Die GD Informationsgesellschaft weist darauf hin, dass die Schaffung einer europäischen Behörde, die eng mit den nationalen Regulierungsbehörden und der Kommission zusammenarbeite, ein wirkungsvolles Instrument sei, um diesen Problemen zu begegnen. In einem Vorschlagsentwurf für eine Verordnung, den EurActiv einsehen konnte und der sich derzeit im dienststellenübergreifende Konsultationsverfahren der Kommission befindet, befürwortet die von der luxemburgischen Kommissarin Viviane Reding geleitete Generaldirektion die Schaffung einer Europäischen Behörde für den elektronischen Kommunikationsmarkt.
Die Behörde würde laut dem Entwurf als Agentur errichtet werden, die ihren Sitz in Brüssel hat. Sie würde die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen ersetzen, würde jedoch in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Telekommunikationsbehörden ebenso wie mit der Kommission zusammenarbeiten. Die neue Agentur würde die folgenden drei Ziele verfolgen:
- Verbesserung der Konsistenz der Regulierung in der EU;
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und der Kommission, und;
- die Schaffung eines Fachzentrums für Regulierungsfragen, die in Verbindung mit Marktanalysen und der Bereitstellung von grenzüberschreitenden Diensten innerhalb der Gemeinschaft stehen.
Laut des Entwurfs, wird die Behörde folgende Aufgaben haben:
- Abgabe von Stellungnahme, wenn die Kommission ‚ernsthafte Zweifel an einer von einer nationalen Regulierungsbehörde vorgeschlagenen Maßnahme’ äußert;
- Unterstützung der Kommission bei der Analyse der nationalen Märkte, wenn dies von den nationalen Regulierungsbehörden unterlassen wird;
- Koordination der Analyse transnationaler Märkte, die von den nationalen Regulierungsbehörden durchgeführt werden;
- Verwaltung des Europäischen Telefonie-Numerierungsumfeldes (ETNS) für europaweite Dienste;
- Unterstützung der Kommission bei der Zuteilung der europäischen Radiofrequenzen;
- Unterstützung der Kommission bei der Festlegung sogenannter gemeinschaftsübergreifender Dienste, die ‚leichter durch die EU-weiten oder regionalen als durch eine nationale Gesetzgebung zu beeinflussen sind’;
- Hilfe bei der Auswahl von Unternehmen, die gemeinschaftsübergreifenden Dienste auszuführen, und;
- Überwachung der regulatorischen Übereinstimmung der gemeinschaftsübergreifenden Dienste.
Zusätzlich wird die Behörde als Wissenspool zur Regulierung der Telekommunikation zwischen Mitgliedstaaten, ihren nationalen Regulierungsbehörden und der Kommission dienen; dies schließt die Veröffentlichung eines Jahresberichts ein sowie die Führung von Datenbanken zu grenzübergreifenden Themen wie dem Management von Radiofrequenzen und mobilem Roaming.



