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Die Europäische Kommission hat zwei neue Ermittlungsverfahren gegen Microsoft in die Wege geleitet. Der Konzern steht im Verdacht, seine dominante Marktstellung auszunutzen, da er eine Reihe seiner Produkte – wie den Internet Explorer – unrechtmäßig an sein Betriebssystem Windows knüpft und da er es ablehnt, seine Produkte mit denen von Konkurrenten kompatibel zu machen.
Microsoft ist in Europa bereits für seine Weigerung Informationen zur Interfunktionsfähigkeit offen zu legen, sowie für die Anknüpfung seines Media Players an das Betriebssystem Windows verurteilt
worden (siehe EurActiv vom 23. Oktober 2007).
Nun wird die Kommission weitere vermutlich unfaire Praktiken untersuchen. In einer Pressemitteilung
vom 14. Januar 2008 zählte sie die folgenden Produkte als Gegenstand ihrer Untersuchung auf, die nicht zwangsläufig zu einer Verurteilung von Microsoft führen wird.
Offenlegung der Interfunktionsfähigkeit:
Illegale Zusammenschaltung:
Die neue Maßnahme folgt einer Beschwerde
des European Committee for Interoperable Systems (ECIS) vom Februar 2006 sowie von Opera, einem Software-Unternehmen, im Dezember 2007 (EurActiv vom 14. Dezember 2007).
ECIS vereint die größten Konkurrenten Microsofts, wie Sun Microsystems, IBM, Adobe und Oracle. Der Interessenverband hatte hauptsächlich gegen die Inkompatibilität der von Microsoft entwickelten Produkte Beschwerde eingereicht. Gestern hieß es, ECIS begrüße die Ankündigung der Kommission als einen notwendigen Schritt, damit sichergestellt werden könne, dass Microsoft die Wettbewerbsregelungen befolge.
Opera hat die Kommission dringend gebeten, gegen die Anbindung des Internet Explorers an Windows vorzugehen. ECIS hat diese neue Beschwerde umgehend
unterstützt. Opera ist Mitglied des ECIS.
In einer Stellungnahme hat Microsoft erklärt, man werde während der Untersuchung der Europäischen Kommission vollständig kooperieren.