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Veröffentlicht 30. Januar 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Das kostenlose Herunterladen von Musik oder Filmen im Internet, auch wenn dies noch illegal ist, hat nun Unterstützung vom Europäischen Gerichtshof erfahren. Letzterer hat entschieden, dass Internetanbieter während einem zivilrechtlichen Verfahren, das ein Urheberrechtsinhaber eingeleitet hat, nicht verpflichtet werden können, personenbezogene Daten ihrer Kunden offen zu legen.

Die Entscheidung fiel infolge eines Gerichtsverfahrens, während dem Promusicae, eine spanische Vereinigung von Produzenten und Herausgebern von Musikaufnahmen und audiovisuellen Aufnahmen, von Telefonica, dem spanischen Telekommunikationskonzern und Internetanbieter, verlangt hatte, die persönlichen Daten seiner Internetkunden offen zu legen. Die Kunden wurden beschuldigt, Audiodateien mithilfe des Programms Kazaa illegal herunter zu laden, womit sie gegen Urheberrechte verstießen. 

Der EuGH hat zugunsten von Telefonica entschieden. Das Gericht erklärte, dass die derzeitigen EU-Regeln „den Mitgliedstaaten nicht gebieten, im Hinblick auf den effektiven Schutz des Urheberrechts die Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen“. 

Andererseits hat das Gericht eingestanden, dass der europäische Rechtsrahmen nicht die Möglichkeit der Mitgliedstaaten ausschließt, „eine Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen“, so die Pressemitteilung des EuGH.

Das Gericht bestätigte, dass der Schutz des Urheberrechts eines der Grundrechte der EU-Gesetzgebung sei. Somit sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein „angemessenes Gleichgewicht“ zwischen dem Schutz der Autoren und der Achtung der Privatsphäre – beide als Grundrechte verankert – sicherzustellen.

Zu einem Widerspruch zwischen diesen beiden Grundrechten kommt es nur im Fall von zivilrechtlichen Verfahren. Anders ist dies in Strafverfahren, wo das Recht auf Datenschutz weniger geschützt ist.

Ebenfalls diese Woche kündigte die Musiktauschbörse Qtrax an, dass sie mit vier großen Plattenlabeln Verträge abgeschlossen habe, nachdem ein kostenloser und legaler Austausch von Musikdateien auf dieser Internetseite erlaubt sei. Die Plattenfirmen würden durch Werbung entschädigt werden. Dies wurde auf der Midem, der weltgrößten Musikmesse, die ein Mal jährlich in Cannes stattfindet, verkündet.

Das Konzept hinter dieser Ankündigung würde – wenn es Anwendung findet – den Musikmarkt revolutionieren: Dies würde Internet-Shops wie iTunes überflüssig machen. Die wichtigsten Unternehmen  (EMI, Universal, Warner und Sony/BMG) haben den Inhalt der Qtrax-Ankündigung bereits zurückgewiesen.

In einer jüngsten Gesetzgebungsinitiative hat die Europäische Kommission sich deutlicher für den Schutz der Urheberrechte ausgesprochen. Sie hat neue Maßnahmen gegen den illegalen Datenaustausch – Internetpiraterie – vorgeschlagen (siehe EurActiv vom 10. Dezember 2007). Die Kommission schätzt, dass der Internet-Musikmarkt in der EU-25 bis 2010 8,3 Milliarden Euro wert sein wird.

Das Europäische Parlament prüft derzeit den vom sozialdemokratischen Europaabgeordneten Guy Bono vorgelegten Berichtsentwurf. Dieser fordert, dass striktere Maßnahmen gegen kostenloses Downloaden in neuen Gesetzesvorschlägen über den Internet-Musiksektor verworfen werden sollten.

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