ausgetauscht würden.
In Brüssel setzen sich viele dafür ein, dass der Fall als eine Angelegenheit des Datenschutzes behandelt werden sollte, anstatt als rein wettbewerbsrechtliches Problem. Der Kommission mangelt es jedoch an Befugnissen, den Fall unter diesem Gesichtspunkt anzugehen, da Schutz der Privatsphäre bzw. Datenschutz in den Kompetenzbereich der einzelnen Länder fällt (EurActiv vom 14. Januar 2008).
Unabhängig vom Ergebnis der Fusion werden die Aktivitäten Googles in Europa zunehmend in Frage gestellt. Die Bedenken konzentrieren sich hauptsächlich auf der Sammlung personenbezogener Daten ohne die explizite Zustimmung oder gar ohne das Bewusstsein der Verbraucher.
Insbesondere wird das Vorgehen Googles kritisiert, zielgerichtete Werbung zur Verfügung zu stellen, nachdem personenbezogene Daten von Nutzern gesammelt wurden – wie beispielsweise durch Anfragen, die mit der Google-Suchmaschine durchgeführt wurden, durch das Beziehen von IP-Adressen oder durch das Abfragen von Email-Inhalten, wie die seiner eigenen Gmail-Nutzer.
Google-Vertreter haben sich hierzu wie folgt geäußert: Kein Mensch außer dem Nutzer selbst lese jemals die Nachrichten, die über Gmail gesendet oder empfangen würden. Es sei einfach ein Computer, der zu Schlüsselwörtern in den Emails der Nutzer die passende zielgerichtete Werbung suche.
Derzeit liegt das Dossier in den Händen der GD Wettbewerb und wird auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht auf dem Zwischenmarkt für Online-Werbung überprüft.



