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Die Minister der Mitgliedstaaten haben am 18. Februar 2007 dem Vorschlag der Kommission, die durch derzeitige EU-Vorschriften verursachten Verwaltungslasten innerhalb der nächsten fünf Jahre um 25% zu reduzieren, zugestimmt. Eine ähnliche Zielvorgabe für den Bürokratieabbau auf nationaler Ebene lehnten die Minister jedoch ab.
Verwaltungslasten, die durch Vorschriften der Regierungen verursacht werden (in Form von Formularen und statistischen Vorschriften) belaufen sich laut Schätzungen der Kommission auf ungefähr 3,5% des EU-Bruttoinlandproduktes.
Im November 2006 hat Unternehmens- und Industriekommissar Günter Verheugen vorgeschlagen, eine rechtlich verpflichtende Zielvorgabe festzusetzen, um den administrativen Aufwand um 25% zu reduzieren. Seinen Schätzungen zu Folge könnte dies der europäischen Wirtschaft einen Aufschwung in Höhe von 150 Mrd. Euro bescheren (EurActiv 16. November 2006).
Das Ziel ist es, den Bemühungen um eine Vereinfachung und eine Verbesserung der europäischen Vorschriften neuen Aufwind zu geben.
Trotz der Unterstützung von Staaten wie Dänemark und den Niederlanden, die in diesem Bereich schon weiter fortgeschritten sind und ehrgeizige Pläne zur Reduzierung der Vorschriften für Unternehmen umgesetzt haben, wollten sich die anderen Mitgliedstaaten nicht zu einem solchen Ziel verpflichten.
Sie betonten vor allem die hohen Kosten für die Einschätzung der Verwaltungslasten von neuen und bestehenden Vorschriften und für die Festlegung von Kriterien zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.
Umwelt- und Industriekommissar Günter Verheugen befürwortete die Einführung nationaler Ziele und verwies auf Studien, nach denen 50-60% des Verwaltungsaufwandes von nationaler Gesetzgebung stammten. Es scheine daher unerlässlich, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene tätig zu werden.
Nach der zögernden Reaktion der Mitgliedstaaten, zeigte sich Verheugen jedoch einsichtig. In einigen Staaten könnte eine Reduzierung um 25% durchgeführt werden, während dies in anderen nicht möglich sei, so Verheugen. Es bestehe keine rechtliche Verpflichtung. Vielmehr handele es sich um ein Bekenntnis zu einem gemeinsamen politischen Ziel und es sei jedem Mitgliedstaat nahe gelegt, sich diesem Ziel anzuschließen.
Das Ziel von 25% sei eine ehrgeizige, jedoch erreichbare Zielvorgabe, sagte der niederländische Minister, der hinzufügte, dass diese Zielvorgabe erfüllt werden müsste und dass die Regierungen nicht lediglich die Verantwortung verlagern dürften.
Der spanische Minister, Alberto Navarro, war in seiner Einschätzung sehr verhalten. Man müsse auf nationaler Ebene sehr umsichtig voranschreiten, so Navarro. In Spanien befände sich dieser Prozess noch im Anfangsstadium. Er betonte des Weiteren, dass Länder wie Spanien, Deutschland und Belgien zusätzlichen Schwierigkeiten gegenüberstünden, da die Regionen und Länder ebenfalls Gesetzgebungskompetenzen hätten.
Der estische Minister Edgar Savisaar fügte hinzu, dass Estland nicht gewillt sei, die gleichen nationalen Zielvorgaben für alle Mitgliedstaaten hinzunehmen. Dafür sei die Ausgangslage – das Rechtssystem und die Entwicklung des rechtlichen Rahmenwerks – zu unterschiedlich. Es sei wichtig, dass die Mitgliedstaaten das Recht behielten, Zielvorgaben zu formulieren, die auf ihre nationalen Umstände basierten.
BusinessEurope forderte die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten dazu auf, Vorschläge zur Einschätzung von Verwaltungskosten vorzulegen und eine Reduzierung um 25% bis 2012 anzustreben. Außerdem sollten unmittelbare Maßnahmen eingeleitet werden und jährliche Zwischenziele vereinbart werden, um die Fortschritte zu überprüfen.