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Aufweichung der 'Bolkestein-Richtlinie’, aber kein Rückzug [DE]

Veröffentlicht 23. März 2005 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die EU-Chefs haben sich darauf geeinigt, dass die Bolkestein-Richtlinie grundlegend überarbeitet wird, um den Erhalt des europäischen Sozialmodells sicherzustellen. Die Richtlinie wird jedoch nicht zurückgezogen, da die Änderungen während der Legislativphase vorgenommen werden sollen.

Frankreich wurde in seinem Feldzug für die Überarbeitung der Dienstleistungs-Richtlinie von mehreren Mitgliedstaaten - darunter Deutschland, Belgien und Schweden - der Rücken gestärkt. Dies stellte sich am 22. März heraus. Der schwedische Premier Göran Persson soll laut des BBC gesagt haben: „Es herrscht Einigkeit darüber, dass der Vorschlag grundlegend überarbeitet werden sollte, um ihn in Übereinstimmung mit dem europäischen Sozialmodell zu bringen“.

Die Richtlinie soll jedoch nicht zurückgezogen werden. Alle waren sich einig, dass der EU-Dienstleistungssektor – der 70 % der Wirtschaftsleistungen der EU ausmacht – weiter geöffnet werden müsse. Der luxemburgische Ratspräsident Jean-Claude Juncker hat am 22. März erklärt: „Wenn Frankreich die Gefahr des Sozialdumpings eliminieren will, wird man sich dieser Angelegenheit im Rahmen der Legislativphase zuwenden müssen und gemäß des Mitentscheidungsverfahrens, das in Gang gesetzt worden ist“. 

Die EU-Chefs einigten sich ebenfalls auf den von den EU-Finanzministern ausgearbeiteten Kompromiss zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts (siehe EurActiv, 22 März 2004).

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