Hintergrund :
Das Europäische Patentamt, welches 1973 mit dem Europäischen Patentübereinkommen ins Leben gerufen wurde und unabhängig von der EU ist, erteilt bereits seit vielen Jahren Patente – bereits mehrere Zehntausende – für Computer-Technologien (sowohl für technische Anwendungen als auch für 'reine', d.h. nichttechnische, Software). Laut der Gegner dieser Praxis steht dies im Widerspruch zu Artikel 52 des Übereinkommens, der „Entdeckungen […] und mathematische Methoden; […] Programme für Datenverarbeitungsanlagen […] Wiedergabe von Informationen“ von der Patentierbarkeit ausnimmt. Die Patentgesetze sämtlicher EU-Mitgliedstaaten nehmen Computerprogramme ebenfalls von der Patenterteilung aus. Im Allgemeinen werden sie ähnlich wie literarische Werke und Musikstücke behandelt und über geistige Eigentumsrechte geschützt. Die USA haben den Patentschutz für Computerprogramme in den 90er und 80er Jahren schrittweise eingeführt.
Im Februar 2002 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie veröffentlicht, der auf der Annahme basierte, dass die rechtliche Unsicherheit, die sich aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen des Patentübereinkommens ergibt, negative Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts habe. Mit ihrem Vorschlag will die Kommission dieses Problem anpacken, „indem sie die nationalen Patentgesetze hinsichtlich der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen harmonisiert und die Patentierungsvoraussetzungen transparenter macht.“
In der ersten Lesung nahm das Europäische Parlament recht umfassende Änderungen an dem Vorschlag vor und verschärfte vor allem die Bedingungen für die Patentierbarkeit, um Computerprogramme auszuschließen. Der Rat jedoch lehnte die Änderungen des Parlaments ab (siehe 'gemeinsamer Standpunkt'). Daher ging der Bericht in die zweite Lesung.
Während die EP-Berichterstatterin für die erste Lesung, Arlene McCarthy (SPE, GB), dem Kommissionsvorschlag positiv gegenüberstand, steht der Berichterstatter für die zweite Lesung, der ehemalige französische Premier Michel Rocard (SPE), dem Vorschlag weitaus kritischer gegenüber.
Am 20. Juni 2005 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments einen Bericht angenommen, in dem er den gemeinsamen Standpunkt des Rates mit nur wenigen Änderungen annimmt. Diese Änderungsvorschläge, die der Rat wahrscheinlich akzeptieren würde, würden eine dritte Lesung verhindern, sollten sie vom Europäischen Parlament angenommen werden.
Die SPE-Fraktion, die Grünen und die GUE-Fraktion (Vereinigte Linke) sowie einige Abgeordnete der EVP-ED-Fraktion und der ALDE-Fraktion haben unterdessen 21 Änderungsanträge vorgelegt, die mehr im Sinne der EP-Abstimmung während der ersten Lesung sind und vom Rat wahrscheinlich abgelehnt werden würden.
Die Stiftung 'Foundation for a Free Information Infrastructure' (FFII), eine Lobbygruppe mit Wurzeln in der Linux-Gemeinschaft, die sich gegen Software-Patente einsetzt, hat die wichtigsten Dokumente zusammengestellt.