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Sondertreffen kann EU-Patente aus Sackgasse herausführen

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Veröffentlicht 09. November 2010, aktualisiert 10. November 2010

Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat einen neuen Kompromisstext vorgeschlagen, in den EurActiv Einblick erhielt, um einen seit langem festgefahrenen Streit über EU-Patente zu lösen. Dies könnte beim außerordentlichen Rat zur Wettbewerbsfähigkeit am nächsten Mittwoch (10. November) zu einem historischen Abkommen führen.

Der neue Vorschlag, der unter Diplomaten seit dem 3. November kursierte, beinhaltet wichtige Fortschritte im Vergleich zum vorherigen Kompromisstext, der im Oktober vorgestellt wurde und sich als ineffektiv erwies.

Dies veranlasste das Treffen eines außerordentlichen Rats zur Wettbewerbsfähigkeit nächsten Mittwoch, der auf einen offiziellen und einen informellen Rat, die unter belgischer Ratspräsidentschaft schon abgehalten wurden, folgt und zwei weiteren Treffen vorausgeht, die für November und Dezember geplant sind. Im Durchschnitt werden nur zwei Räte zur Wettbewerbsfähigkeit pro Semester abgehalten.

Wenn während des kommenden Treffens keine Lösung gefunden wird, werden sich die Minister mit der Zuständigkeit für Angelegenheiten der Wettbewerbsfähigkeit am 26. November und 10. Dezember erneut treffen, um das Patentthema zu besprechen.

Eine unbefristete Übergangsperiode

Das relevanteste Element scheint die Bestimmung zu sein, die für die Übergangsperiode vor dem Inkrafttreten des ständigen Regimes keine klare Frist setzt. Unter diesem werden Englisch, Deutsch und Französisch die drei vollwertigen Amtssprachen für das EU-Patent.

Während der Übergangsfrist müssten die Übersetzungen von EU-Patenten nur im Englischen verfügbar sein, und nicht in den beiden weiteren Amtssprachen. Dies würde die Kosten einschränken und es für Unternehmen anderer EU-Länder vereinfachen, aus dem neuen System Nutzen zu ziehen.

Solange keine hoch qualitative Maschinenübersetzung für EU-Patente, die nicht im Englischen erteilt werden, verfügbar sei, müsse eine Übersetzung in diese Sprache vom Bewerber mit eingereicht werden, steht es im belgischen Vorschlag.

Die Unbestimmtheit der Dauer der Übergangsfrist, die einigen diplomatischen Quellen zufolge bis zu 15 Jahre betragen könnte, zielt darauf ab, den Ländern gefällig zu sein, die sich dem dreisprachigen System am stärksten entgegensetzen, nämlich Spanien und Italien, und in geringerem Maße auch Polen und Portugal.

Darüber hinaus befasst sich der auf dem Tisch liegende Vorschlag auch mit der so genannten „Überprüfungsklausel“, die am Ende der Übergangsfrist eine neue Debatte zur Bewertung der Lage einführen sollte. Die würde die Verhandlungsstärke der Länder erhöhen, die sich dem dreisprachigen System entgegensetzen.

Konvergierende diplomatische Quellen bestätigen, dass Polen und Italien die Idee einer Überprüfungsklausel unterstützen. Nur Spanien nehme weiterhin eine kompromisslose Haltung ein. Eine Quelle aus der Kommission erklärte EurActiv, dass eine Überprüfungsklausel möglicherweise Teil eines endgültigen Kompromisses sein könnte.

Größerer Rechtsschutz im Fall von Streitigkeiten

Wenn dieser Vorschlag Teil des endgültigen Abkommens werden sollte, würden Deutschland und Frankreich vorübergehend das Privileg verlieren, dass Patente in ihre eigene Sprache übersetzt werden.

Jedoch würden sie das viel wichtigere Privileg behalten, Deutsch und Französisch als offiziell rechtsverbindliche Sprachen für das neue EU-Patent beizubehalten.

