In Folge der fehlenden Anreize für Mobilfunknetzbetreiber, die Gebühren zu senken, hat Kommissarin Reding am 28. März 2006 vorgeschlagen, „alle ungerechtfertigten Gebühren für die Benutzung des Mobiltelefons im Ausland durch eine Verordnung abzuschaffen“.
Die Verordnung zielt darauf ab, dass die Gebühren für die Handy-Nutzung im Ausland sowohl auf Großabnehmerebene als auch auf Verbraucherebene den nationalen Roaming Gebühren angeglichen werden. Kommissarin Reding sagte, „Ein Mobilfunknutzer sollte bei Reisen ins europäische Ausland nicht automatisch höhere Tarife zahlen müssen“.


