Die Obergrenzen werden ab Juli gelten und werden von den EU-Parlamentariern schnell verabschiedet, die im Juni ihrer Wiederwahl gegenüberstehen. Sie wollen damit zeigen, dass die Union positive Veränderungen im täglichen Leben der fast 500 Millionen Bürger bewirken kann.
EU-Gesetzgeber und die Europäische Kommission möchten die „Rechnungsschocks” beenden, bei denen Geschäftsreisenden oder Urlaubern bei ihrer Rückkehr enorme Gebührensummen aufgedrückt werden, da sie während ihrer Abwesenheit, E-Mails abgerufen oder im Internet gesurft haben.
Anbietern wird es erlaubt sein, ihren Kunden maximal bis zu 11 Cent pro Textnachricht (SMS) ohne Mehrwertsteuer im Ausland zu berechnen. Zurzeit sind etwa 28 Cent der Regelfall.
Das Herunterladen von Daten im Ausland wird maximal 1 Euro pro Megabyte kosten. Ab Juli 2010 wird dies auf 80 Cent gesenkt und ab Juli 2011 sogar auf 50 Cent. Der derzeitige Preis für ein Megabyte liegt bei etwa 1,68 Euro. Die höchsten Preise werden in Irland (6,82 Euro), Griechenland (5,30 Euro) und Estland (5,10 Euro) erhoben.
Außerdem wird es für Kunden ab März 2010 möglich sein, einen maximalen finanzielle Begrenzung festzulegen. Anbieter müssen dann ihre Kunden warnen, wenn 80 Prozent der vereinbarten Obergrenze erreicht worden sind. Sobald die Grenze erreicht ist, wird eine weitere Mitteilung gesendet, welche die weitere Vorgehensweise beschreibt, sollte der Kunde das Roaming weiter wünschen. Wenn der Nutzer nicht antwortet, muss der Anbieter alle Roamingdienste unterbrechen.
Die vorherige Rechtsprechung hatte Textnachrichten und das Herunterladen von Daten, wie das Lesen von Emails auf einem Laptop oder einem Mobiltelefon außerhalb des Heimatlandes nicht miteinbezogen.
Telefonanrufe aus dem Ausland
Die neue Gesetzgebung wird Preisobergrenzen, die 2007 auf Telefonate ins Ausland eingeführt wurden, bis 2012 auf drei Jahre erweitern. Dies betrifft auch Benutzer, die Telefonate außerhalb ihres Heimatstaates in der EU tätigen oder empfangen.
Der Gesetzestext sieht vor, dass Anbieter von ihren Kunden für abgehende Anrufe ins Ausland folgende Gebühren erheben können:
• Ab Juli 2009: maximal 43 Cent pro Minute (ohne MwSt) • Ab Juli 2010: maximal 39 Cent pro Minute (ohne MwSt) • Ab Juli 2011: maximal 35 Cent pro Minute (ohne MwSt).
Für eingehende Anrufe können Anbieter von ihren Kunden maximal folgende Gebühren erheben:
• Ab Juli 2009: maximal 19 Cent pro Minute (ohne MwSt) • Ab Juli 2010: maximal 15 Cent pro Minute (ohne MwSt) • Ab Juli 2010: maximal 11 Cent pro Minute (ohne MwSt)
Sekundenabrechnung nach 30 Sekunden
Trotzdem wird es das Gesetz erlauben, dass Anbieter ihren Kunden für die ersten 30 Sekunden eine Anfangsgebühr berechnen können. Danach wird pro Sekunde abgerechnet. Dies bedeutet, dass ein Anruf von 15 oder 27 Sekunden, falls ein Anbieter den Vorteil nutzen will, immer berechnet werden kann, als hätte er 30 Sekunden gedauert.
Nach der Kommission bezahlen Kunden beim Annehmen oder Durchführen von Telefonaten zurzeit etwa 20 Prozent mehr, als sie letztendlich verbrauchen. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben letzten Monat eine informelle Einigung erreicht, die gestern vom Parlament als Gesetz angenommen wurde(EurActiv vom 25. März 2009).
Das Parlament stimmte mit 646 Stimmen für den Antrag. 22 Abgeordnete stimmten dagegen. Die EU-Mitgliedsstaaten werden ihre formelle Übereinstimmung zu dem Gesetz in den folgenden Wochen ankündigen.
EurActiv und Reuters



