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Internetanbieter und Filmindustrie unterzeichnen "Film Online-Charter" [DE]

Veröffentlicht 29. Mai 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Einige der wichtigsten Branchenvertreter, darunter Rundfunkvertreter, Telekommunikationsbetreiber und Lizenzinhaber, unterzeichneten die von der Kommission inspirierte Charta zur Förderung der Online-Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte.

Die Charta wurde am 23. Mai 2006 bei den Filmfestspielen von Cannes an der französischen Riviera unterzeichnet und enthält Empfehlungen in drei Kernbereichen, über welche sich die Vorstandsvorsitzenden der unterzeichnenden Unternehmen und Organisationen geeinigt hatten.  Keine dieser Maßnahmen ist völlig neu; für jede einzelne existieren bereits eine oder mehrere Beispiele einer „empfehlenswerten Praxis“.   Es werden folgende Punkte angesprochen:

  • „Zusammenarbeit zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Film Online-Diensten auf einer für alle Beteiligten Gewinn bringenden Basis.“  Dies beinhaltet insbesondere kommerzielle Vereinbarungen zwischen Inhaltsanbietern und Online-Diensten, die Bildung von Gewinnen sowie Rechte und Vereinbarungen über Freigabetermine.  Die Charta empfiehlt ebenfalls den Aufbau eines nicht kommerziellen Dienstes, welcher freigegebenes Archivmaterial zum Herunterladen zur Verfügung stellt, als eine „nützliche Ergänzung der kommerziellen Angebote für die Verbraucher in Bezug auf audiovisuelle Online-Inhalte im Allgemeinen“. Weiter heißt es, dass „technische Maßnahmen zur Online-Verwaltung von Urheberrechten und zum Schutz vor unbefugter Nutzung nach Möglichkeit die Verwendung einer Vielzahl von Netzwerken und Geräten zulassen“ sollten.  
  • „Information und Erziehung in Bezug auf die Wahrung der Urheberrechte zur Sicherung einer wirtschaftlich tragfähigen Verfügbarkeit der Inhalte“  Dies bezieht sich hauptsächlich auf „vernünftige kommerzielle Vereinbarungen zwischen Online-Dienstleistern und Inhaltsanbietern, … [welche] die Voraussetzung für die Entwicklung von Film Online-Angeboten“ sind.  Die Charta empfiehlt Online-Diensten und Inhaltsanbietern zusammenzuarbeiten, um die Verbraucher bzgl. der Urheberrechte zu erziehen und somit attraktive Download-Dienstleistungen anbieten zu können, welche die Urheberrechte respektieren.
  • „Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der unerlaubten Vervielfältigung (Piraterie)“  Inhaltsanbieter und Online-Dienste sind sich darüber einig, „alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Piraterie zu bekämpfen“.  Online-Anbieter haben sich dazu verpflichtet, sich „umgehend mit Verletzungen von Urheberrechten zu befassen und „Technologien zur effizienten Erkennung von urheberrechtlich geschützten Inhalten“ zu entwickeln“.  Die Online-Anbieter haben auch zugestimmt, keine Werbung von Unternehmen zu publizieren, die an „Piraterie beteiligt sind oder diese vorsätzlich veranlassen“ und mit Inhaltsanbietern zusammen zu arbeiten, die „Technologien zum Schutz urheberrechtlich geschützten Materials“ entwickeln.  Zu guter letzt haben sich diese beiden Industriezweige darauf geeinigt, „nationale Organisationen zur Pirateriebekämpfung [zu] fördern“.  Die Kommission wird die Vernetzung zwischen diesen Organisationen unterstützen.  

Die Europäische Verbrauchervereinigung BEUC brachte ihre Empörung über ihren Ausschluss von den Vorbereitungen für die Film-Charta in einem Brief an Kommissarin Reding im November 2005 zum Ausdruck.  Sie würden hiermit gerne betonen, schrieb Direktor Jim Murray damals, dass sie den Ausschluss von BEUC und jeglichen anderen Organisationen, die sich für die Interessen der Verbraucher in diesem Zusammenhang einsetzen, als Kontraproduktiv erachten, insbesondere bezüglich des Prinzips einer vollständigen und gleichberechtigten Beteiligung aller Interessensvertreter.  Ihrer Ansicht nach, sei der Ablauf dieses Vorgangs nicht mit dem Ziel der Kommission vereinbar den Konsultationsprozess und die Regulierungen  zu verbessern. 

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