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Der sprunghafte Anstieg der Nutzung von Mobiltelephonen im letzten Jahrzehnt ist von einer hitzigen Debatte über mögliche Nebenwirkungen begleitet worden. Mehrere Untersuchungen wurden durchgeführt, um festzustellen, ob Mobiltelephone der Gesundheit schaden. Obgleich es schwierig ist zu beweisen, dass keine Gesundheitsrisiken bestehen, weist die Industrie darauf hin, dass nur wenige Untersuchungen in dieser Frage zu einem beweiskräftigen Schluss kommen.
Im Jahr 1999 trat die erste EU-Norm zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber von Mobiltelefonen ausgehenden elektromagnetischen Feldern (EMF) in Kraft. Die Norm wurde in die Richtlinie 1999/5/EC aufgenommen. Sie verpflichtet Hersteller, sicherzustellen, dass ihre Produkte keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen haben.
Die Kommission betrachtete es als notwendig, einen gemeinsamen Rahmen zum Schutz der allgemeinen Öffentlichkeit vor den möglichen Gesundheitsauswirkungen von nichtionisierender Strahlung vorzuschlagen. Der Rahmen ist ein Teil der Bemühungen, ein hohes Maß an Schutz für die Bürger der Union zu gewährleisten.
Die unterschiedlichen Bestimmungen und Versäumnisse in der Gesetzgebung und den Leitlinien haben zur Verwirrung und Unsicherheit von vielen EU-Bürgern beigetragen und ihr Vertrauen in die Gesundheitsbehörden untergraben.
Solch ein Rahmen kann gemäß Artikel 152 des EG-Vertrags mit einer Empfehlung des Rates geschaffen werden. Er enthält allgemeine Grundsätze bezüglich der Begrenzung der Exposition der Bevölkerung, um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verhindern.
Im Juni 1998 hat die Kommission eine Empfehlung des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (o Hz – 300 GHz) vorgeschlagen.
Die Empfehlung
wurde am 12. Juli 1999 vom Rat angenommen (OJ L 199/59 von 30/07/1999).
Die wichtigsten Bestimmungen der Empfehlung sind folgende:
• Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern
• Aufklärung der Bevölkerung über die gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder und die entsprechenden Abhilfemaßnahmen
• Festlegung europäischer Normen zu elektromagnetischen Feldern
Die Empfehlung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Kommission von jeglichen auf nationaler Ebene verabschiedeten Regeln (ob rechtsverbindlich oder nicht) in Kenntnis zu setzen. Ein aus dem Jahr 2002 stammender Bericht
der Kommission liefert eine Übersicht über die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der mit EMF verbundenen Risiken.
Zu den Hauptbereichen, die derzeit zur Debatte stehen, gehören:
Forschung
Es herrscht allgemeiner Konsens darüber, dass es derzeit keine eindeutigen wissenschaftlichen Belege für die Verbindung zwischen von Mobiltelefonen ausgehenden elektromagnetischen Feldern und Krankheiten gibt. Einige Forschungsergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass sie einige biologische Nebenwirkungen haben könnten, deren langfristige Auswirkungen unbekannt sind. Politische Entscheidungsträger geben dies als Begründung für eine vorsichtige Vorgehensweise an.