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Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) [DE]

Veröffentlicht 17. Dezember 2004 - Aktualisiert 23. Dezember 2011
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Mit ihrem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) verfolgt die EU das Ziel, den EU-Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu öffnen. Der im Jahr 1999 eingeleitete Aktionsplan umfasst 42 Maßnahmen, die die Regelungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Wertpapierhandel, Bankwesen, Versicherungen, Hypotheken, Altersversorgung und andere finanzielle Leistungen harmonisieren sollen. Die meisten Maßnahmen wurden bis Ende 2004 durchgeführt.

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Zusammenfassung

Der Impuls für die Schritte in Richtung der Integration der Finanzdienstleistungen in der Europäischen Union wurde auf dem Gipfel des Europäischen Rates in Cardiff im Juni 1998 gegeben. Es hatte sich herausgestellt, dass ein übergreifender Rahmen für die Integration der Finanzdienstleistungen, insbesondere nach Einführung des Euro, eine Voraussetzung für die Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der EU sein würde. Die Gruppe für Finanzdienstleistungspolitik (FSPG), die sich aus Ministern des EcoFin-Rates und Vertretern der Europäischen  Zentralbank zusammensetzte und unter Vorsitz der Kommission stattfand, war damit beauftragt worden, die Prioritäten für künftige Maßnahmen zu identifizieren. 

Im Oktober 1998 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung, in der sie einen Aktionsrahmen für den Finanzdienstleistungssektor absteckte. Im Mai 1999 folgte schließlich der eigentliche  Aktionsplan (FSAP).  

Im April 2000 vereinbarte der Europäische Rat in Lissabon (siehe LinksDossier 'Innovation' von EurActiv), dass die erste Phase des FSAP bis Ende 2003 abgeschlossen und der Plan bis Ende 2005 vollständig umgesetzt werden sollte. Der Rat betrachtete den FSAP als einen integralen Bestandteil der Lissabon-Agenda, die die EU bis 2010 zum 'dynamischten und innovativsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt' machen sollte. Um dies erreichen zu können, muss es Unternehmen, ungeachtet der geographischen Lage ihres Sitzes, möglich sein, EU-weit Kapital zu beschaffen. Gleichermaßen wäre es für Investitionen nötig, dass Finanzerklärungen miteinander vereinbar sind. Darüber hinaus müssten die Hindernisse und Fallstricke, die beim grenzübergreifenden Handel mit Wertpapieren und grenzübergreifenden Fusionen und Übernahmen häufig entstehen, aus dem Weg geräumt und die Rechtssicherheit bei solchen Aktivitäten gewährleistet sein. 

Die Zielsetzungen des FSAP müssen auch vor dem Hintergrund verstanden werden, dass derzeit ein bedeutender internationaler Markt für Finanzdienstleistungen im Entstehen begriffen ist, und dass es daher wichtig ist, dass europäische Vorschriften mit international geltenden Bestimmungen vereinbar sind. Die FSAP-Regelungen müssen daher ausreichend strikt und restriktiv sein, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und Vertrauen zu erwecken, aber gleichzeitig ist es wichtig, dass sie ausreichend flexibel und locker sind, damit sich Akteure auf internationaler Ebene bewegen und sich an internationale Regeln anpassen können. 

Im Oktober 2003 hat die Kommission vier Expertengruppen eingerichtet, die damit beauftragt wurden, die Wirksamkeit des FSAP in den Bereichen des Bank- und Versicherungswesens, der Vermögensverwaltung und des Wertpapierhandels zu bewerten. Aus ihren Berichten ging hervor, dass der FSAP im Allgemeinen erfolgreich gewesen ist, und zwar nicht nur in Bezug auf die Verabschiedung effektiver Gesetze, aber auch hinsichtlich der Schaffung eines guten Zusammenarbeitsklimas zwischen den europäischen Institutionen und den Marktteilnehmern.

Die Öffentlichkeit und Interessenvertreter wurden dazu aufgefordert, zu den Berichten Stellung zu beziehen und Beiträge einzureichen und ein umfangreicher Konsultationsprozess wurde durchgeführt.

