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Angebliche tschechische Verstöße gegen EU-Bürokratieregeln

Veröffentlicht 09. Februar 2010 - Aktualisiert 23. Dezember 2011
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Wirtschaftsverbände haben der Tschechischen Republik vorgeworfen, sich Brüsseler Bemühungen zum Bürokratieabbau für Kleinunternehmen zu widersetzen. Ihnen zufolge verzichtet Prag systematisch auf Folgeabschätzungen für neue Vorschriften. EurActiv.cz berichtet, wie die Tschechen Gefahr laufen, gegen den Small Business Act der EU zu verstoßen.

Führenden Wirtschaftsvertretern zufolge stellt die Regierung nicht sicher, dass neue Gesetze zu keinen zusätzlichen Belastungen für Unternehmen führen. Damit halte sie jedoch ihre Verpflichtungen nicht ein, für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu sorgen. Die Sache wird zusätzlich dadurch verkompliziert, dass verschiedene Zweige der tschechischen Regierung offenbar unterschiedliche Haltungen einnehmen.

Die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) ist seit 2007 im tschechischen Gesetzgebungsverfahren verpflichtend. Damit soll gewährleistet werden, dass neue wirtschaftliche, soziale und ökologische Regeln dem "Think Small First"-Prinzip des Small Business Act entsprechen, nach dem bei neuen Gesetzen stets zunächst die KMU-Dimension berücksichtigt werden soll.

Der Vorsitzende der internationalen Handelskammer Tschechien (ICC Tschechische Republik), Jaromír Drábek, bezeichnete die GFA als lebensnotwendig für die Wirtschaft. "Es besteht ein eindeutiger Bedarf an GFA, weil wir wissen müssen, welche Regulierungen – welche die Steuer- und Verwaltungslasten verändern – von der Regierung vorbereitet werden", erklärt er.

Jedoch beschwerte sich im August 2009 das Regierungsbüro in Prag, dass die GFA zu kompliziert sei. Es schlug Veränderungen vor, nach denen Behörden selbst entscheiden könnten, ob sie den Test anwendeten.

"Wäre dies beschlossen worden, wäre 80% der Analyse verloren gegangen", argumentiert Drábek. Sein Vorwurf: Die Beamten versuchten mit dem Fallenlassen der GFA ihre Arbeitsbelastung zu senken.

Milan Mostýn, Sprecher für den Verband der tschechischen Industrie SPČR, hält die Folgenabschätzung für lohnenswert, weil sie seiner Meinung nach den Unternehmen zugute kommt. "Wenn sie richtig durchgeführt wird, ist die GFA relativ kompliziert für diejenigen, die Gesetze vorschlagen. Andererseits hätte es ernstliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, wenn sie nicht richtig durchgeführt würde", sagt er.

Auf Druck der Wirtschaft hat die tschechische Regierung versichert, sie werde eine Durchführung von GFA auf freiwilliger Basis nicht erlauben, sondern diese nur in bestimmten Fällen vereinfachen. Štefan Weber, Sprecher der tschechischen Handelskammer HKČR, begrüßte diesen Schritt. Die wesentlichen Vorzüge der GFA bestünden damit weiterhin fort.

Nichtsdestotrotz veröffentlichte das Regierungsbüro letzten Monat eine Studie, in der untersucht wurde, wie das langwierige tschechische Gesetzgebungsverfahren vereinfacht werden könnte. Zudem schlägt es einen Verzicht auf GFA bei der Umsetzung von EU-Gesetzgebung vor.

Konkret sieht der Vorschlag vor, dass die Folgenabschätzung für Unternehmen nicht durchgeführt werden soll.

Laut HKČR-Chef Petr Kužel widerspricht der Vorschlag dem allgemein anerkannten Ansatz, dass die Bürokratie für Unternehmen abgebaut werden soll.

Das Innenministerium, das für die Durchführung der GFA zuständig ist, versicherte EurActiv.cz jedoch, dass es für Fälle, in denen es nur eine Möglichkeit zur Umsetzung von EU-Gesetzgebung gibt, an einer Vereinfachung der Folgeabschätzungen arbeitet. "Die Diskriminierung von Unternehmern ist nicht hinnehmbar", fügte es hinzu.

Wirtschaftsvertreter kündigten an, sie würden die Entwicklungen genau verfolgen, wiesen aber auf widersprüchliche Signale der Regierung hin. So wurde der Plan zur freiwilligen Durchführung der GFA vom Regierungsbüro vorgestellt, vom Innenministerium jedoch heftig kritisiert.

Hintergrund : 

Die Vereinfachung und Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen der EU war eine Priorität der ersten Barroso-Kommission und ist ein Schlüsselelement des Small Business Act (EurActiv vom 1. Oktober 2009).

Die EU-Exekutive arbeitet daran, die Kosten für KMU zu reduzieren, indem bis 2012 die durch unnötige Regulierung entstehende Verwaltungslast um 25% gesenkt werden soll. Durch diesen Prozess hofft die Kommission, ihren Ruf als übertrieben bürokratische Institution los zu werden.

Zusätzlich zur Beschneidung bestehender Gesetze werden neue Gesetzesvorschläge analysiert um sicherzustellen, dass diese den Aufwand für Unternehmen nicht erhöhen. Im Jahr 2007 richtete die Kommission eine Gruppe unabhängiger Interessensträger im Bereich Verwaltungslasten (HGU) unter dem Vorsitz von Edmund Stoiber ein, die erkunden sollte, in welchen Bereichen Bürokratie abgebaut werden könnte.

Im September 2009 kündigte der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso an, dass er in der neuen Kommission die direkte Aufsicht über die Initiative "Bessere Rechtsetzung" übernehmen werde (EurActiv vom 21. September 2009).

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