Das Tauziehen um die Patentierbarkeit von Software könnte sich dem Ende zuneigen. Die Abstimmung im Parlament wird während der zweiten Lesung am 6. Juli 2005 abgehalten.
Das Europäische Patentamt, welches 1973 mit dem Europäischen Patentübereinkommen ins Leben gerufen wurde und unabhängig von der EU ist, erteilt bereits seit vielen Jahren Patente – bereits mehrere Zehntausende – für Computer-Technologien (sowohl für technische Anwendungen als auch für 'reine', d.h. nichttechnische, Software). Laut der Gegner dieser Praxis steht dies im Widerspruch zu Artikel 52 des Übereinkommens, der „Entdeckungen […] und mathematische Methoden; […] Programme für Datenverarbeitungsanlagen […] Wiedergabe von Informationen“ von der Patentierbarkeit ausnimmt. Die Patentgesetze sämtlicher EU-Mitgliedstaaten nehmen Computerprogramme ebenfalls von der Patenterteilung aus. Im Allgemeinen werden sie ähnlich wie literarische Werke und Musikstücke behandelt und über geistige Eigentumsrechte geschützt. Die USA haben den Patentschutz für Computerprogramme in den 90er und 80er Jahren schrittweise eingeführt.
Im Februar 2002 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie veröffentlicht, der auf der Annahme basierte, dass die rechtliche Unsicherheit, die sich aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen des Patentübereinkommens ergibt, negative Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts habe. Mit ihrem Vorschlag will die Kommission dieses Problem anpacken, „indem sie die nationalen Patentgesetze hinsichtlich der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen harmonisiert und die Patentierungsvoraussetzungen transparenter macht.“
In der ersten Lesung nahm das Europäische Parlament recht umfassende Änderungen an dem Vorschlag vor und verschärfte vor allem die Bedingungen für die Patentierbarkeit, um Computerprogramme auszuschließen. Der Rat jedoch lehnte die Änderungen des Parlaments ab (siehe 'gemeinsamer Standpunkt'). Daher ging der Bericht in die zweite Lesung.
Während die EP-Berichterstatterin für die erste Lesung, Arlene McCarthy (SPE, GB), dem Kommissionsvorschlag positiv gegenüberstand, steht der Berichterstatter für die zweite Lesung, der ehemalige französische Premier Michel Rocard (SPE), dem Vorschlag weitaus kritischer gegenüber.
Am 20. Juni 2005 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments einen Bericht angenommen, in dem er den gemeinsamen Standpunkt des Rates mit nur wenigen Änderungen annimmt. Diese Änderungsvorschläge, die der Rat wahrscheinlich akzeptieren würde, würden eine dritte Lesung verhindern, sollten sie vom Europäischen Parlament angenommen werden.
Die SPE-Fraktion, die Grünen und die GUE-Fraktion (Vereinigte Linke) sowie einige Abgeordnete der EVP-ED-Fraktion und der ALDE-Fraktion haben unterdessen 21 Änderungsanträge vorgelegt, die mehr im Sinne der EP-Abstimmung während der ersten Lesung sind und vom Rat wahrscheinlich abgelehnt werden würden.
Die Stiftung 'Foundation for a Free Information Infrastructure' (FFII), eine Lobbygruppe mit Wurzeln in der Linux-Gemeinschaft, die sich gegen Software-Patente einsetzt, hat die wichtigsten Dokumente zusammengestellt.
In der Debatte ging es hauptsächlich um die Frage, ob ‚reine’ Software (im Unterschied zu Software mit ausschließlich technischen Anwendungen, beispielsweise in Antiblockiersystemen in Fahrzeugen) patentierbar sein soll oder nicht. Das klassische Kriterium in Europa für eine patentierbare Erfindung ist, dass sie „eine fortgeschrittene Umsetzung technischer Ideen unter Anwendung eines Naturgesetzes darstellen“ (Richtlinienvorschlag der Kommission) muss, was bei ‚reiner’ Software nicht der Fall ist.
In den ersten drei Jahren seit Veröffentlichung des ersten Entwurfs ist die Richtlinie Gegenstand vehementer Lobbying-Aktivitäten von sowohl Befürwortern als auch Gegnern geworden. Industriegruppierungen wie beispielsweise die European Information & Communications Technology Industry Association (EICTA) und die Business Software Alliance (BSA), die die größten Unternehmen im Software-Bereich zu ihren Mitgliedern zählen, stehen Basisorganisationen gegenüber, die aus der Linux-Gemeinschaft hervorgegangen sind und die Unterstützung vieler kleinerer Software-Firmen und größerer Unternehmen am ‚Open Source’ / ‚Open platform’-Softwaremarkt genießen. Die Gegensätze der beiden Seiten spiegeln sich sogar in der Bezeichnung des Richtlinienentwurfs wider: Während Gegner die Richtlinie „Softwarepatentrichtlinie“ nennen, bezeichnen Befürworter sie als „CII-Richtlinie“, was für „computerimplementierte Erfindungen“ steht.
Die Situation kompliziert sich weiter dadurch, dass viele Konzerne nicht selber zu der Richtlinie Stellung beziehen. Softwareanbieter wie Microsoft, Apple und Adobe sind Mitglieder von BSA und EICTA. Letzterer hat unter dem Namen „Patents4innovation“ eine Initiative zum Thema Patentierbarkeit gestartet. Auf der Website der Initiative heißt es, sie würde Europas Stellung als globaler Innovationsmotor sichern, Innovationen schützen, Forschung und Entwicklung (FuE) belohnen, Arbeitsplätze sichern, Technologietransfer und Wissensaustausch anregen, eine faireres europaweites Patent-System ermöglichen und dazu beitragen, dass gleiche Erfindungen nicht mehrmals gemacht werden.
‚Patents4innovation’ verweist auf das Europäische Patentübereinkommen, indem es darauf hinweist: „Ein Patent kann nur für eine Erfindung erteilt werden, die neu und nicht nahe liegend ist und einen ‚technischen Beitrag’ leistet. Es kann nicht für reine Software erteilt werden“.
Die BSA wirft dem EP-Berichterstatter vor, dass der Verweis in seinem Bericht auf Erfindungen, die den Einsatz der „Naturkräfte“ bedürfen, überholt sei: „Das Konzept der ‚Naturkräfte’ stammt aus einer Zeit, in der Erfindungen ihrem Wesen nach hauptsächlich technisch waren. Dieses Konzept in die Gesetzgebung des 21. Jahrhunderts aufzunehmen, könnte europäische Erfinder um Jahre zurückwerfen und man würde Gefahr laufen, viele innovative Technologien sowohl jetzt als auch in der Zukunft von der Patentierbarkeit auszuschließen“.
Gegner der Patentierbarkeit von reiner Software, etwa FFII, sind der folgenden Ansicht: „In der Rechtstradition werden Patente ausschließlich für konkrete Anwendungen im physikalischen Bereich (‚technische Erfindungen’) erteilt, während Software-Patente auf abstrakten Ideen beruhen. Wenn Patente auf Software angewandt werden, ist das Ergebnis, dass man statt eine Mausefalle zu patentieren, jegliche ‚Mittel zur Einfangung von Säugetieren’ patentiert (oder, um ein aktuelles Beispiel zu nehmen, jegliches ‚Mittel zur Einfangung von Daten in einer künstlichen Umwelt’)“.