In ihrem zehnten Fortschrittsbericht zum FSAP, der im Juni 2004 erschien, erklärt die Kommission, dass der Schwerpunkt ab 2005 auf der vollständigen Umsetzung und der genauen Beobachtung der Wirksamkeit des Plans liegen würde. Dies solle vor allem im Rahmen des 'Financial Integration Monitor' - einem Jahresbericht über Indikatoren zum Stand der Finanzmarktsintegration und deren Auswirkung auf Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Finanzstabilität - geschehen.

Debatte

Der FSAP umfasst 42 Maßnahmen, die in drei Kategorien unterteilt sind: 

Firmenkundenmarkt

Die strategischen Ziele in dieser Kategorie zielen auf die Kapital- und Unternehmensaspekte von Finanzdienstleistungen ab: d.h. Kapitalbeschaffung, Investitionen, Wertpapiere und Vorschriften für Unternehmen. Ein wichtiger Aspekt dieses Elements des FSAP bestand in der Entscheidung, dass neue Gesetze auf der Grundlage von Konsultationsverfahren und unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Akteure verabschiedet werden sollen. 

Lamfalussy:   Im Juli 2000 war Baron Alexandre Lamfalussy damit beauftragt worden, gemeinsam mit dem 'Ausschuss der Weisen' zu untersuchen, wie die dringende Regulierung zur Integration des Finanzdienstleistungsmarkts am besten angegangen werden konnte. Hieraus entstand das so genannte   'Lamfalussy-Verfahren'  , das auf der Wichtigkeit breiter Konsultationsverfahren beruht, die die verfahrensrechtliche Grundlage der FSAP-Gesetzgebung wurden. Das Rechtsetzungsverfahren beinhaltet vier Stufen. Die wichtigsten politischen Zielsetzungen werden von der Kommission formuliert und die Einzelheiten der Umsetzung werden im Konsultationsverfahren zwischen nationalen und europäischen Regulierungsbehörden beschlossen. 

Der FSAP enthält vier Kapitel, die für den Firmenkundenmarkt von Bedeutung sind:

Gemeinsame Regeln für integrierte Wertpapier- und Warenderivatmärkte: dies umfasste eine Überarbeitung der   Richtlinie über Werpapierdienstleistungen.  Die neue Richtlinie wurde im April 2004 angenommen und ermöglicht es Investitionsfirmen, EU-weit tätig zu sein. 

Die EU-weite Kapitalbeschaffung: das Ziel bestand darin, die Verfahren für Emittenten, die EU-weit tätig sein wollen, mithilfe des Risikokapital-Aktionsplans (  RCAP) zu vereinfachen, der in einer Mitteilung der Kommission vom Juli 1998 umrissen wurde. Die Durchführung der  Prospektrichtlinie, die die EU-weite Kapitalbeschaffung auf der Grundlage eines einzigen Dokumentationssatzes (Prospekts) ermöglichen soll, und der   Marktmissbrauch-Richtlinie, die zulässige Marktpraktiken in Bezug auf Insider-Geschäfte und Marktmanipulation festlegt, begann im April 2004 mit der Verabschiedung einer Verordnung, die technische Einzelheiten dieser beiden Richtlinie regelt. Eine Verordnung, die die meisten der  Internationalen Standards zur Rechnungslegung  (IAS) billigt, wurde im September 2003 verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2005 müssen alle EU-Unternehmen die neuen Standards einhalten.

Ein Binnenmarkt-Rahmen für die Systeme der zusätzlichen Alterversorgung: eine  Richtlinie, die es Unternehmen ermöglichen soll, eine betriebliche Alterversorgung zu entwickeln, die EU-weit übertragbar ist, wurde im Juni 2003 verabschiedet. An einer Initiative zur   Übertragbarkeit von Pensionsansprüchen  wird derzeit noch gearbeitet. 

 Finanzsicherheit: hierunter versteht man Eigentum (z.B. an Aktien), das von einem Darlehens-Nehmer einem Darlehens-Geber als Sicherheit gestellt wird. Um einen Binnenmarkt zu schaffen, hat die Kommission sich dafür eingesetzt, die formalen Anforderungen für die Sicherheitenstellung zu verringern, anzugleichen und das Verfahren klarzustellen. Diese Bemühungen mündeten im Jahr 2002 in die Verabschiedung der   Finanzsicherheitenrichtlinie aus. 

