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Telekomregulierung: Industrie und Kommission auf Kollisionskurs [DE]

Veröffentlicht 29. Juni 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Am 29. Juni 2006 wird die Kommission einen Entwurf für die Überprüfung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikationsnetze- und –dienste veröffentlichen.  Bereits im Vorfeld hat dies bei den Netzbetreibern Empörung hervorgerufen. Denn sie befürchten ungerechte Vorteile für neue Markteinsteiger.

Am 8. und 9. Juni 2006 definierte der Telekommunikationsrat die zukünftigen Herausforderungen für den elektronischen Kommunikationsrahmen:

  • Das leitende Prinzip der regulierenden Rahmens von 2002 für elektronische Kommunikation sollte auch weiterhin beibehalten werden
  • Neue nachgebesserte Gesetze sollten sich auf Bereiche konzentrieren, die verbesserungswürdig sind und so ausgestaltet werden, dass sie zukünftig nicht mehr abgeändert werden müssen und darauf abzielen, den Wettbewerb zu fördern, neue Investitionen und Innovationen zu generieren und gleichzeitig die Interessen der Verbraucher zu stärken.
  • Flexibilität des Verteilungsspektrums und die effiziente Nutzung dieses Spektrums sollte weiter verbessert werden.  Hierdurch soll eine optimale Nutzung zwischen konkurrierenden Bedürfnissen sichergestellt werden. Die Spektrumsregulierung sollte nationale/ lokale Eigenschaften berücksichtigen und die Einführung von Innovationen und nachfrageorientierter Dienste erleichtern.  Eine Harmonisierung auf EU-Ebene sollte auch weiterhin in Erwägung gezogen werden.
  • Melde- und Streitschlichtungsverfahren sollten vereinfacht werden, wodurch sie effizienter, einheitlicher und weniger Ressourcenintensiv werden würden.
  • Die zügige Umsetzung des Regulierungsrahmens  ist eine Voraussetzung für dessen Effektivität.  

Durch den öffentlichen Konsultationsprozess im Dezember 2005 und Januar 2006 sei man zu dem Ergebnis gekommen, so Vertreter der Kommission, dass der derzeitige Rechtsrahmen einwandfrei sei und dass man sich nun auf eine Evolution und nicht auf eine Revolution konzentrieren sollte.  In den am 29. Juni 2006 beginnenden Konsultationen wird die Kommission die folgenden Maßnahmen vorschlagen:

  • Empfehlung für relevante Märkte:  Die derzeitige Liste der Märkte, bei denen die Kommission davon ausgeht, das die Ex-ante-Regulierung angewendet werden sollte, besteht aus 18 Untersektionen des Telekommunikationsmarktes.  Die Kommission schlägt daher vor diese Liste auf 10 bis 12 Märkte zu reduzieren, indem insbesondere der Handel gestrichen wird.  Sie rechtfertigt diesen Schritt, damit, dass der Großhandel bereits reguliert sei und dass die nationalen Aufsichtsbehörden sonst bestimmte Sektoren doppelt zu regulieren hätten.

Des Weiteren geht die Kommission davon aus, dass es genügend Hinweise darauf gebe, dass die Marktkräfte diese Märkte schon regulieren würden.  Auch wenn diese Märkte aus der Ex-ante-Regulierung herausgenommen würden, würden diese Bereiche immer noch den Wettbewerbsregeln unterliegen.

Durch die am 29. Juni 2006 beginnende Konsultation versucht die Kommission insbesondere in Erfahrung zu bringen, ob die beiden Märkte „Access and call origination on public mobile telephone networks“ und „Broadcasting transmission services, to deliver broadcast content to end users“ in der Liste bleiben sollten.

  • Spektrumsverwaltung:  Dies bezieht sich auf die Eigenschaften bestimmter Dienstleistungen des Hörfunkspektrums, wie z.B. Radio- oder Fernsehübertragungen, Mobiltelefonieren, Festanschlüsse tragbarer Telefone und kabellose Computernetzwerke.  Während für bestimmte Teile dieses Spektrums Lizenzen notwendig sind – z.B. bei Radioübertragungen verwendete  FM Hörfrequenz – sind andere Übertragungen – z.B. die von kabellosen Computernetzwerken verwendeten 2,4 Ghz-Frequenzen lizenzfrei.

