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Die Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet aufgrund eines Gesetzes, dass es der Deutschen Telekom ermöglicht, ein Monopol für das Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetz aufrecht zu erhalten.
Der Sprecher der Kommission, Martin Selmayr, sagte am 26. Februar 2007 gegenüber Journalisten, dass eine formelle Mitteilung nach Berlin gesendet worden sei und dass die EU beabsichtige, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Nach Angaben der Kommission sei der Fall schnell behandelt worden und Deutschland habe nur 15 Tage Zeit, um auf den Brief zu antworten.
Die für Telekommunikation zuständige Kommissarin Viviane Reding sagte: „Die Gewährung von Regulierungsferien für etablierte Betreiber ist ein Versuch, in einem wirtschaftlich zentralen Sektor den Wettbewerb auszuhebeln. Solche Regulierungsferien verstoßen gegen die seit 2002 für alle EU-Mitgliedstaaten geltenden Telekom-Regeln.“
Nach Aussage der Kommission würde das deutsche Telekomgesetz, das erst neulich in Kraft getreten ist, das Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetz (VDSL) der Deutschen Telekom AG vom Wettbewerb ausnehmen. Deutschland habe das Gesetz trotz mehrerer Warnungen der Kommission verabschiedet.
Deutschland argumentiert, dass das neue Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetz, das von der Deutschen Telekom eingerichtet wird, nur dann gewinnbringend sei, wenn Konkurrenten von der Nutzung ausgeschlossen seien. Dies, so die Kommission, sei unfair, weswegen das Netz für Wettbewerber geöffnet werden müsse.
Der Staatssekretär im deutschen Wirtschaftsministerium Bernd Pfaffenbach sagte, von „Regulierungsferien“ könne keine Rede sein. Die deutsche Bundesregierung gehe davon aus, so Pfaffenbach, dass sich das Telekomgesetz im Einklang mit den EU-Vorschriften befinde.