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Stellenangebot registrierenNach einer hitzigen Debatte sind sich die EU-Minister für Telekommunikation gestern (27. November 2008) über eine Überarbeitung der Regelungen für elektronische Kommunikation einig geworden. Viele „ambitionierte“ Vorschläge der Europäischen Kommission wurden bei dem Prozess verworfen.
Am 13. November 2007 schlug die Kommission eine vollständige Überarbeitung der Regelungen für den Bereich der elektronischen Kommunikation vor.
Das Paket umfasste vier Gesetzesvorschläge, die die Errichtung einer neuen EU-Aufsichtsbehörde für den Telekommunikationssektor, deren letzte Kontrollinstanz die Kommission gewesen wäre, die Einführung funktionaler Trennung als Maßnahme zur Ankurbelung des Wettbewerbs, eine Überarbeitung der Verwaltung der Funkfrequenzen und eine Reihe von Verbraucherschutzmaßnahmen vorsieht (siehe unser LinksDossier).
Am 24. September 2008 stimmte das Europäische Parlament einer umfangreichen Überarbeitung der Regelungen, die von der Kommission vorgeschlagen wurden, zu, lehnte jedoch die Einrichtung der neuen, von der Kommission entworfenen Behörde ab und schwächte weit reichende Vorschläge zur funktionalen Trennung und der Frequenzvergabe ab. Die Europaabgeordneten fügten ihrem Text außerdem klare Anweisungen bei, die bei der Einrichtung von Netzwerken für Hochgeschwindigkeitsinternet (den so genannten Netzwerken der nächsten Generation) und somit der Ankurbelung des Wettbewerbs helfen sollen (EurActiv vom 25. September 2008).
Obgleich die Sitzung am Vormittag unterbrochen wurde, um nochmals bilateral zu verhandeln, einigte man sich nach intensiven Bemühungen Frankreichs im Rahmen seiner Ratspräsidentschaft in den Verhandlungen auf ein Abkommen
. Großbritannien, Schweden und die Niederlande enthielten sich schlussendlich und Italien nahm die Schlussfolgerungen nur unter Vorbehalt an.
Die Verhandlungen zwischen den Institutionen werden heute aufgenommen, bevor das Europäische Parlament voraussichtlich im April 2009 mit der zweiten Lesung beginnen wird. Die abschließende Annahme des Pakets wird für Mitte 2009 erwartet.
Die umstrittensten Themen waren die Zuweisung der Funkfrequenzen, die neue Behörde für Telekommunikation, die funktionale Trennung und das Regelwerk für die Netzwerke der nächsten Generation (NGN). Die ursprünglichen Vorschläge der Kommission wurden weitgehend abgeschwächt, wie von EurActiv erwartet.
Funkfrequenzen
Beim Thema Funkfrequenzen unterstützten Schweden und Großbritannien die Position der Kommission, die sich für eine flexible Verwendung der Frequenzen, die beim Wechsel von analogen zu digitalen Diensten frei werden, ausgesprochen hatte. Die Mehrheit der Länder drängte stattdessen jedoch auf die Beibehaltung des Status Quo und lehnte außerdem eine mögliche Harmonisierung der Frequenzbänder ab.
Der abschließende Text, auf den sich die Minister einigten, spricht sich grundsätzlich gegen die flexible Verwendung von Frequenzen aus, da es zu technischen Problemen und letztendlich zu einer Störung der Dienste von Sendern kommen könnte, die politisch und gesellschaftlich eine zu wichtige Rolle spielten, wie viele Staaten meinen. Doch obgleich in dem Text ein angemessenes Maß an technischer Qualität gefordert wird, wird erklärt, dieses solle die Möglichkeit, Frequenzbänder von mehr als einem Dienst verwenden zu lassen, nicht ausschließen.
Behörde für Telekommunikation
Trotz großem Widerstand von Italien, Belgien, Schweden und Großbritannien, wird der ursprüngliche Plan der Kommission mit dem Abkommen des Rats stark abgeschwächt. Das neue Organ wird als Ergänzung zur aktuellen Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) gesehen, das eine beratende Funktion und einen privatrechtlichen Status einnehmen soll.
Die Kommission wies darauf hin, dass es rechtliche Probleme mit dem privatrechtlichen Status des Organs geben könne, wenn seine Empfehlung von der EU-Kommission berücksichtigt werde. Der Europäische Gerichtshof werde die Kommission möglicherweise dazu auffordern, auch die Meinung anderer privater Einrichtungen zu berücksichtigen, warnte der Sprecher von Kommissarin für Informationsgesellschaft Viviane Reding.
Statt des Rechts, ein Veto gegen Maßnahmen nationaler Regulierungsbehörden einzulegen, das sich die Kommission ursprünglich selbst zugestanden hatte, hat diese außerdem nun nur noch eine beratende Funktion. Die Niederlande zeigten sich dennoch besorgt und drohten bis zum Schluss damit, das Abkommen zu blockieren. Sie wollten damit einer möglicherweise kontraproduktiven Einmischung der Kommission in Entscheidungen auf nationaler Ebene zuvorkommen.
Funktionale Trennung
Die Debatte über die funktionale Trennung von Dienstleistungen und Netzwerkaktivitäten führte zu Auseinandersetzungen zwischen Staaten wie Großbritannien und Schweden, die sich für Maßnahmen zur Ankurbelung des Wettbewerbs aussprechen, und Ländern wie Spanien und Deutschland, die gänzlich gegen solche Maßnahmen sind. Das abschließende Abkommen sieht die Möglichkeit vor, die funktionale Trennung nur in Ausnahmefällen durchzuführen und wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt wird.