Durch die Öffnung mehrerer Teile des Spektrums für den Handel, will die Kommission einen marktbezogeneren Ansatz bei der Spektrumsverwaltung umsetzen. Dadurch soll den Nutzern eine größere Auswahl bei den Technologien und Diensten zur Verfügung gestellt werden, so die Kommission.  Lizenzen wären dann nur noch für bestimmte öffentliche Zwecke vorgesehen.

  • Regulierende Maßnahmen:  Zurzeit tendieren die Gerichte dazu, die Entscheidungen der nationalen Aufsichtbehörden aufzuheben, wodurch die Gesetzeslage häufig unklar ist.  Um mehr Sicherheit zu gewährleisten, möchte die Kommission das Aufhebungsrecht nur auf Fälle begrenzen, in denen gezeigt werden kann, dass den Beschwerdeführern „irreparabler Schaden“ zugefügt wird.  Gleichzeitig möchte sie den nationalen Aufsichtsbehörden mehr Macht geben, damit sie gegen Lizenz- und Autorisierungsverletzungen vorgehen und Bußgelder und Strafen verhängen kann.
Stellungnahmen: 

ETNO, der Verband der Europäischen Betreiber von Telekommunikationsnetzen kritisierte den Vorschlag der Kommission aufs äußerste.  Michael Bartholomew, Direktor von ETNO, ging sogar so weit Kommissarin Reding als eine Populistin zu bezeichnen, die zu keinem Ende kommt.  ETNO wirft der Kommission insbesondere vor, den Sektor nicht ausreicht zu deregulieren und die angeblich positiven Auswirkungen der Verordnung über Investitionen und Wachstum in diesem Sektor falsch zu interpretieren.

Diese Position ist darauf zurückzuführen, dass der erwartete Ausbau der faseroptischen Kabel, welche überwiegend von führenden Netzbetreibern finanziert werden, im Rahmen des von der Kommission überarbeiteten Rechtsrahmens, den neuen Marktteilnehmern zugänglich gemacht werden soll.  Zur Diskussion steht derzeit auch die von Deutschland geplanten „Regulierungsferien“, die Netzbetreibern wie der Deutschen Telekom für den Ausbau des Telefonnetzes gewährt werden sollen.  Die Kommission hat bereits angedeutet, dass ein solches Verfahren strafrechtliche Folgen haben würde.

Bartholomew warf der Kommission vor, dass diese politischen Maßnahmen auf unzuverlässigen Belegen basieren würden, wie z.B. den Breitbandbewertungslisten, welche vierteljährlich von ECTA veröffentlicht werden, einem Konkurrenten von ETNO.  Bartholomew sagte, dass die neuen Marktteilnehmer keine Investitionen tätigen würden, sondern nur von ihren Investitionen profitieren würden.

ECTA sagte, dass der Erfolg des überarbeiteten Rechtsrahmens der Abbau der marktbeherrschenden Stellung der führenden Netzwerkbetreiber sei.  Die Vereinigung vertritt die Interessen der neuen Markteilnehmer.  Der von ihnen unterstützte Ansatz der „funktionalen Trennung“ wurde bereits im Energie- und Schienensektor, sowie kürzlich bei der britischen Telecom angewendet.  Dies würde bedeuten, dass der Staat die Netzwerkfunktionen von den Dienstleistungen trennen müsste – wodurch die Gewinne der Netzbetreiber geschmälert werden würden.

Daher begrüßte ECTA die eindeutige Stellungnahme der Kommission bezüglich der „Regulierungsferien“.  Dieses Konzept wurde von den Netzwerkbetreibern entwickelt, um sich selbst von jeglicher Regulierung zu befreien, sobald sie ihre Kabelnetze verbessert haben.  Steen Clausen, Manangementdirektor von ECTA sagte, dass die Wettbewerbsprobleme des Telekommunikationssektors in Europa tief verwurzelt seien.  Eine langfristige Lösung, welche einen Anreiz für fairen Wettbewerb liefern würde, könnte den Weg zu einem wettbewerbsfähigen Europa sein.  Hierdurch würden die Preise sinken und der Markt dynamischer werden, sagte Clausen.

Viviane Reding, Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien sagte, dass sie im Telekomsektor – in dem weder für die Technologien noch die wirtschaftliche Interessen oder das Verbraucherverhalten die nationalen Grenzen noch zählen – eine ganz eindeutige Notwendigkeit sehe, den Binnenmarkt auch im regulierenden Sinne zu vervollständigen.

