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Europäische Werke nach Einigung zu Google Books außen vor [DE]

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Veröffentlicht 16. November 2009, aktualisiert 29. Januar 2010

Das Digitalbuch-Suchprojekt von Google wird nur Veröffentlichungen aus den USA, Großbritannien, Australien und Kanada enthalten, so eine Einigung zwischen Google und Vertretern der Buchindustrie vom Freitag (13. November).

Werke werden nur auf Google Books zu finden sein, wenn sie in den USA registriert wurden oder aus Großbritannien, Australien oder Kanada stammen, so die neue Einigung, die letzte Woche in New York getroffen wurde.

„Die Veränderungen bedeuten, dass 95% aller ausländischen Werke nicht länger im Digitalbuch-Archiv von Google gespeichert sein werden“, sagte Richard Sarnoff, Vorsitzender der Association of American Publishers, gegenüber der Financial Times.

Viele europäische Länder hatten sich besorgt gezeigt, dass Google Books der europäischen Verlagsindustrie schaden werde (EurActiv vom 27. Mai 2009). Frankreich und Deutschland gehörten zu denjenigen, die befürchteten, dass das Projekt europäische Gesetze zum Schutz von Autorenrechten nicht ausreichend berücksichtigen würde.

Googles Wettbewerber zeigten sich währenddessen wegen des Quasi-Monopols des US-Giganten im wachsenden Digitalbuchmarkt verärgert.

In einer früheren Einigung mit der Authors Guild und der Association of American Publishers vom Oktober 2008 hatte Google zugestimmt, 125 Millionen USD zur Schaffung eines Registers über Buchrechte zu zahlen, in dem Autoren und Verleger ihre Werke registrieren und für institutionelle Abonnements oder Buchverkäufe kompensiert werden können.

Nach den Bedingungen dieser Einigung wären alle Werke – einschließlich derjenigen, die niemals in den USA veröffentlicht wurden – für die Aufnahme in das Google-Projekt in Frage gekommen, außer die Rechteinhaber hätten ausdrücklich gesagt, dass sie nicht in der Datenbank vertreten sein wollten.

Das US-Justizministerium entschied sich jedoch dafür, die Einigung aufgrund befürchteter Verstöße gegen Urheberrechts- und Kartellgesetze zu untersuchen, obwohl es das Potenzial von Google Books anerkannte, „Millionen von Werken Leben einzuhauchen, die zurzeit der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen”.

Nach der Einigung vom Freitag wird Google Books nur Werke beinhalten, die in Ländern registriert sind, die „zur größten Zahl von englischsprachigen Werken in amerikanischen Bibliotheken beigetragen haben“, was durch Ähnlichkeiten in ihren Rechtssystemen und der Struktur ihrer Verlagsindustrie ermöglicht wurde.

Verleger in Großbritannien, Kanada und Australien werden gemeinsam mit ihren amerikanischen Kollegen in einem Gremium vertreten sein, dass das Rechteregister überwacht.

Die Google-Gegner – vertreten von der Open Book Alliance, zu der Microsoft und Amazon gehören – bezeichneten die jüngsten Entwicklungen schnell als „Taschenspielertrick”.

„Im Wesentlichen bleibt diese Einigung ein Versatzstück, das den privaten kommerziellen Interessen von Google und seinen Partnern dienen soll. Keine der vorgeschlagenen Veränderungen scheint die vom Justizministerium und anderen Kritikern aufgezeigten grundsätzlichen Mängel anzusprechen, die sich auf das allgemeine Wohl auswirken“, sagte der Ko-Vorsitzende von Open Book Alliance Peter Brantley.

Einigung über ‚Waisenwerke’

Zu großen Kontroversen hat die Frage der so genannten ‚Waisenwerke’ geführt: Bücher die vergriffen sind oder deren Autor nicht ausfindig gemacht werden kann.

Die Einigung vom Freitag stipuliert, dass jegliches Einnahmen von solchen Werken für zehn Jahre gehalten werden müssen, falls Einzelheiten über den Urheberrechtsinhaber ans Licht kommen. Nach dieser Zeit wird jegliches unbeanspruchtes Geld zwischen Wohlfahrtsorganisationen in den USA, Kanada, Australien und Großbritannien aufgeteilt.

Ein Anteil der Einnahmen aus solchen Werken muss von Google auch für die Suche nach den Rechteinhabern verwendet werden.

Die Einigung erlaubt Google die Nutzung seines Registers zum Verkauf von individuellen Online-Abonnements, digitalen Downloads und ‚Print on Demand’-Diensten.

Stellungnahmen: 

Als Reaktion auf die Vereinbarung sagte der Europäische Verlegerverband (FEP), der 26 nationale Verlegerverbände repräsentiert: „Es wird anerkannt, dass die Parteien die Bedenken der europäischen Verleger berücksichtigt und einige Schritte vorwärts gemacht haben.” Der Verband äußerte jedoch seine Absicht, „die neue Einigung gründlicher zu analysieren, bevor wir einen Abschlusskommentar geben.“

„Die Parteien haben sich einige unserer Einwände angehört, indem nicht-englishe Bücher ausgeschlossen werden, obwohl wir die Auswirkungen dieses Ausschlusses und die konkreten Auswirkungen der angenommenen Definition besser analysieren müssen, die unter bestimmten Bedingungen auch nicht-englische Bücher beinhaltet“, so eine Erklärung des Verbands.

