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Parlament nimmt Änderungen an "Fernsehen ohne Grenzen" an [DE]

Veröffentlicht 14. Dezember 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Das Parlament hat Änderungen an der EU-Fernsehrichtlinie zugestimmt. Künftig dürfen TV-Sender mehr Werbepausen in ihr Programm einbauen. Außerdem wird das Verbot von Schleichwerbung gelockert. 

Genau ein Jahr, nachdem die Kommission die geänderte Richtlinie vorgelegt hatte, hat das Plenum des Parlaments am 13. Dezember 2006 den Bericht des Kulturausschusses angenommen und sich für eine Lockerung der Werbebeschränkungen ausgesprochen. Die wichtigsten Änderungen sind folgende:

  • Die Richtlinie deckt künftig alle audiovisuellen Mediendienste ab. In der Folge wird auch der Titel der Richtlinie in „Richtlinie über audiovisuelle Medien ohne Grenzen“ geändert.
  • Für fernsehähnliche Mediendienste, zu denen so genannte non-lineare und on-Demand-Dienste zählen, werden teilweise Inhalte, beispielsweise europäische Themen, vorgeschrieben.
  • Produktplatzierung: Die Platzierung von Markenprodukten in Fernsehproduktionen, für die die Hersteller bezahlen, wird in der EU erlaubt sein. Programme mit Produktplatzierungen müssen zum Beginn und zum Ende des Programms sowie durch ein Signal mindestens alle 20 Minuten während des Programms hinreichend gekennzeichnet sein. Produkte dürfen hingegen nicht in  den Nachrichten, Programmen zum aktuellen Zeitgeschehen, Dokumentarfilmen und Kinderprogrammen platziert werden. 
  • Fernsehübertragungen können künftig alle 30 Minuten – bisher alle 45 Minuten – für Werbung unterbrochen werden.
  • Ein Änderungsantrag zum Verbot von auf Kinder ausgerichteter Werbung für ungesunde Nahrungsmittel (Produkte mit einem hohen Fett-, Zucker- oder Salzgehalt) wurde abgeschwächt. Nunmehr sollen audiovisuelle Medienanbieter ermuntert werden, einen „Verhaltenskodex für Kinderprogramme“ zu entwickeln.
Stellungnahmen: 

Ruth Hieronymi, die parlamentarische Berichterstatterin, nannte die Abstimmung einen „großen Erfolg“ und fügte hinzu, dem Parlament sei es gelungen, zu verhindern, dass das Fernsehen künftig ein rein kommerzielles Produkt werde. Informationsfreiheit und Meinungsvielfalt könnte in einem gemeinsamen europaweiten Binnenmarkt nicht der Markt alleine regeln, so die Berichterstatterin. 

Der spanische Europaabgeordnete Ignasi Guardans (ALDE) sagte, der Text decke die gesamte audiovisuelle Landschaft ab und umgehe zwei Fallen. Das Anliegen sei es zu verhindern, dass sich das europäische Fernsehen zu stark dem amerikanischen Modell, dass von Werbepausen geprägt sei, annähere und gleichzeitig eine zu starke Regulierung zu verhindern, durch die der audiovisuelle Fortschritt nicht möglich gewesen sei und die zudem die kommerzielle Realisierbarkeit des flexibleren Modells verhindert hätte.

Die sozialdemokratische Fraktion sagte, sie bedauere das tatsächlich bestehende Risiko einer Annäherung an das amerikanische Fernsehmodell. 

Die Grünen im Parlament erklärten, die Entscheidung, amerikanisch geprägte Werberegeln unter einer von europäischer Ethik geprägten Kennzeichnung zuzulassen, würde zu einer größeren Kommerzialisierung der audiovisuellen Mediendienste in der EU führen. 

Der Europäische Verbraucherverband (BEUC) warnte davor, die Verbraucher hätten mit der Richtlinie nicht die Medienlandschaft erhalten, die sich wünschten. Anstelle dessen komme jetzt mehr Fernsehwerbung und auch Schleichwerbung in Form von Produktplatzierungen auf sie zu, kritisierte der Verband.

Michel Grégoire, Generalsekretär der European Association of Television and Radio Saleshouses (EGTA), sagte, die Zuschauer seien die ersten, die von der Modernisierung der Richtlinie profitierten. Sie würden künftig kreative anstelle von strengen Vorgaben geprägte Fernsehwerbung genießen können. Diese qualitative Verbesserung würde der finanziellen Kapazität der Sender zu Gute kommen, die so den europäischen Zuschauern kostenfrei eine Vielfalt von Programmen bieten könnten.

Der Verband Europäischer Zeitungsverleger (ENPA) erklärte, der Verband sei damit zufrieden, dass das Parlament einen klaren Beitrag zum Schutz der Pressefreiheit geleistet habe, indem die Papierzeitungen eindeutig von den elektronischen Ausgaben getrennt würden. Dennoch sei im Rat noch viel zu tun, wo die Mitgliedstaaten im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft einen Gemeinsamen Standpunkt ausarbeiten müssten. ENPA betonte, es sei für den Schutz der Pressefreiheit entscheidend, dass auch im Ratstext die Papierzeitungen ausgenommen würden. 

Nächste Schritte: 
  • Die Mitgliedstaaten werden voraussichtlich bei dem Ratstreffen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieminister am 15. Februar 2007 einen gemeinsamen Standpunkt zur Änderung der Richtlinie annehmen
  • Dieser gemeinsame Standpunkt wird vermutlich auf dem am 13. November 2006 im Rat gefundenen Kompromiss beruhen und auch Änderungsanträge des parlamentarischen Kulturausschusses einbeziehen.
Hintergrund : 

Am 13. Dezember 2005 hat die Kommission einen Vorschlag über neue Vorschriften über die Ausübung der Fernsehtätigkeit vorgelegt. Die neuen Vorschriften sollen in Form einer Richtlinie die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ aus dem Jahr 1989 reformieren, die zuletzt 1997 geändert wurde. Im Vordergrund stehen die Werbebeschränkungen und die Ausdehnung der des Geltungsbereichs der Richtlinie auf weitere audiovisuelle Dienste neben dem Fernsehen.

Die Änderungen wurden durch den verstärkten Einsatz neuer Technologien wie „TV-on-Demand“ („Fernsehangebote auf Abruf“), das Internetfernsehen und digitale, hardwarebasierte Videorekorder gerechtfertigt, durch die es möglich ist, Werbeblöcke automatisch zu überspringen. Die Fernsehgesellschaften befürchten, dass diese Entwicklungen und das sich ändernde Fernsehverhalten die wichtigste Einkommensquelle der Sender – der Verkauf von Werbezeiten an die Hersteller von Verbraucherprodukten - bedrohen könnten.

Die deutsche Europaabgeordnete Ruth Hieronymi (EVP-ED) wurde als Berichterstatterin für den Kulturausschuss des Parlaments benannt.

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