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Google löscht Links zu belgischen Zeitungen [DE]

Veröffentlicht 20. September 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Google hat alle Links zu belgischen Zeitungsartikeln von seinen News-Seiten entfernt, nach einem Urteil eines Brüsseler Gerichts.

Copiepresse, ein Verband, der sich um die Urheberrechte der französisch- und deutschsprachigen Presse in Belgien kümmert, hatte beim Brüsseler Gericht erster Instanz Beschwerde eingereicht. Das Gericht entschied am 5. September 2006, dass die Suchmaschine Google zur Vermeidung einer Geldstrafe, die sich auf 1 Million Euro pro Tag belaufen würde, keine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln mehr veröffentlichen darf.

In Google News veröffentlicht die Suchmaschine kurze Ausschnitte, meist etwa 150 Buchstaben, aus Zeitungsartikeln, um dem Nutzer einen kurzen Überblick über den Artikel zu geben. Für gewöhnlich umfasst eine Kurznachricht in einer Zeitung 2500 Buchstaben. Auch der größte Konkurrent von Google, Yahoo!, bedient sich dieser Methode.

Google argumentiert, dass kurze Textauszüge mit den Urheberrechten der meisten Länder vereinbar seien. Google News würde den Verlegern einen Vorteil verschaffen, indem der Inhalt der Zeitungen leichter auffindbar sei und eine große Anzahl von Nutzern auf die Startseiten der Zeitungen geleitet würde. Google zeige außerdem immer nur die Überschrift und kurze Auszüge aus den Artikeln. Wenn ein Nutzer den ganzen Artikel lesen möchte, müsse er dennoch die Internetseiten der Zeitung öffnen. Der Belgische Verband der französischsprachigen Zeitungen betonte jedoch, seine Mitglieder würden Geld verlieren, da Google-Nutzer letztlich nicht die Startseite der Zeitungen besuchen würden. Werbeanzeigen auf diesen Seiten seien aber die größten Einnahmequellen. Der Verband fügte hinzu, dass der Inhalt der Zeitungen nicht vollständig von den Google-Links verschwinden müsste, jedoch solle Google einen Teil der Einnahmen, die das Unternehmen an seinen Suchseiten verdient, an die Zeitungen abtreten. 

Das Gericht hat Google zudem, unter Androhung einer Geldstrafe von 500.000 Euro pro Tag bei Nichtbefolgung, angewiesen, die Gerichtsentscheidung ohne Kommentar auf google.be und news.google.be zu veröffentlichen. Google ist diesem Beschluss mit der Begründung nicht nachgekommen, es wäre über das Gerichtsverfahren nicht informiert worden, und hätte keine Möglichkeit gehabt, sich zu verteidigen. Außerdem wolle Google gegen das Urteil vom 5. September Berufung einlegen. 

Im Jahr 2004 hat Le Monde ein Abkommen mit Google geschlossen, das den Redakteuren ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Artikel einräumt. Die französische Tageszeitung sagte dazu, ein gerichtliches Vorgehen sei legitim, es könnten aber auch andere Lösungen gefunden werden. Anstelle sich auf jahrelange Streitigkeiten mit Google vor Gericht mit nicht vorhersehbaren Kosten einzulassen, habe Associated Press eine Vereinbarung mit dem in Mountain View ansässigen Unternehmen unterzeichnet, in dem auch eine Bezahlung für die Nachrichten vereinbart wurde. Google zu zähmen, indem man das Unternehmen zwinge, die Interessen der Verfasser der Nachrichten zu berücksichtigen, ohne den Elan von Google zu brechen, sei der beste Weg, die Interessen aller Beteiligten und vor allem der Internetnutzer zu schützen.

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