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Deutschland wird wegen VW-Gesetz vor Gericht gebracht

Veröffentlicht 14. Oktober 2004 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen eines im Jahr 1960 erlassenen Gesetzes zum Schutz von Volkswagen vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

Die Kommission wird Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des im Jahr 1960 erlassenen Gesetzes zur Privatisierung von Volkswagen verklagen. Das Gesetz schützt den größten Automobilhersteller Europas vor feindlichen Übernahmen, indem es verhindert, dass Anteilseigner mehr als 20 Prozent der Stimmrechte erhalten. Hinzu kommt, dass sowohl der Bund und das Bundesland Niedersachsen das Recht haben, ungeachtet der Zahl ihrer Aktien, im Aufsichtsrat des Unternehmens vertreten zu sein Die Kommission ist der Auffassung, dass das Volkswagen-Gesetz gegen Bestimmungen des EG-Vertrags zum freien Kapitalverkehr und Niederlassungsrecht verstößt, weil es den Erwerb von VW-Aktien für ausländische Investoren erheblich weniger attraktiv macht. Kommissar Frits Bolkestein hat Deutschland bereits mehrmals dazu aufgefordert, das Gesetz zu ändern, aber Kanzler Schröder, der selber 8 Jahre lang im Aufsichtsrat von VW gesessen hat, hat das Gesetz energisch verteidigt  (siehe auch  EurActiv 20. März 2003 ). 

Laut dem Spiegel haben vier der derzeitigen Kommissare die Initiative der Kommission kritisiert, darunter die zwei deutschen Kommissare, Günter Verheugen und Michaele Schreyer, sowie die französischen Kommissare Jacques Barrot und Pascal Lamy.  Christian Wulff, der Ministerpräsident Niedersachsens - das Land Niedersachsen ist einer der wichtigsten VW-Aktieninhaber -  hat erklärt, sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung seien optimistisch, dass der Europäische Gerichtshof entscheiden wird, dass das VW-Gesetz in Übereinstimmung mit dem EG-Vertrag ist.  In einem früheren Prozess gegen Frankreich, Belgien und Portugal hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Gesetzgebungen, die ausländische Investitionen abschrecken, eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellen können. Sollte er das VW-Gesetz für rechtswidrig zu erklären, könnte Volkwagen das Ziel eines Übernahmeversuches werden.

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