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29. November 2009
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Kommission will Verkauf gewaltverherrlichender Videospiele einschränken [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 23. April 2008   

Der Verkauf gewaltverherrlichender Videospiele an Minderjährige sollte verboten werden, verlangte die Europäische Kommission gestern (22. April 2008). Zudem forderte sie ein verbessertes Kennzeichnungssystem für gefährliche Spiele, um so Kinder besser schützen zu können. Diese neuen Vorschläge erfassen jedoch nicht die boomende Branche für Online-Videospiele.

Brüssel will, dass die Einzelhändler der EU ihre Kontrollen verschärfen und „innerhalb der kommenden zwei Jahre“ einen freiwilligen Verhaltenkodex einführen, um erfolgreich den Kauf gefährlicher Videospiele durch Minderjährige zu verhindern. So wie es nicht erlaubt sei, Kindern Pornographie zu verkaufen, sollte es verboten werden, gewaltverherrlichende Videospiele zu verkaufen, sagte die Kommissarin für die Informationsgesellschaft Viviane Reding auf einer Konferenz. 

Im Jahr 2003 hat die Videospielindustrie bereits ein System zur Kennzeichnung gefährlicher Spiele eingeführt. Unter diesem System, genannt PEGIexternal (Pan European Games Information - Europaweites Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele), haben die größten Hersteller von Spielkonsolen zugestimmt, ihre Spiele mit einem Symbol und einer Alterseinstufung – von 3+ bis 18+ – zu versehen, um Eltern und Einzelhändlern über den Inhalt der Spiele zu informieren.

Bislang wenden 20 von 27 EU-Mitgliedstaaten PEGI an, drei weitere verwenden ähnliche nationale Regelungen. Nur Zypern, Luxemburg, Rumänien und Slowenien verfügen über kein entsprechendes System.

PEGI sei zwar ein gutes System, so Reding, aber noch nicht ausreichend bekannt. Sie beklagte die Tatsache, dass Minderjährige weiterhin gefährliche Videospiele kaufen würden, obwohl die Kennzeichnung bereits seit fünf Jahren existiere.

Die von Brüssel vorgeschlagene Lösung ist, die Kontrollen durch die Einzelhändler zu verschärfen und gleichzeitig den Bekanntheitsgrad des Kennzeichnungssystems zu erhöhen. „Deshalb sagen wir heute ganz deutlich, dass die Unternehmen und die nationalen Behörden noch mehr tun müssen, um dafür zu sorgen, dass die Eltern in der Lage sind, die richtigen Entscheidungen für sich und ihre Kinder zu treffen“, fügte Meglena Kuneva, die EU-Verbraucherschutzkommissarin, hinzu.

Die Kommission will kein Verbot von Werbung für gewaltverherrlichende Videospiele verhängen und begrenzt ihre einschränkenden Maßnahmen auf Inhalte, die zu rassistischem oder religiösem Hass aufrufen.

Durch den jüngsten Boom von Videospielen in ganz Europa wurden diese zu einem „Mainstream Medium“, das höhere Gewinne als die Kinobranche einfährt und einen weltweiten Marktwert von 30 Milliarden Euro hat. Ein Drittel davon befindet sich laut der von der Kommission zur Verfügung gestellten Zahlen in der EU.

Die wachsende Verbreitung von Gewalt-Videospielen unter Kindern und Teenagern hat dazu geführt, dass sie für Aggressionen und Gewalttätigkeit junger Menschen verantwortlich gemacht werden, so wie der Amoklauf an einer Schule in Finnland 2007, als ein 18jähriger neun Menschen tötete. Die Verbindung zwischen Gewalt und Videospielen wurde wissenschaftlich jedoch noch nicht nachgewiesen.

Eine große Schwachstelle der Initiative der Kommission könnte jedoch sein, dass sie nicht für Online-Videospiele zutrifft. Verkäufe über das Internet und über Mobiltelefone steigen sprunghaft an und es wird erwartet, dass sie bis 2010 einen Anteil der gesamten Gewinne von 33% ausmachen werden. Zudem ist der illegale Download von Videospielen bereits ein weitverbreitetes Phänomen. Trotzdem zielen die neuen Vorschläge auf Straßengeschäfte und sehen keine Maßnahmen für Online-Einkäufe vor.

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