Am 26. Juli 2007 übersandte die Abteilung der Europäischen Kommission für Kartellrecht eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Intel, die weithin die Beschwerden von AMD über wettbewerbsschädigendes Verhalten unterstützt. Die Kommission teilte mit, dass die vertrauliche Mitteilung besonders drei Praktiken betreffe, die Intel eingesetzt habe, um AMD vom Markt für Mainboard-Prozessoren auszuschließen:
- Intel habe verschiedenen Erstausrüstern (Original Equipment Manufacturers; OEM) bedeutende Rabatte gewährt, wenn diese alle oder den Großteil ihres Bedarfs für Rechner mit Intel-Produkten deckten.
- In mehreren Fällen habe Intel Geld gezahlt, um OEMs dazu zu bewegen, den Start einer neuen Produktionsserie zu verschieben oder zu verwerfen, die AMD-Prozessoren enthielten.
- Im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen AMD-Produkte für strategische Kunden im Server-Bereich des Marktes habe Intel seine Prozessoren zu Preisen, die durchschnittlich unterhalb der Herstellungskosten lägen, angeboten.
Vertreter von AMD geben an, dass Intel eine Reihe selbständiger Computerhersteller unter Druck gesetzt habe, nicht mehr als einen gewissen Prozentsatz mit AMD-Prozessoren auszustatten, selbst zu Zeiten, als diese den Intel-Chips technisch voraus und auch günstiger als das konkurrierende Produkt waren.
Sie behaupten außerdem, dass der Konkurrent die Einzelhändler, wie die Ketten von Media Markt und Saturn-Hansa, die beide in Besitz der deutschen Metro-Gruppe sind, gezwungen habe, keine AMD-Produkte zu verkaufen. Eines der Mittel, mit denen Einzelhändler von Intel abhängig gemacht wurden, so AMD, sei das Angebot, Teile der Werbungskosten oder gar den Gesamtpreis von Werbeaktionen zu übernehmen, wenn das Intel-Logo deutlich gezeigt werde.