Dies bedeutet, dass ein Patent, das auf Deutsch oder Französisch eingereicht wurde, auch während der Übergangsfrist rechtsverbindlich sein wird, trotz der Tatsache, dass es ins Englische übersetzt wird. Ein Patent, das auf Italienisch, Portugiesisch oder Griechisch eingereicht wird, würde dagegen nicht rechtsverbindlich sein.

Dies hat wichtige rechtliche und finanzielle Auswirkungen, insbesondere auf Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die in einer anderen Sprache als die Amtssprachen tätig sind. Sie könnten das Risiko eingehen, unbeabsichtigterweise die Patentbestimmungen zu brechen und für Schäden haftbar gemacht zu werden.

Aus diesem Grund schlägt der Kompromisstext vor, dass im Fall von Streitigkeiten der mutmaßliche Rechtsverletzer, bevor ihm eine Übersetzung in die eigene Sprache bereitgestellt worden sei, in gutem Glauben habe handeln können und vielleicht keinen Grund gehabt habe zu wissen, dass er gegen das Patent verstoße.

Es könnten auch Sondergerichtsverfahren für KMU erwägt werden, denen es an den Ressourcen multinationaler Unternehmen fehle, schlägt der Text vor.

Britisches Zugeständnis benötigt

Großbritannien sollte dem neuen Kompromisstext nach, den die Belgier vorlegen, auch ein kleines Zugeständnis machen.

Während der Übergangsfrist, wenn ein Patent auf Englisch eingereicht werde, müsse es in eine andere Amtssprache der EU übersetzt werden, die der Bewerber auswähle und für die das System zahle. Die Übersetzung diene nur Informationszwecken, betont der belgische Kompromisstext.

Diese vorübergehende Vereinbarung werde als „äußerst nützlich“ betrachtet, was die Verbesserung der Maschinenübersetzung angehe, da sie zum Training der Übersetzungsmaschinen verwendet werden könnte, so der Text.

Nächste Schritte: 
  • 10. Nov. 2010: Außerordentlicher Rat zur Wettbewerbsfähigkeit über Übersetzungsvereinbarungen für das EU-Patent
  • 26. Nov. 2010: Rat zur Wettbewerbsfähigkeit
  • 10. Dez. 2010: Rat zur Wettbewerbsfähigkeit
  • 31. Dez. 2010: Ende der belgischen EU-Ratspräsidentschaft
Hintergrund : 

Schritte zur Entwicklung eines Gemeinschaftspatents für die EU begannen 2003. Der Fortschritt wurde durch wiederholte technische und rechtliche Schwierigkeiten behindert.

Die Kosten der Verwaltung und des Schutzes von Patenten in Europa ist substantiell höher als in den USA und Japan und Unternehmensorganisationen haben sich dauerhaft über die fragmentierten und inkonsistenten Entscheidungen von europäischen Gerichten beschwert.

Unternehmen müssen oft rechtliche Streitfälle gleichzeitig in verschiedenen europäischen Ländern bekämpfen und nationale Gerichte kommen regelmäßig zu widersprüchlichen Schlussfolgerungen bei identischen Fällen. Die Pläne für ein einziges Patentgericht werden Rechtsstreitigkeiten billiger und vorhersehbarer machen.

Die Kommission legte im Juli einen Vorschlagvor, um einen Weg aus der Sackgasse der Sprachstreitigkeiten zu finden. Der zuständige EU-Kommissar, Michel Barnier, schlug vor, Deutsch, Englisch und Französisch als offizielle Sprachen für ein EU-Patent beizubehalten aber für die Übersetzung von Patenten, die in anderen EU-Sprachen eingereicht wurden, zu zahlen. Doch dem stellen sich andere Mitgliedsstaaten entgegen, wie Spanien und Italien.

Die belgische Ratspräsidentschaft hat gesagt, dass das Überwinden legaler und sprachlicher Probleme eine Hauptpriorität während des sechsmonatigen belgischen Vorsitzes des Rats sein werde. Während der sechsmonatigen Präsidentschaft, die im Dezember endet, wurde eine Anzahl an Kompromissvorschlägen unterbreitet und fünf Räte zur Wettbewerbsfähigkeit geplant.

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