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Mobilfunkanbieter sollen Roaming-Tarife für SMS senken [DE]

Veröffentlicht 12. Februar 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Preise für Textnachrichten und für die Nutzung des mobilen Internets im Ausland müssen bis 1. Juli 2008 wesentlich gesenkt werden. Andernfalls werde die EU ein verpflichtendes Preislimit einführen, so Viviane Reding, die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien.

Reding setzte ihr Ultimatum am 11. Februar 2008 in einer Rede vor Vorstandsvorsitzenden der Mobilfunkbranche, die zur Mobilfunkmesse Mobile World Congress in Barcelona zusammen gekommen waren.

Was sie fordere, seien nicht nur glaubwürdige, sondern auch praktikable Preissenkungen für Daten-Roaming der gesamten Branche auf freiwilliger Basis ab dem 1. Juli 2008, sagte die für Telekommunikation Verantwortliche der EU. Reding fügte hinzu, dass sie keine weitere Regulierung wünsche, aber sich gezwungen sehe, weitere Schritte einzuleiten, wenn sich bis zur genannten Frist keine bedeutenden Veränderungen zeigten.

Die Kommission nimmt an, dass eine Textnachricht, die aus dem Ausland versendet wird, bis zu 20 Mal teurer sein kann als eine vom Heimatland aus versendete Nachricht. Durchschnittlich kostet die Versendung einer SMS zwischen fünf und zehn Cent innerhalb eines EU-Mitgliedstaats, aber wenn die Verbraucher von einem anderen EU-Land aus eine Nachricht verschicken, können ihnen dafür mehr als 50 Cent in Rechnung gestellt werden. Für das Herunterladen von Daten sind die Kosten mindestens vier bis sechs Mal höher als die entsprechenden Kosten im Inland.

Die EU könne es nicht akzeptieren, dass die Gewinne der Mobilfunkanbieter aus dem Roaming 20 Mal höher seien als die aus ihren inländischen Kunden, so Reding in Bezug auf Daten, die von der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden (ERG) im Januar 2008 veröffentlicht wurden. Um hier Abhilfe zu schaffen, schlug die Kommissarin vor, die „freiwillige“ Einführung EU-weiter Roaming-Pakete vorzunehmen, die es dem Verbraucher erlauben würden, Daten in allen 27 Mitgliedstaaten der EU zum gleichen Preis wie im Heimatland herunterzuladen. Dafür sollte ihnen nur eine einzige zusätzliche Gebühr berechnet werden.

Laut Kommissarin Reding würden die zusätzlichen Gebühren für Roaming nicht durch die zusätzlichen Kosten für Anbieter gerechtfertigt und stellten daher eine ‚Ausbeutung’ des Verbrauchers dar. Reding sagte offen, dass sie zusätzliche Gebühren für aus dem Ausland versendete Textnachrichten von bis zu zwei oder drei Cent akzeptieren werde sowie Pauschalgebühren in Höhe von 25 oder 50 Cent pro herunter geladenem Megabyte. Diese Zahlen gäben die Schwelle an, an der die Kommission den Erlass einer Regulierung in Betracht zöge, wenn der Markt diesen neuen Entwicklungen nicht folge, betonte Reding.

In ihrer Ansprache wies Reding darauf hin, dass die Kommission in diesem Bereich handeln müsse, weil nationale Regulierungsbehörden nicht in der Lage seien, dieses Problem unilateral zu lösen. Angesichts dieses Defizits wies Reding erneut auf die Notwendigkeit hin, dass eine Europäische Marktbehörde für Telekommunikation die ERG ersetzen müsse, wie im Telekommunikationspaket, das im November 2007 vorgelegt worden war, vorgeschlagen (siehe unser LinksDossier).

Stellungnahmen: 

Mobilfunkunternehmen, die vom GSM-Verband (GSMA; GSM Association) vertreten werden, warnten davor, eine  Verordnung für Daten-Roaming  einzuführen. Der Verband ist der Meinung, dies könne Innovationen im Sektor unterdrücken. Tom Phillips, Zuständiger für  Regulierungsfragen bei GSMA, sagte, man glaube nicht, dass eine Verordnung nützlich sei. Er betonte, dass während das Gesprächsroaming ein ‚wettbewerbsfähiger Markt’ sei, sich der Entwicklungsstand des Daten-Roaming eindeutig an einem anderen Punkt befinde.

Phillips fügte hinzu, dieser Markt entfalte sich zügig, da Betreiber neue und innovative Dienste und Tarifpakete, einschließlich Flat-Rate-Preispakete, entwickelten. In solch einer Phase des schnellen Wachstums und der Innovationen seien Gespräche über eine Verordnung verfrüht.

Hintergrund : 

Im Juni 2007  führte die Kommission eine Verordnung ein, die eine Preisobergrenze für grenzübergreifende Handygespräche in Europa vorsieht (EurActiv vom 29. Juni 2007). Seitdem sind  T elekommunikationsunternehmen verpflichtet, für im Ausland getätigte Telefonate  nicht mehr als 49 Cent  pro Minute (zuzüglich Mehrwertsteuer) sowie für im Ausland empfangene Telefonate höchstens 24 Cent  (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu verlangen.

Das so genannte Daten-Roaming war bisher von der Verordnung nicht erfasst und  somit nicht begrenzt. Zu Daten-Roaming zählen Textnachrichten ebenso wie andere Dienste, wie beispielsweise das Surfen im Internet, das Versenden eines Fotos oder das Herunterladen eines Liedes.

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