„Auch ist die Definition der kommerziellen Verfügbarkeit erheblich verbessert worden. Einige Bestimmungen über verwaiste Werke, insbesondere die Pläne, die eigentlichen Rechteinhaber ausfindig zu machen, scheinen ein Signal zu sein, dass die Vereinbarung sich in Richtung eines Konzepts bewegt, das vorherige Autorisierung vor jeglichem Akt der Reproduktion (scannen) und /oder Verfügbarmachung vorsieht. Das ist das Grundprinzip der Berner Vereinbarung, die von europäischen Verlegern verfolgt wird und mit den europäischen Interessengruppen abgestimmt wurde“, so der Verband.

Der Verband unterstützt Europeana als einzelnen Zugangspunkt für Europas Kulturinhalte neben Initiativen wie Deutschlands ‚Libeka!’ und Frankreichs ‚Gallica2’. 

Als Reaktion auf die Vereinbarung vom Wochenende sagte Peter Brantley, Ko-Vorsitzender der Open Book Alliance, die unter anderem Amazon und Microsoft vertritt, dass „Google, die Association of American Publishers und die Authors' Guild mit diesem kosmetischen Eingriff die Menschen von ihren anhaltenden Bemühungen der Monopolisierung über digitalen Zugang und Verbreitung abzulenken versuchen.“

Brantly beschuldigte sie auch, „die Rolle des Kongresses im Bestimmen der Urheberrechtspolitik zu usurpieren, Schriftsteller in ihr unerwünschtes Register einzuschließen und ihnen ihre individuelle Vertragsrechte zu nehmen, die Budgets von Bibliotheken und die Privatsphäre ihrer Nutzer in Gefahr zu bringen und einen gefährlichen Präzedenzfall durch den Missbauch von Sammelklagen zu schaffen.“

„Die Digitalisierung von Büchern hat das Potential eine Unmenge an unserem geteilten kulturellen Wissen zu erschließen und die Open Book Alliance unterstützt Bemühungen Bücher suchbar, lesbar und downloadbar zu gestalten. Es gibt jedoch richtig und falsche Wege für dieses Ziel. Der richtige Weg beinhaltet Offenheit, Wettbewerb und existiert als öffentliches Gut“, sagte Open Book Alliance in einer Mitteilung.

Als Reaktion auf die Vereinbarung wurde Paul Aitken, Vorstandsmitglied der Authors’ Guild in der Financial Times zitiert: „Es gibt wesentliche Änderungen, aber wir haben die Kerninhalte geschützt“. Er fügte hinzu: „Es gibt ein grundlegendes Abkommen, das gut für alle ist“.

Dan Clancy, Leiter der Bücher-Digitalisierung bei Google, sagte, einige grundlegende Teile der ursprünglichen Regelung könnten nicht geändert werden. Nur eine Änderung des US-Rechts würde es anderen Internet-Firmen ermöglichen, Zugang zu verwaisten Werken in gleicher Weise anzubieten, wie es Google rechtlich unter der Regelung ermöglicht wird, so Clancy in der Financial Times.

„Googles neuester Einigungsvorschlag ist - wie auch die frühere Version - eine Katastrophe. Er würde Google ein Monopol über Millionen von Büchern dieser Welt geben. Er würde auch Googles Vorherrschaft im Suchen einschließlich in Europa weiter festigen sowie Innovationen unterdrücken und Verbraucher in einem wichtigen Bereich des Internet-Ökosystems schaden. Er sollte - und für das Wohl des Internets muss - abgelehnt werden“, so I-COMP, die Initiative for a Competitive Online Market Place.

Nächste Schritte: 
  • Bis 2010: Kommission will 10 Millionen digitalisierter Werke auf Europeana zur Verfügung stellen.
Hintergrund : 

Letzten Mai forderten EU-Staaten die Kommission auf, die wirtschaftlichen Folgen von Google Books zu untersuchen, da Befürchtungen aufkamen, das Projekt würde dem europäischen Verlagswesen schaden (EurActiv vom 27. Mai 2009).

Der Europäische Verlegerverband schätzt, dass Buchveröffentlichungen 24,5 Milliarden Euro zur EU-Wirtschaft und 40 Milliarden Euro zum Einzelhandel beitragen.

Im November 2008 startete die EU eine eigene Internet-Bibliothek, Europeana, die Zugang zu hunderttausenden Büchern ermöglicht. Weniger als ein Jahr nach dem Start bietet Europeana bereits mehr als 4,5 Millionen digitalisierte Werke an, darunter Bücher, Karten, Filmdokumente und Fotografien. Brüssel möchte bis zum Jahr 2010 die 10 Millionengrenze knacken.

Google berichtet, dass es seit Beginn der Digitalisierung von Büchern im Jahr 1995 zwei Meilensteile überwunden hat. Nach Unternehmensangaben hat es bereits 10 Millionen Bücher in über 40 Sprachen gescannt. Weiterhin hat es viele vergriffene Bücher wieder zugänglich gemacht, darunter einige im Alter von 200 Jahren.

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