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Die europäischen Wettbewerbsminister haben sich darauf geeinigt, neue Verordnungen für den Export innerhalb der EU zu erlassen, um handelshemmende Bürokratie abzubauen.
Ein modernisierter Zollkodex der Gemeinschaften soll im kommenden Jahr in Kraft treten; diese politische Einigung wurde am 25. Juni 2007 zwischen den 27 Mitgliedstaaten der EU im Rat Wettbewerbsfähigkeit erzielt.
Konkret bedeutet dies, dass sich Exporteure dank der Einführung einer „zentralen Zollabwicklung“ nicht länger in dem Land, in das sie exportieren, umfassenden Zollverfahren aussetzen müssen. Unter diesem System wird es den Exporteuren möglich sein, Waren auf elektronischem Weg anzumelden und Zölle am Ort ihrer Niederlassung zu entrichten, unabhängig von dem Mitgliedstaat, mit dem Waren gehandelt werden.
Es werden weiterhin „einzige Schalter” („single window“) eingerichtet werden, durch die Unternehmen allen relevanten Behörden Auskünfte über ihre zu exportierenden Waren erteilen können. Dies soll ermöglichen, dass alle notwendigen Zoll- und Hygienekontrollen zur selben Zeit und am selben Ort durchgeführt werden können.
Es wird weiterhin daran gearbeitet werden, dass die IT-Systeme der 27 Zollbehörden vereinheitlicht werden. Ziel ist es, ein papierloses, elektronisches Zollumfeld zu schaffen.
Die Absicht ist, bürokratische Kosten für Unternehmen zu senken, um Arbeitsplätze zu sichern - in Einklang mit der EU-Agenda zur ‚besseren Rechtsetzung’ (siehe LinksDossier über Bessere Rechtsetzung).
Der irische Minister für Unternehmen, Handel und Arbeit, Michael Martin, sagte, der neue Zollkodex werde den Exporteuren unmittelbaren Nutzen bringen. Die Entscheidung des Ministerrats sei von großer Bedeutung für irische Unternehmen, die in andere EU-Märkte exportierten. Er fügte hinzu, dies sei ein Schritt, um eines Tages ‚papierlosen Handel’ innerhalb der Union betreiben zu können.