Gestern hat Apple angekündigt, man werde innerhalb der kommenden sechs Monate die Preise des britischen iTunes-Stores senken und an die Preise der anderen europäischen Länder angleichen. Die Kommission begrüßte die Entscheidung und erklärte, sie beabsichtige nicht, weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Die größere Frage, die weiterhin ungeklärt bleibt, ist, ob es europäischen Verbrauchern erlaubt sein sollte, Einkäufe in einem iTunes-Store eines anderen Mitgliedstaates zu tätigen. Derzeit kann beispielsweise ein deutscher oder spanischer Verbraucher keine Musiktitel beim französischen oder italienischen iTunes-Store erwerben.
Apple sagte, dass diese Praxis durch die unterschiedlichen Urheberrechtern der einzelnen Länder in Europa beeinflusst werde. Jedes Land hat seine eigenen Regelungen. Das langfristige Ziel bleibt die Schaffung eines wahren Binnenmarktes für Musik-Downloads. Die Kommission hat dennoch der Position Apples zugestimmt und anerkannt, dass Verträge zwischen ‚großen’ Plattenfirmen (BMG, EMI, Warner Music und Universal Music) nicht mit der aktuellen EU-Gesetzgebung in Widerspruch ständen.
Jonathan Todd, Sprecher von Neelie Kroes, sagte gestern während der täglichen Pressesitzung der Kommission in Brüssel, einige Plattenfirmen entschieden, ihre Inhalte nicht auf einer gesamteuropäischen Ebene anzubieten. Dies sei ein Vorgehen, das vollständig mit den Regelungen des Urheberrechts in Einklang stehe. Es gebe keinen Verstoß gegen das Kartellrecht.



