Mobilfunkanbieter wollen bis dahin ein neues System zur Berechnung der so genannten Anschlussgebühren annehmen, die sie sich gegenseitig für die Annahme von Anrufen über ihre Netzwerke berechnen (siehe Hintergrund). Unter den Plänen der Kommission werden Telekomunternehmen diese vom aktuellen Durchschnitt von neun Eurocent pro Anruf auf zwischen 1,5 und 3 Eurocent senken.
„Die Kommissarin Reding möchte den 1. Februar 2012 als Stichtag festlegen“, sagte Martin Selmayr, der Kommissionssprecher für Telekommunikationsfragen, EurActiv. Brüssel möchte die als gegenseitige Subventionierung zwischen den Mobilfunkanbietern angesehenen Gebühren abzuschaffen, die besonders große Unternehmen begünstigt und die Konkurrenz in dem Sektor behindert. Mit dieser Maßnahme, sucht die Kommission auch indirekt nach Wegen, die Investitionen in Netzwerke der nächsten Generation (NGN; siehe EurActiv 4. Februar 2009) zu unterstützen.
Der harte Kurs der EU-Kommission wurde von Experten der 27 EU-Mitgliedsstaaten angezweifelt. Laut einer Diplomatenquelle, stimmte eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten im Telekom-Ausschuss des Rates gestern (18. Februar 2009) gegen den Vorschlag der Kommission. Selmayr wies diese Darstellung jedoch zurück und sagte, dass die Abstimmung geteilt, aber letztendlich zu Gunsten des Vorschlags ausfiel.
Deutschland und Spanien führen die Gruppe derer an, die sich gegen alle Vorschläge Redings stellen, da diese möglicherweise ihren großen nationalen Telekommunikationsunternehmen, Deutsche Telekom, bzw. Telefonica, schaden könnten.
Die Kommission scheint sich von den Skeptikern jedoch nicht aufhalten zu lassen. Und der Vorschlag, der Anfang April formal fertig gestellt werden soll, sei, laut Selmayr, der gewagteste von allen.
Ein Entwurf der Kommission, der EurActiv vorliegt, erwähnt drei verschiedene Termine zu denen auf das neue System umgestellt werden könnte: 1. Februar 2012, 1. Juli 2012 oder 1. Januar 2013. Wenn die Kommission weiterhin ihre Pläne verfolgt, wird sie für den frühesten der drei Termine stimmen.
Nationale Behörden hätten weniger als drei Jahre um sich an das neue System anzupassen, bestätigte Selmayr. Das ist eine Abkehr von Selmayrs ursprünglicher Position, nach der er angegeben hatte, die Kommission werde den Regulierungsbehörden eine Frist von drei Jahren gewähren, um die Empfehlungen umzusetzen. Als Zugeständnis an Netzbetreiber in Mittel- und Osteuropa, sollen die Fristen für einige Mitgliedstaaten etwas verlängert werden.
Empfehlungen der Kommission sind nicht gesetzlich bindend. Deswegen wird bei ihnen, weder die Unterstützung des Rates, noch des Parlamentes benötigt, auch wenn diese normalerweise einbezogen werden. Doch auch wenn sie nicht bindend ist, hat eine Empfehlung großes politisches Gewicht und starke Auswirkungen auf Märkte und nationale Behörden. Redings Plan kann nur bei der Abstimmung in der Kommission selbst abgewendet werden.



