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Stellenangebot registrierenDie Liberalisierung der europäischen Telekommunikationsmärkte im Jahr 1998 stellte einen Meilenstein für die Branche dar und bereitete sie auf die weltweite Öffnung von Märkten vor. Die technologischen Entwicklungen zwangen die europäischen Behörden jedoch dazu, eine Reform der gemeinsamen Regulierungen durchzuführen. Als Ergebnis entstand das zweite Telekommunikationspaket, das im April 2002 angenommen wurde.
Für Jahrzehnte war der Telekommunikationssektor in den Händen nationaler Monopole. 1987 hat die Kommission ein Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte vorgelegt – als einen ersten Schritt in Richtung zur Einführung von mehr Wettbewerb innerhalb des Telekommunikationsmarktes in Kombination mit einer stärkeren Harmonisierung. 1998 waren grundsätzlich die Telekommunikationsmärkte in allen Staaten der EU liberalisiert.
Im Zuge technologischer Entwicklungen und einer zunehmenden Annäherung von Zugangs- und Kommunikationsmöglichkeiten hat die Kommission am 12. Juli 2000 einen Entwurf für einen neuen Telekommunikationsrahmen veröffentlicht. Der Rechtsrahmen enthält fünf Richtlinien:
Die Richtlinie über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste
(2002/77/EC) wird ebenfalls als Teil des Rechtrahmens betrachtet. Gleiches gilt für die Entscheidungen über einen Rechtsrahmen
für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft
(676/2002/EC), über das Mindestangebot an Mietleitungen mit harmonisierten Merkmalen und die entsprechenden Normen
(2003/548/EC) und die Änderung des Beschlusses
(2004/641/EC) zur Einrichtung der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste
(2002/627/EC). Die Empfehlung über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors
(C(2003)497) hat bedeutende Auswirkungen, obwohl sie selbst nicht Teil des Rechtsrahmens ist, da sie in unverbindlicher Form den Anwendungsbereich der Richtlinien festlegt. Die Empfehlung legt die Märkte, die sie anführt, nicht in detaillierter Form fest; dies bleibt Aufgabe der nationalen Aufsichtsbehörden.
Im Grunde ist die Liste der relevanten Märkte nicht verbindlich für Mitgliedstaaten, aber wenn die Kommission Vertragsverletzungsverfahren in Betracht zieht, untersucht sie gewissenhaft die Fälle, in denen Länder erheblich von der Liste abweichen oder sich in sehr starkem Maße die Freiheit erlauben, relevante Märkte zu definieren.
Der 11. Bericht über die Umsetzung der Regulierung der elektronischen Kommunikation
, der im Februar 2005 vorgelegt wurde, war der erste, der erklärte, dass Mitgliedstaaten den „Hauptteil der notwendigen Arbeiten“ hinsichtlich der Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens abgeschlossen hätten. Aufgrund von Verzögerungen der Umsetzungen in den Mitgliedstaaten hat der Rechtsrahmen bisher wenig Markterprobung erfahren; daher hat die Kommission im November 2005 auf ihn noch immer als den „Neuen Rechtsrahmen“ verwiesen
. Bis Ende Juni 2006 hat die Kommission insgesamt 410 Marktankündigungen von Mitgliedstaaten erhalten; weitere 100 stehen noch aus.
Die wichtigsten Aspekte des Rechtsrahmens für Telekommunikation stehen in Zusammenhang mit:
Im Vergleich des vorhergehenden, viel komplizierteren Rechtsrahmens, erscheint die Ex-Ante-Regulierung weniger ausführlich für Betreiber ohne Marktdominanz; allgemein werden Ex-post-Kontrollen bevorzugt. Ein der wichtigsten Gründe, den Rechtsrahmen vorzuschlagen, war die Vereinfachung der relevanten Gesetzgebung, und senkt die Zahl der Richtlinien von etwa 30 auf nur noch fünf. Der Rechtsrahmen sieht keine Unterscheidung zwischen Festnetz- und Mobiltelefonnummern, jedoch zwischen dominanten und nicht-dominanten Akteuren.
Die Maßnahmen des Rechtrahmens für Telekommunikation sind:
1. Die Richtlinie über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste (Richtlinie [EN
] [FR
] [DE
])
2. Die Richtlinie über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen (Richtlinie [
EN
] [FR
] [DE
])
3. Die Richtlinie über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und –dienste (Richtlinie [EN
] [FR
] [DE
])
4. Die Richtlinie über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten (Richtlinie [EN
] [FR
] [DE
])
5. Die Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Richtlinie [EN]
[FR]
[DE
])
6. Verordnung über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss (Verordnung [EN]
[FR
] [DE
])
Überarbeitung:
Eine gesetzliche Anforderung in der Rahmenrichtlinie
(Artikel 25) besagt, dass eine Überprüfung des Rechtsrahmens spätesten am 25. Juli 2006 begonnen werden muss. Im Dezember 2005 eröffnete die Kommission eine öffentliche Anhörung zur Überarbeitung des Telekommunikationspakets. Der Rat für Telekommunikation vom 8. und 9. Juni 2006 legte die „Künftigen Herausforderungen für den Rechtsrahmen zur elektronischen Kommunikation“ fest. Dies ebnete den Weg für eine neue Konsultation, die von der Kommission am 29. Juni 2006 gestartet wurde. Auf der Grundlage der Ergebnisse schlug die Kommission am 13. November 2007 eine erneute Überarbeitung der Regeln für den Telekommunikationssektor vor.