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Das Parlament hat mit knapper Mehrheit eine historische aber kontroverse Richtlinie verabschiedet, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, Teile des Strafgesetzes – zum ersten Mal in der Geschichte – zu harmonisieren, um Fälschungen und Produktpiraterie europaweit zu bekämpfen.
Verletzungen des Rechts an geistigem Eigentum – von Raubkopien von Musik und Filmen bis hin zu Produktfälschungen von Handtaschen oder Autozubehör und gefälschten Medikamenten – haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Die Zunahme der Produktfälschungen um 1.600% verursacht den Verlust von 125.000 Arbeitsplätzen.
Die durch Fälschung verursachten wirtschaftlichen Einbußen, bedingt durch verlorene Geschäftsmöglichkeiten und Steuereinnahmen, belaufen sich auf etwa 500 Milliarden Euro jährlich. Zudem bergen einige Produktfälschungen ernsthafte Gesundheitsrisiken.
Um künftig strenger gegen Piraterie und Fälschungen vorzugehen, hat das Parlament am 25. April 2007 strafrechtliche Maßnahmen gegen Nachahmung bestätigt, die zu Sanktionen bis zu 300000 Euro oder in ernsten Fällen zu Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren führen können.
Der Berichterstatter Nicola Zingaretti sagte, dass die Richtlinie – die erste dieser Art zur Harmonisierung des Strafgesetzes der Mitgliedstaaten – notwendig sei, um groß angelegte Kriminalität bekämpfen zu können.
Leichtere Verstöße, wie die geteilte Nutzung von geschützten Gütern (wie zum Beispiel Fotokopien von Büchern für Studien- und Forschungszwecke oder geteilte Nutzung von Musikdateien) werden Gegenstand des nationalen Zivilrechts bleiben. Weiterhin wurden Privatpersonen aus den Inhalten der Richtlinie herausgenommen, insofern sie keinen Profit aus der Nutzung eines Produktes schlagen.
Patente für Erfindungen sind ebenfalls nicht Bestandteil der Richtlinie, da es schwierig ist, diese Verstöße zu verifizieren, und da das Zivilrecht das am besten geeignete Instrument ist, um diesen Verstößen nachzukommen.
Für alle anderen Verstöße gegen geistiges Eigentum sieht die Richtlinie die Einführung harmonisierter Strafmaßnahmen vor, auf deren Grundlage die nationalen Behörden die Straftäter strafrechtlich verfolgen sollen.
Die Richtlinie wird nur in Kraft treten, wenn sie von den Mitgliedstaaten bestätigt wird. Dies könnte sich jedoch als schwierig erweisen, da Länder wie Großbritannien und die Niederlande befürchten, dass die EU mit der Harmonisierung des Strafgesetzes einen Schritt zu weit geht, da sie hier in einen Bereich eindringt, der traditionell in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten fällt.
Der italienische Sozialdemokrat Nicola Zingaretti, Berichterstatter für den Richtlinienvorschlag, sagte, dass er erleichtert über die Abstimmung sei. Dennoch bedaure er die Weigerung der Abgeordneten, die Ergänzungen anzunehmen, nach denen eine ‚Gemeinsame Ermittlungsgruppe’ hätte eingesetzt werden können, an der die Inhaber von mutmaßlich verletzten geistigen Eigentumsrechten neben der Polizei an den Ermittlungen hätten teilnehmen können.
Organisierte Kriminalität sei global und mache weder vor Grenzen noch vor Zöllen halt. Man wolle sicherstellen, dass überall in der EU Fälscher bestraft würden, sagte er und fügte hinzu, dass es darum gehe, Kriminelle des Mafiamilieus zu bestrafen und nicht Kinder zu verurteilen, die Musik heruntergeladen hätten.
Der britische konservative Europaabgeordnete Malcolm Harbour sagte, dass die Konservativen nicht überzeugt seien, dass eine EU-Gesetzgebung in diesem Bereich notwendig sei. Man glaube, dass es sinnvoller sei, die Effizienz der bestehenden Gesetzgebung auszuschöpfen, bevor man weitere Maßnahmen ergreife.
Die österreichische grüne Abgeordnete Eva Lichtenberger, die Mitglied des Rechtsausschusses ist, sagte: „Ohne klare Rechtfertigung wird hier ins Strafrecht der Mitgliedsstaaten eingegriffen - mit unklaren Regelungen und Definitionen. Dabei wäre für die Verfolgung von Produktpiraterie die Zusammenarbeit der Justiz über Grenzen hinweg zweifelsohne das beste Mittel. Aber die heute beschlossene Fassung der Richtlinie löst keine Probleme, auch nicht für jene, die Copyright und Trademarks effizient schützen wollen.“
Sie fügte hinzu: „Ein positives Resultat ist zweifellos, dass zumindest Privatpersonen aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen wurden. Ohne diese Bestimmung hätte die Richtlinie tausende Jugendliche wegen illegaler Downloads kriminalisieren können. Dies wäre auch durchaus in der Absicht einiger Hardliner im Europäischen Parlament gelegen.“
Der Europaabgeordnete Umberto Guidoni (KVEL/NGL) zeigte sich unzufrieden, dass die Richtlinie nicht zurückgewiesen wurde. Er sagte, sie verwechsle Fälschungsdelikte mit der Verletzung von Eigentumsrechten und werde den effektiven Kampf gegen kriminelle Fälschungen erschweren.
Es wäre laut Guidoni hilfreicher gewesen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf die Verletzung von Urheberrechten und die kommerzielle Fälschung von Multimediaprodukten zu beschränken. Dies sei ein Gebiet, auf dem die organisierte Kriminalität stark aktiv sei, so Guidoni. Er fügte hinzu, dass man zumindest einige Beschränkungen sichergestellt habe, so dass der geschäftliche Gebrauch von P2P und Datentausch durch Privatleute nicht geschützt werde.