Die Entscheidung wurde umgehend von der Unterhaltungselektronikindustrie begrüßt. Gleichzeitig wurde jedoch ein Vorschlag vorgelegt, der den Urheberrechtsschutz von Künstlern von 50 auf 95 Jahre verlängern will.
Charlie McCreevy, Kommissar für den Binnenmarkt, sagte: „Wir müssen uns jedoch ansehen, wie die Regelungen in der Praxis angewandt werden.“ Gleichzeitig erkannte er das Recht der Künstler auf Entschädigung für Privatkopien an.
„Es dürfte möglich sein, eine machbare Lösung zu entwickeln, die den Rechteinhabern eine angemessene Entschädigung garantiert und gleichzeitig gewährleistet, dass die Erhebung der Abgaben in einer Weise erfolgt, die dem durch privates Kopieren entstandenen Verlust entspricht“, zeigte sich McCreevy diplomatisch.
Konkret bedeutet dies den Start einer öffentlichen Konsultation, die bis zum 18. April 2008 andauern wird. Eine offene Anhörung wird im Juni folgen. Es soll eine Lösung gefunden werden, die alle Beteiligten zufrieden stellt.
Trotz aller diplomatischen Bemühungen des irischen Kommissars ist klar, dass die Künstlergemeinschaft über die Entscheidung nicht erfreut sein wird, auch wenn sie Zustimmung von Seiten der Technologieindustrie erhalten hat. Der Wegfall der Abgaben bedeutet die Abschaffung einer Art versteckter Steuer, welche die Produzenten von Elektrogeräten, wie Computern oder CD-Spielern, betrifft. Die Steuern werden aufgrund der Annahme erhoben, dass diese Geräte genutzt werden könnten, um private Kopien von urheberrechtlich geschützten Arbeiten anzufertigen.
Andererseits würde die Künstlergemeinschaft eine wesentliche Einnahmenquelle verlieren. Daher ist es kein Zufall, dass McCreevy am selben Tag eine Wiederaufnahme der Debatte über Urheberrechtsabgaben angekündigt hat. McCreevy verlieh seiner Absicht Ausdruck, den Urheberrechtsschutz für europäische Künstler von 50 auf 95 Jahren zu verlängern. Dies schließt eine Lücke bei der Schutzzeit, die für Künstler gilt.
„Ich kenne keinen überzeugenden Grund, warum ein Musik-Komponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt sein soll, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genießen sollte - ein Zeitraum der nicht einmal seine Lebensdauer erfasst“, sagte McCreevy und fügte hinzu: „Es ist oft der Künstler, der eine Komposition erst richtig zum Leben erweckt. Oft haben wir keine Ahnung wer ein Musikstück komponiert hat, aber wir wissen wer der Sänger eines Liedes ist.”