Gerade die Ausgestaltung dieser Voraussetzungen sorgte für Diskussionen im Rat. Will eine nationale Regulierungsbehörde eine funktionale Trennung anordnen, muss sie dem abschließenden Abkommen zufolge nun weniger Auflagen befolgen.
Netzwerke der neuen Generation (NGN)
Die Diskussion über NGN entstanden über einen Änderungsantrag der deutschen Delegation, den diese dem Verhandlungstext in letzter Minute beigefügt hatte. Das Ziel dieses Antrags war, klar zu zeigen, wie wichtig Investitionen in die neuen Netzwerke seien und welche wirtschaftlichen Risiken damit verbunden seien. Die Minister einigten sich darauf, die Risiken von Investitionen zu berücksichtigen und es den Investoren zu überlassen, die Gebühren festzulegen, die sie von Mitbewerbern, die an der Mitnutzung ihrer Netzwerke interessiert sind, verlangen. Der Zugang müsse jedoch gewährleistet sein, damit der Wettbewerb aufrechterhalten werde.
Roaming und Breitbandinternet als Universaldienste
In gesonderten Verhandlungen einigten sich die Minister außerdem auf neue Obergrenzen für Roaminggebühren, die von der Kommission vorgeschlagen wurden (EurActiv vom 24. September 2008), und diskutierten einen französischen Vorschlag, auf freiwilliger Basis Breitbandinternet als Universaldienst anzuerkennen. Dadurch sollen bis 2010 alle europäischen Bürger Zugang zu Breitbandinternet erhalten.
Der für die Verhandlungen über das Telekom-Paket zuständige französische Staatsminister Luc Chatel meinte, dass der europäische Telekommunikationsmarkt dank dieser Einigung wettbewerbsfähiger werde. Er werde am nächsten Tag Verhandlungen mit dem Parlament und der Kommission aufnehmen, damit eine endgültige Vereinbarung noch vor Ende ihres Mandats erzielt werden könne.
Viviane Reding, EU-Kommissarin für Telekommunikation, meinte
, der neue Text, auf den sich die Minister geeinigt hätten, sei eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Text, obwohl sie glaube, dass die europäische Telekommunikationsbranche bessere Regeln brauche, als die, die derzeit vorlägen.
Die sozialdemokratische Europaabgeordnete und parlamentarische Berichterstatterin über die Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze Catherine Trautmann begrüßte die Einigung. Diese sende ein positives Signal an die gesamte Telekommunikationsbranche und ermögliche es den Institutionen, die das Gesetz gemeinsam ausarbeiteten, Fortschritte zu erzielen und Dreiergespräche aufzunehmen.
In einem ernsteren Ton fügte sie hinzu, dass das Europäische Parlament mit dem Rat an einem Tisch sitzen und über einige umstrittene Punkte diskutieren wolle. Die Rolle der Kommission bei diesem Prozess sei, die Verhandlungen zu erleichtern. Sie wolle diesen Punkt hervorheben, da dies leider nicht immer ganz klar sei.
Der konservative Europaabgeordnete und parlamentarische Berichterstatter für einen der beiden Texte des Telekom-Pakets Malcolm Harbour sagte, die Entscheidung des Rates habe Klarheit geschaffen. Außerdem werde die Entscheidung mögliche Investoren ermutigen, in Glasfaser- und drahtlose Netzwerke zu investieren.
Die marktführenden Telekommunikationsbetreiber sprachen sich gegen die Einigung aus. Der EU-Telekommunikationsrat habe die Gelegenheit verpasst, die notwendigen Veränderungen vorzunehmen, Investitionen anzukurbeln und die damit verbundenen Risiken anzuerkennen, sagte ETNO-Direktor Michael Bartholomew.
Die Entscheidung, die funktionale Trennung durchzusetzen und weniger strenge Bedingungen für eine verpflichtende Trennung einzuführen, liefen angesichts der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise gegen das Ziel, NGN zu fördern. Außerdem sende sie negative Signale an Investoren, fügte Bartholomew hinzu.
Andere Telekommunikationsbetreiber begrüßten allerdings die Einigung. Ilsa Godlovitch, Leiterin für Regulierungsfragen bei ECTA, sagte, man begrüße das Ergebnis des Ministerrates. Man sei besonders darüber erfreut, dass der Rat dem Parlament gefolgt sei und den Regulierungsbehörden für Telekommunikation erlauben wolle, die funktionale Trennung zur Förderung des Wettbewerbs einzusetzen. Man sei außerdem darüber erfreut, dass der Rat die Forderung der marktführenden Betreiber abgelehnt habe, das Risiko von Investitionen in Netzwerke mit Glasfaserzugang zu streuen.
Auch private Fernsehsender begrüßten die Einigung. Ross Biggham, Generaldirektor von ACT, meinte, es sei hilfreich, das Paket für elektronische Kommunikationsnetze noch in dieser Legislaturperiode anzunehmen. Man sei sehr zufrieden, dass der Rat, wie das Europäische Parlament, die Rolle der Mitgliedstaaten bei der Verteilung von Frequenzen und deren Verwaltung anerkannt habe.