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4. Juli 2008
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Neues Bußgeld für Microsoft erhöht Gesamtsumme auf 1,7 Milliarden Euro [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 28. Februar 2008   

Die Kommission hat am Mittwoch (27. Februar 2008) Microsoft ein neues Bußgeld von 899 Millionen Euro für den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung auferlegt. Damit sind dem in Redmond ansässigen Unternehmen insgesamt fast 1,7 Milliarden Euro in Rechnung gestellt worden.

Hintergrund:

Nach fünfjährigen Ermittlungen zog die Europäische Kommission am 24. März 2004 den Schlussexternal , dass Microsoft die EU-Wettbewerbsregeln verletzt habe, indem es seine fast monopolistische Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme mittels seiner Windows-Software ausgenutzt habe.

Die Unternehmensgruppe stand im Verdacht, eine marktkontrollierende Position auf dem benachbarten Markt für Betriebssysteme für Arbeitsgruppen-Server (welche Verbindungen zwischen PCs und anderen Bürogeräten wie Druckern ermöglichen) und auf dem Markt für Medienabspielprogramme anzustreben, indem es im Hinblick auf letzteren seinen Media Player an das Windows-Betriebssystem koppelte.

Brüssel leitete Rechtsmittel gegen Microsoft ein und erlegte ihm eine Geldstrafe von 497,2 Millionen Euro auf. Nach zwei Jahren, am 12. Juli 2006, stellte die Kommission festexternal , dass der Computerriese den Aufforderungen nicht nachgekommen war. Besonders mache Microsoft seinen Konkurrenten die Software-Geheimnisse der in diesem Fall betroffenen Produkte nicht auf vernünftige Weise zugänglich. Ein weiteres Bugeld von 280,5 Millionen Euro wurde verhängt.

Am 17. September 2007 bestätigteexternal der Europäische Gerichtshof die Entscheidung der Kommission, Microsoft für den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Position zu verurteilen. Das Gericht entschied, dass das Verhalten von Microsoft den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten einschränke und dadurch Innovationen und Wahlmöglichkeiten zum bedeutenden Nachteil der Verbraucher verhindere.

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Die Kommissarin für Wettbewerb, Neelie Kroes, entschiedexternal , ein weiteres Mal gegen Microsoft vorzugehen, da das Unternehmen von 2004 bis 2007 auf dessen Software-Lizenzen und auf die Weitergabe von Informationen über seine Produkte ‚unvernünftige’ Gebühren erhoben habe. Brüssel forderte Microsoft insbesondere auf, seinen Konkurrenten technische Informationen zur Verfügung zu stellen, die es diesen ermöglichen würden, kompatible Software herzustellen.

Microsoft hatte eine Nutzungsgebühr von 3,87% der Produktgewinne des Lizenzinhabers aus Patentlizenzen und von 2,98% aus Informationslizenzen verlangt. Trotz der ersten Kommissionsentscheidung vom März 2004 hatte Microsoft bis 21. Mai 2007 die Preise nicht verändert, bis sie schließlich gesenkt wurden. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass das in Redmond ansässige Unternehmen erst seit dem 22. Oktober 2007 den Bestimmungen entspricht, als es den Preis für den Zugang zu Interoperabilitätsinformationen auf die Pauschalgebühr von 10 000 Euro festsetzte. 

Die Strafe der Kommission sei eine angemessene Antwort auf eine Reihe unangemessener Maßnahmen, sagteexternal Kommissarin Kroes. Sie erinnerte an Microsofts rekordverdächtiges Verhalten im Hinblick auf die Nichteinhaltung von Vorschriften. Nach der Strafe, die das Unternehmen 2006 erhalten habe, sei der IT-Riese das erste Unternehmen seit 50 Jahren, „gegen das die Kommission eine Geldbuße wegen Nichteinhaltung einer Kartellentscheidung verhängen muss“. In diesem bestimmten Fall verurteilt Brüssel den Mangel an Informationen, die Microsoft Wettbewerbern zur Verfügung gestellt hat. Ziel ist es, die Kluft zu schließen, die sich durch die Kommissionsentscheidung von 2004 aufgetan hat.

Zudem betonte Kroes, dass es zwei laufende Untersuchungen gebe, um wettbewerbswidriges Verhalten von Microsoft auf anderen Märkten zu prüfen. Diese Untersuchungen liefen separat und würden weiter fortgeführt.

Die Probleme des US-Software-Riesens sind damit nicht beendet. Im Januar 2008 hatte die Kommission entschiedenexternal , zwei Wettbewerbsverfahren in die Wege zu leiten, um die Interoperabilität von Microsoft-Produkten, einschließlich Office Suite, sowie die Rechtsmäßigkeit der Anbindung des Internet Explorers an das Betriebssystem Windows zu prüfen.

Positionen:

Zur ergriffenen Maßnahme erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, sie sei nicht erfreut, eine weitere Geldstrafe ankündigen zu müssen, ebenso wenig wie mitansehen zu müssen, dass ein Unternehmen abermals das Gesetz missachtet habe, wobei es viele Möglichkeiten gehabt habe, einen anderen Kurs einzuschlagen. Angesichts der mangelnden Bereitschaft Microsofts, sich an die Regeln zu halten – und angesichts der Folgen und Dauer dieses Verhaltens – sei die neue Strafe angemessen und notwendig.

Man überprüfe den Schritt der Kommission, die im Oktober 2007 verkündet habe, dass Microsoft der Entscheidung von 2004 voll nachkomme. Daher beträfen diese Strafgelder vergangene Probleme, die gelöst worden seien. Wie man in der vergangenen Woche mit den neuen Prinzipien zu Interoperatibilität sowie mit speziellen Maßnahmen zu größerer Offenheit der Produkte gezeigt habe, konzentriere man sich auf Schritte, welche die Dinge in Zukunft verbessern würden. Dies geht aus einer Stellungnahme von Microsoft hervor.

Thomas Vinje, Rechtsanwalt und Sprecher von ECIS, dem Verband, der die wichtigsten Konkurrenten Microsofts vereinigt, zu denen IBM, Sun Microsystems, Adobe, Nokia und Oracle zählen, begrüßtePdf den jüngsten Schritt der Kommission. ECIS bedaure, dass Microsoft sich entschieden habe, eine Strafe auf sich zu nehmen, anstatt sein wettbewerbswidriges Verhalten aufzugeben und einen leistungsabhängigen Wettbewerb auf dem Markt zuzulassen. Kommissarin Kroes sei für ihre Beharrlichkeit über die vergangenen drei Jahre hinweg zu loben, die sie während Microsofts Verzögerungen und Einsprüche gegen das Gericht der ersten Instanz aufgebracht habe.

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