Die Kommissarin für Wettbewerb, Neelie Kroes, entschied, ein weiteres Mal gegen Microsoft vorzugehen, da das Unternehmen von 2004 bis 2007 auf dessen Software-Lizenzen und auf die Weitergabe von Informationen über seine Produkte ‚unvernünftige’ Gebühren erhoben habe. Brüssel forderte Microsoft insbesondere auf, seinen Konkurrenten technische Informationen zur Verfügung zu stellen, die es diesen ermöglichen würden, kompatible Software herzustellen.
Microsoft hatte eine Nutzungsgebühr von 3,87% der Produktgewinne des Lizenzinhabers aus Patentlizenzen und von 2,98% aus Informationslizenzen verlangt. Trotz der ersten Kommissionsentscheidung vom März 2004 hatte Microsoft bis 21. Mai 2007 die Preise nicht verändert, bis sie schließlich gesenkt wurden. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass das in Redmond ansässige Unternehmen erst seit dem 22. Oktober 2007 den Bestimmungen entspricht, als es den Preis für den Zugang zu Interoperabilitätsinformationen auf die Pauschalgebühr von 10 000 Euro festsetzte.
Die Strafe der Kommission sei eine angemessene Antwort auf eine Reihe unangemessener Maßnahmen, sagte Kommissarin Kroes. Sie erinnerte an Microsofts rekordverdächtiges Verhalten im Hinblick auf die Nichteinhaltung von Vorschriften. Nach der Strafe, die das Unternehmen 2006 erhalten habe, sei der IT-Riese das erste Unternehmen seit 50 Jahren, „gegen das die Kommission eine Geldbuße wegen Nichteinhaltung einer Kartellentscheidung verhängen muss“. In diesem bestimmten Fall verurteilt Brüssel den Mangel an Informationen, die Microsoft Wettbewerbern zur Verfügung gestellt hat. Ziel ist es, die Kluft zu schließen, die sich durch die Kommissionsentscheidung von 2004 aufgetan hat.
Zudem betonte Kroes, dass es zwei laufende Untersuchungen gebe, um wettbewerbswidriges Verhalten von Microsoft auf anderen Märkten zu prüfen. Diese Untersuchungen liefen separat und würden weiter fortgeführt.
Die Probleme des US-Software-Riesens sind damit nicht beendet. Im Januar 2008 hatte die Kommission entschieden, zwei Wettbewerbsverfahren in die Wege zu leiten, um die Interoperabilität von Microsoft-Produkten, einschließlich Office Suite, sowie die Rechtsmäßigkeit der Anbindung des Internet Explorers an das Betriebssystem Windows zu prüfen.



