Das Dokument „EU-Rahmenwerk über die Unternehmensführung“, das die Kommission gestern (5. April) präsentierte, zielt auf die Identifizierung von Wegen ab, wie man Unternehmen zwingen könnte, Verhaltenskodizes besser einzuhalten, und die Rolle, die Aktionäre in der Unternehmensführung spielen, zu stärken.
Das Grünbuch ist einer von vielen Vorschlägen, die nach der Wirtschaftskrise – die Mängel in der Unternehmensführung und insbesondere im Bankensektor aufdeckte – aufkamen.
„In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation müssen wir mehr denn je sicherstellen, dass Unternehmen gut geführt werden und folglich verlässlich sind und nachhaltig arbeiten“, sagte Michel Barnier, der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar.
„Zu kurzfristiges Denken hatte fatale Folgen“, sagte er.
Das Dokument schlägt Maßnahmen vor, um die Vorstände zu diversifizieren, nachdem Recherchen gezeigt haben, dass nur drei Prozent der Vorstandsvorsitzenden Frauen sind. Eine der Optionen ist, von Unternehmen zu verlangen, dass sie eine Mindestquote von Geschäftsführerinnen haben, wie es in Ländern wie Norwegen bereits existiert.
Das Dokument stellt auch die Frage, ob die Festlegung des Gehalts von Direktoren lediglich nach einer verpflichtenden Abstimmung der Aktionäre stattfinden sollte, und ob nicht geschäftsführende Direktoren nur eine begrenzte Anzahl von Ämtern in getrennten Unternehmen bekleiden dürften, während die Reichweite ihrer Tätigkeiten genauer definiert und geprüft würde.
Nicht geschäftsführende Direktoren in Deutschland haben den Recherchen der Kommission zufolge teilweise bis zu 20 Führungspositionen inne, eine Situation, die jegliche Gesetzgebung, die auf das gestrige Dokument folgen wird, höchstwahrscheinlich verbieten wird.
Die Kommission hat die Beteiligten – einschließlich nicht börsennotierter sowie kleinerer Unternehmen – um Reaktionen auf das Grünbuch bis zum 22. Juli gebeten. Im Herbst wird sie dann ein Dokument als Reaktion darauf veröffentlichen.
Vertreter haben gesagt, sie blieben der Frage gegenüber offen, wie man am besten weiterkommen könne, was dies beinhalte und ob man dann eine Gesetzgebung brauche.
Sie nahmen auf die Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen Bezug, die als Folge von Skandalen, die in Unternehmen wie Enron und Parmalat geschahen, eingeführt worden war.
Mehr Transparenz seitens der Aktionäre
Das Dokument macht auch weitere Vorschläge zur Ermutigung einer aktiveren Teilnahme der Aktionäre an den Entscheidungen des Unternehmens.
Vertreter der Europäischen Kommission hoffen, dass das Dokument ein gemeinsames Transparenzrahmenwerk, das institutionelle Aktionäre dazu zwingen könnte, ihr Wahlverhalten bekannt zu geben, sowie weitere Maßnahmen verursachen könnte, um die Kurzsichtigkeit zu vermeiden, die in den Handlungsweise einiger Asset-Manager endemisch sei, welche die Konten von institutionellen Aktionären verwalten.
Dem Dokument zufolge sind auch Maßnahmen nötig, um die möglichen Interessenkonflikte zu bekämpfen, die zwischen einigen Asset-Managern, bevollmächtigten Beratern und Muttergesellschaften existieren. Das Dokument macht auch Vorschläge, damit es den Unternehmen ermöglicht wird, ihre Aktionäre besser zu identifizieren, um sie an internen Fragen über die Unternehmensführung besser beteiligen zu können.
Was Verhaltenskodizes betrifft, fragt das Dokument, wie der existierende Ansatz der „Einhaltung oder Erklärung“ (comply or explain), dem zufolge Unternehmen, die eine Regel nicht einhalten, den Grund dafür erklären müssen, gestärkt werden könne. Die Kommission ist durch Recherchen vor kurzem dazu angetrieben worden, welche zeigten, dass die Mehrheit der Antworten, die Unternehmen als Erklärung für eine Nichterfüllung ihrerseits nennen, unbefriedigend ist und dass es in vielen Mitgliedsstaaten keine genügende Prüfung der Umsetzung der Regeln gibt.
Das Dokument fragt, ob es jetzt an der Zeit sei, eine bessere Prüfung der Verhaltenskodizes zu erzwingen – wenn notwendig durch eine EU-weite Gesetzgebung.