Privatkundenmarkt

Die Hindernisse für die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen auf der Ebene der Verbraucher sind hoch, nicht zuletzt auch aufgrund kultureller, sprachlicher Unterschiede und verschiedener Verhaltensmuster. Die Kommission hat auf diesem Gebiet Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, den Zugang zu Dienstleistungen sowie zu zuverlässigen Verbraucherinformationen zu fördern sowie die Regreßmöglichkeit zu sichern. Der FSAP umfasst sechs Bereiche:

  • Information und Transparenz
  • Regreßverfahren
  • Anwendung der Verbraucherschutzregeln
  • Elektronischer Geschäftsverkehr mit Finanzdienstleistungen
  • Versicherungsvermittler
  • Grenzübergreifende Kleinbetragszahlungen

Aufsichtsrecht

Der FSAP erkennt die Bedeutung wirksamer regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Konzepte und Systeme, die entscheidend für die gute Funktionsweise der geplanten Gesetze sind. Ihre Entwicklung würde indes eine enge Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Behörden innerhalb der EU erforderlich machen, die für die Durchsetzung und Überwachung von Marktteilnehmern zuständig sind. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung der Finanzdienstleistungsmärkte ist eine starke und gemeinschaftliche Vertretung der Interessen der EU auf der internationalen Bühne ebenfalls notwendig. Aus diesem Grund hat die Kommission die Etablierung einer sektorübergreifenden Zusammenarbeit sowie die Möglichkeit der Einrichtung einer einzigen Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Wertpapiermärkte und einer Überarbeitung der Aufsichtsregeln für Finanzkonglomerate ins Auge gefasst.  

Zwei allgemeine Bereich von großer Bedeutung wurden identifiziert:

 

Unternehmensführung ('corporate Governance'): Der Bericht der hochrangigen Arbeitsgruppe aus Experten im Bereich des Unternehmensrechts sowie die Unternehmensskandale von Enron, Parmalat und Ahold ließen eine Harmonisierung der Unternehmensverfassungsregelungen notwendig erscheinen. Dies führte im Oktober 2004 zur Einrichtung des  Europäischen Corporate Governance-Forum, das die Konvergenz der nationalen Corporate-Governance-Kodizes fördern soll.

Steuern: Das Ziel in diesem Bereich besteht darin, im  Rahmen der steuerpolitischen Strategie der EU steuerliche Hemmnisse für den Handel im Binnenmarkt abzubauen. Im Dezember 1997 wurde ein Steuerpaket beschlossen, welches einen Verhaltenskodex zur Beseitigung schädlicher Unternehmenssteuerregelungen, einen Rechtsakt zur Gewährleistung einer effektiven Mindestbesteuerung von Zinserträgen sowie einen Rechtsakt zur Beseitigung der Quellensteuern auf grenzüberschreitenden Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen enthielt. Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten nahmen das Paket im Juni 2003 an (siehe auch  Pressemitteilung vom 3. Juni 2003). 

Zeitplan

Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden sich im kommenden Jahr auf die vollständige Durchführung und Konsolidierung des FSAP konzentrieren. Zu den weiteren spezifischen Schritten gehören: 

Firmenkundenmarkt: 

  • Initiativen, die bereits angelaufen sind: Richtlinie zur Kapitaladäquanz (siehe EurActiv 9 Dezember 2004), Solvabilität 2, Rückversicherung, Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr im Binnenmarkt, Corporate Governance, Prüfung von Jahresabschlüssen, Reform des Gesellschaftsrechts und Clearing und Abrechnung (wird eine Priorität sein).
  • Die Kommission wird eine Analyse der Expertenberichte über FSAP ausarbeiten, die Anfang 2005 veröffentlicht werden soll.

Privatkundenmarkt: 

  • Neue Initiativen werden in den folgenden Bereichen erwartet: Verbraucherkredite; Hypothekenkredite; einheitlicher Zahlungsverkehrsraum für Verbraucher (grenzübergreifende Verbraucherkarten).
  • Ein nicht-rechtsverbindliches Grünbuch soll im Mai 2005 veröffentlicht werden.

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