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Kommission wird Künstlerrechte überarbeiten [DE]

Veröffentlicht 15. Februar 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Zur Frage der Urheberrechtsabgaben hat die Europäische Kommission mit einer öffentlichen Konsultation die Büchse der Pandora wieder geöffnet. Damit soll die Art der Steuererhebung in den 27 EU-Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Die Entscheidung wurde umgehend von der Unterhaltungselektronikindustrie begrüßt. Gleichzeitig wurde jedoch ein Vorschlag vorgelegt, der den Urheberrechtsschutz von Künstlern von 50 auf 95 Jahre verlängern will.

Charlie McCreevy, Kommissar für den Binnenmarkt, sagte: „Wir müssen uns jedoch ansehen, wie die Regelungen in der Praxis angewandt werden.“ Gleichzeitig erkannte er das Recht der Künstler auf Entschädigung für Privatkopien an. 

„Es dürfte möglich sein, eine machbare Lösung zu entwickeln, die den Rechteinhabern eine angemessene Entschädigung garantiert und gleichzeitig gewährleistet, dass die Erhebung der Abgaben in einer Weise erfolgt, die dem durch privates Kopieren entstandenen Verlust entspricht“, zeigte sich McCreevy diplomatisch.

Konkret bedeutet dies den Start einer öffentlichen Konsultation, die bis zum 18. April 2008 andauern wird. Eine offene Anhörung wird im Juni folgen. Es soll eine Lösung gefunden werden, die alle Beteiligten zufrieden stellt.

Trotz aller diplomatischen Bemühungen des irischen Kommissars ist klar, dass die Künstlergemeinschaft über die Entscheidung nicht erfreut sein wird, auch wenn sie Zustimmung von Seiten der Technologieindustrie erhalten hat. Der Wegfall der Abgaben bedeutet die Abschaffung einer Art versteckter Steuer, welche die Produzenten von Elektrogeräten, wie Computern oder CD-Spielern, betrifft. Die Steuern werden aufgrund der Annahme erhoben, dass diese Geräte genutzt werden könnten, um private Kopien von urheberrechtlich geschützten Arbeiten anzufertigen.

Andererseits würde die Künstlergemeinschaft eine wesentliche Einnahmenquelle verlieren. Daher ist es kein Zufall, dass McCreevy am selben Tag eine Wiederaufnahme der Debatte über Urheberrechtsabgaben angekündigt hat. McCreevy verlieh seiner Absicht Ausdruck, den Urheberrechtsschutz für europäische Künstler von 50  auf 95 Jahren zu verlängern. Dies schließt eine Lücke bei der Schutzzeit, die für Künstler gilt.

„Ich kenne keinen überzeugenden Grund, warum ein Musik-Komponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt sein soll, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genießen sollte - ein Zeitraum der nicht einmal seine Lebensdauer erfasst“, sagte McCreevy und fügte hinzu: „Es ist oft der Künstler, der eine Komposition erst richtig zum Leben erweckt. Oft haben wir keine Ahnung wer ein Musikstück komponiert hat, aber wir wissen wer der Sänger eines Liedes ist.”

Stellungnahmen: 

Die europäische Industrie der digitalen Technologie hat die Ankündigung, die Kommission werde ihre Reformbemühungen im Hinblick auf das Urheberrechtsabgabensystem der EU wieder aufnehmen, stark begrüßt.

Mark MacGann, Generaldirektor der EICTA, die Organisation, welche die Industrien für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Unterhaltungselektronik in Europa vertritt, sagte, die Branche unterstütze vollständig eine gerechte und angemessene Form der Entschädigung für Künstler, Kunstschaffende und andere Rechteinhaber. Die Branche befürworte nicht, dass Abgaben für Privatkopien abgeschafft würden. Sie habe jedoch wiederholt gezeigt, dass sie das derzeitige System des ‚strengen Rechts’ als ‚undurchsichtig und ungerecht für Verbraucher und Industrie’ empfinde. Weiterhin erfülle es nicht den angedachten Zweck, Rechteinhaber gerecht zu belohnen.

Die liberaldemokratische Europaabgeordnete Sharon Bowles, Sprecherin ihrer Partei für Rechte des geistigen Eigentums, sagte, sie habe im Dezember 2007 das Problem erneut mit dem Kommissar besprochen, daher sei sie erfreut, dass McCreevy eine neue Konsultation ins Leben gerufen habe. Interessant sei, dass er gleichzeitig die Verlängerung des Urheberrechtsschutzes angekündigt habe. Wenn diese beiden Bereiche letztendlich zusammengelegt würden, wäre dies ein sehr sinnvolles Paket, fügte sie hinzu.

Die Musikbranche begrüße die rechtzeitige Initiative von Kommissar McCreevy, die sich möglicherweise sehr positiv auf den Lebensunterhalt zehntausender Menschen auswirken werde, die in der europäischen Musikbranche tätig seien. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor, die von mehreren Musikorganisationen gemeinsam herausgegeben wurde. Man fordere die Kommission auf, diese Möglichkeit zu nutzen, die Bedingungen für den Schutz von gemeinschaftlich produzierten Musikstücken zu harmonisieren und die Diskrepanz für Künstler zu beseitigen, die sich mit dem Ablauf der Schutzfristen ergeben werde. Die Mitteilung wurde von FIM (Internationale Musikerförderation), GERA Europe (Global Entertainment Retail Association-Europe), GIART (International Organisation of Performing Artists), ICMP (International Confederation of Music Publishers), IFPI (Weltverband der Phonoindustrie), IMPA (International Music Publishers Association) und IMPALA (Independent Music Companies Association) unterzeichnet.

Hintergrund : 

Urheberrechtsabgaben werden auf eine Reihe von Artikeln erhoben – von Fotokopierern bis hin zu DVDs, Mobiltelefonen und MP3-Playern. Dies ist eine Möglichkeit, um Rechteinhaber zu entschädigen, wenn deren urheberrechtlich geschützte Materialien kopiert werden.

Kommissar Charlie McCreevy hat bereits versucht, die Regeln zu Urheberrechtsabgaben zu ändern, um den jüngsten technologischen Entwicklungen gerecht zu werden, die, so die Meinung vieler, Abgaben hatten obsolet werden lassen.

Im November 2006 stellte McCreevy einen Plan vor, nach dem die Kommission eine Empfehlung annehmen sollten – das „weichste rechtliche Instrument“ der EU-Exekutive – um die Regelungen zu ändern.

Das Vorhaben wurde jedoch von Künstlervereinigungen vehement abgelehnt. Frankreich unterstützte sie und die Kommission musste im Dezember 2006 zugestehen, dass es keine ausreichende gemeinsame Basis für eine Einigung unter den betroffenen Parteien gebe. Die Debatte wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.

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