Google gab an, von nun an Informationen, die mit den IP-Adressen der Nutzer in Verbindung stehen, nur noch für neun Monate zu speichern. EU-Datenschützer hingegen wollen eine Standard-Speicherdauer von sechs Monaten durchsetzen.
Eine IP-Adresse ist die Identifikationsnummer, die die Internetanbieter jedem Computer zuweisen, der sich mit dem Internet verbindet. Desktop-Rechner behalten ihre IP-Adresse in der Regel, bei Laptops ändert sie sich allerdings immer häufiger, da diese oft an verschiedenen Orten genutzt werden und sich der Nutzer dann über verschiedene Internetanbieter einwählt.
Das Schlüsselproblem der Datenschützer ist die Frage, ob eine IP-Adresse als personenbezogene Information gelten soll oder nicht. Sollte die IP-Adresse als personenbezogene Information eingestuft werden, würden die EU-Richtlinien für den Datenschutz greifen und Google müsste zunächst die Erlaubnis der Nutzer einholen, bevor es diese Information speichern dürfte, was vermutlich große Auswirkungen auf Googles derzeitiges Geschäftsmodell hätte (EurActiv vom 9. April 2008).
Zurzeit gibt es in der EU-Gesetzgebung allerdings noch keine Angaben dazu, ob eine IP-Adresse als personenbezogene Information anzusehen ist oder nicht. Die Datenschutzrichtlinie versteht unter personenbezogenen Daten „alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person“.
Die europäische Arbeitsgruppe der Datenschutzbehörden (Artikel 29-Datenschutzgruppe) kam 2007 zu dem Schluss, dass die IP-Adresse in direkter Beziehung zu einer bestimmbaren Person steht und daher als personenbezogene Information verstanden werden sollte. Der Gruppe zufolge, müsste Google daher die Nutzer vor der Speicherung von Informationen zunächst um deren Einverständnis bitten.
Datenschutzexperten in der EU begrüßten den Schritt von Google und freuten sich über die guten Neuigkeiten. Sie betonten aber, dass Google damit immer noch nicht der Forderung nachkomme, die Speicherdauer auf sechs Monate zu reduzieren. Auch die Frage nach einer vorherigen Einholung der Zustimmung des Nutzers bleibe ungeklärt, meinten sie.
Nichtsdestotrotz räumten sie auch ein, dass die Datenschutz-Frage sich erübrigen könnte, wenn Chrome, der neue Internetbrowser, den Google diesen Monat auf den Markt gebracht hat, einen bedeutenden Marktanteil erreiche. Mit Chrome strebt Google an, die Surf- und Suchfunktion im Internet zu verbinden, wodurch herkömmliche Suchmaschinen überflüssig würden. Eine der Innovationen von Chrome ist ein so genannter „Anonymer Modus“, in dem der Browser keinerlei personenbezogene Daten speichert.



