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Die Kommissarin für die Informationsgesellschaft Viviane Reding sieht sich mit harten Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die Einführung einer europäischen Regulierungsbehörde für die elektronische Kommunikation konfrontiert. Der Vorschlag wird Teil der Überprüfung des Rechtsrahmens für die Telekommunikationsbranche durch die Kommission sein, die Mitte Oktober 2007 fällig ist.
Fast zehn Jahre nach der Öffnung der EU-Telekommunikationsmärkte befindet die Generaldirektion Informationsgesellschaft, dass ‚noch immer einige bedeutende Probleme gelöst werden müssten’.
Dies betreffe besonders die mangelnde Konsistenz in Hinblick auf die Umsetzung allgemeiner Regelungen in der erweiterten EU. Dadurch werde es erschwert, elektronische Kommunikationsdienste unter den gleichen Bedingungen anzubieten, und führe dazu, dass der Binnenmarkt in 27 unterschiedliche regulatorische Systeme zerlegt sei. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Ziele allein von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erfüllt werden könnten.
Die GD Informationsgesellschaft weist darauf hin, dass die Schaffung einer europäischen Behörde, die eng mit den nationalen Regulierungsbehörden und der Kommission zusammenarbeite, ein wirkungsvolles Instrument sei, um diesen Problemen zu begegnen. In einem Vorschlagsentwurf für eine Verordnung, den EurActiv einsehen konnte und der sich derzeit im dienststellenübergreifende Konsultationsverfahren der Kommission befindet, befürwortet die von der luxemburgischen Kommissarin Viviane Reding geleitete Generaldirektion die Schaffung einer Europäischen Behörde für den elektronischen Kommunikationsmarkt.
Die Behörde würde laut dem Entwurf als Agentur errichtet werden, die ihren Sitz in Brüssel hat. Sie würde die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen ersetzen, würde jedoch in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Telekommunikationsbehörden ebenso wie mit der Kommission zusammenarbeiten. Die neue Agentur würde die folgenden drei Ziele verfolgen:
Laut des Entwurfs, wird die Behörde folgende Aufgaben haben:
Zusätzlich wird die Behörde als Wissenspool zur Regulierung der Telekommunikation zwischen Mitgliedstaaten, ihren nationalen Regulierungsbehörden und der Kommission dienen; dies schließt die Veröffentlichung eines Jahresberichts ein sowie die Führung von Datenbanken zu grenzübergreifenden Themen wie dem Management von Radiofrequenzen und mobilem Roaming.
ETNO, welche die früher staatseigenen Telekommunikationsbetreiber der EU repräsentiert, sagte, dass der Rechtsrahmen weiterhin die stimmigen Ziele und Prinzipien der Regulierung in der gesamten Europäischen Union sicherstellen und gleichzeitig einen Einheitsansatz für die Rechtsmittel vermeiden solle. Obwohl einige neue Dienste, die von Natur aus gesamteuropäisch seien, einen harmonisierten Ansatz fordern könnten, solle entsprechend dem vorübergehenden Charakter des EU-Rechtsrahmens keine zusätzliche ständige Ebene an Bürokratie geschaffen werden.
Ilsa Godlovitch, die Vorsitzende für regulatorische Angelegenheiten der Organisation für neue Marktteilnehmer unter den Telekommunikationsbetreibern (European Competitive Telecommunications Association, ECTA), sagte EurActiv: „ Konkurrierende Betreiber von Telekommunikationsdiensten in ganz Europa beobachten oftmals, dass das Rad mehrere Male neu erfunden wird, um ähnliche Probleme zu lösen. Deshalb haben wir uns stets für eine bessere Zusammenarbeit der Regulationsbehörden eingesetzt, um Best-Practice-Methoden zu verbreiten. In dieser Hinsicht ist es ziemlich eindeutig, wie hilfreich es war, dass die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen während der vergangenen 18 Monate eine wichtigere Rolle eingenommen hat. Wir würden es begrüßen, wenn diese Rolle noch ausgebaut würde und jeglicher institutioneller Mechanismus, um dies zu fördern – sei es in Form einer Agentur oder auf andere Weise - wäre willkommen.“
„Idealerweise würden wir eine Lösung begrüßen, die vorsieht, dass die Kommission und ein gestärktes Organ der Europäischen Regulierungsstellen enger zusammenarbeiten. Die wichtigste Rolle eines solchen Organs sollte die Weitergabe von Erfahrungen vor Ort an die Kommission sein sowie die Sicherstellung, dass Entscheidungen die nationalen Umstände berücksichtigen. Es besteht jedoch eine Gefahr, die vermieden werden sollte: ein Ansatz des kleinsten gemeinsamen Nenners. Die Struktur sollte dazu dienen, die Best-Practice-Methoden anzugleichen und nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner zu wählen.“