Der effizienteste Weg, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Telekombetreiber in ganz Europa zu schaffen, wäre natürlich die Einrichtung einer  europäischen Telekom-Aufsicht, die mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten würde – ähnlich dem System der Europäischen Zentralbanken.  In einem solchen System, so Reding, könnten die nationalen Aufsichtsbehörden immer noch der direkte Ansprechpartner für die Betreiber sein und den Markt direkt analysieren.  Gleichzeitig könnte eine europäische Agentur – unabhängig von der Kommission und den nationalen Regierungen –anhand von Leitlinien und wenn notwendig Anweisungen sicherstellen, dass die EU-Gesetze in allen Mitgliedstaaten angewendet werden, sagte sie.  Sie habe persönlich darauf bestanden, dass die Idee einer europäischen Telekom-Aufsicht ebenfalls in die Wirkungsanalyse der Mitteilung der Kommission mit aufgenommen wurde, welche sie diese Woche vorstellen würde, um eine breite Debatte über diese Thema anzustoßen.

Nächste Schritte: 
  • Am 31. Januar 2006 endete die öffentliche Konsultation die Überprüfung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikationsnetze- und –dienste
  • Am 13. Juni 2006 stellte die Kommission ihren Überarbeitungentwurd in Brüssel vor
  • Am 29. Juni beginnt die öffentliche Konsultation der Überprüfung
  • Am 20. September 2006 wird die Kommission einen öffentlicen Workshop über die Überprüfung abhalten 
  • Die überarbeiteten Empfehlungen über relevante Märkte ist eine Kommissionsentscheidung, welche wahrscheinlich Ende 2006 in Kraft treten wird
  • Gleichzeit versucht die Kommission den überarbeiteten Richtlinienentwurf an das Parlament und den Rat zu schicken
  • Verhandlungen im Parlament sowie zwischen Rat und Parlament könnten im ersten Quartal 2007 beginnen.  Der Prozess könnte bis zu zwei Jahren andauern (bis 2009)
  • Der überarbeitete Rechtsrahmen würden dann 2010 rechtskräftig werden.
Hintergrund : 

Der EU-Rechtsrahmen für den elektronischen Kommunikationssektor besteht aus fünf Richtlinien:

Die Richtlinie über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste  (2002/ 20 EG) wird auch als Teil des EU-Rechtsrahmens gesehen.  Ebenso wie die Entscheidung über einen Rechtsrahmen für Funkfrequenzpolitik (676/ 2000/ EG), der Beschluss über das Mindestangebot und Mietleitungen  mit harmonisierten Merkmalen (2003/ 548/ EG) sowie die Änderung des Beschlusses 2002/ 627/ EG zur Einrichtung der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste  (2004/ 641/ EG).  Die Empfehlung über relevante Märkte (C(2003)497) hat, auch wenn sie nicht Teil des Rechtsrahmens ist, entscheidende Auswirkungen, da sie auf unverbindliche Weise den Anwendungsbereich der Richtlinien bestimmt.  In der Empfehlung werden die aufgelisteten Märkte allerdings nicht im Detail beschrieben – dies wird den nationalen Aufsichtsbehörden überlassen.  

Technisch gesehen ist die Liste der relevanten Märkte für die Mitgliedstaaten nicht bindend, dennoch wird die Kommission jene Länder, die  hiervor abweichen wollen oder die Definition der relevanten Märkte liberaler auffassen, im Falle eines Rechtsverletzungsverfahrens gründlicher untersuchen. 

Der im Februar 2006 veröffentlichte 11. Bericht über die Umsetzung des elektronischen Telekommunikationspaketes  wurde erstmals zu Kenntnis genommen, dass die Mitgliedstaaten bereits einen Großteil des bestehenden Rechtsrahmens umgesetzt haben.  Aufgrund einiger Verzögerungen bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten wurde der Rechtsrahmen erst sehr wenig getestet.  Daher bezog  sich die Kommission im September 2005 immer noch auf den „neuen“ Regulierungsrahmen.  Bis Ende Juni 2006 wurden bei der Kommission insgesamt 450 Märkte angemeldet, ca. 100 müssen noch verschickt werden.

Dennoch schreibt Artikel 25 der Rahmenrichtlinie  vor, dass nicht später als am 25. Juli 2006 mit der Überprüfung begonnen werden muss.

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