Der Schritt könnte endlich den Stillstand beenden, der Europas Fähigkeit in der Lösung der Frage voranzuschreiten den längsten Zeitraum des letzten Jahrzehnts gelähmt hatte.
Aktuelle Anstrengungen ein einheitliches Patentsystem zu entwickeln, dass für Patentangelegenheiten zuständig wäre, wurden von technischen Uneinigkeiten über die Frage ob ein solches Gericht eine internationale Körperschaft oder Teil der Rechtsinfrastruktur der Gemeinschaft werden solle gestört.
Einige Mitgliedsstaaten, unter anderem Deutschland zogen es vor, eine internationale Behörde einzurichten, die sich mit gemeinschaftlichen Patentfällen befasst, während andere ein Gemeinschaftssystem bevorzugen.
Es wurde ein Kompromiss erreicht, der die Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems vorsehen würde, das eine Art Hybrid zwischen einem vollen Gemeinschaftsorgan und einer internationalen Institution darstellt.
Von den Ministern wird nun erwartet, vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Erfahrung zu bringen, ob der Kompromiss mit dem Gemeinschaftsrecht kompatibel ist. Dies wird als letzte Hürde zur Schaffung des einheitlichen Patentgerichts angesehen.
Die zentrale Frage wird sein, ob es für eine internationale Organisation möglich ist, über gemeinschaftliche Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen und ob das einheitlichen Patentgericht in der Lage sein wird, problematische Fälle an den EuGH weiterzuleiten, so wie es derzeit absehbar ist.
Die Minister werden den EuGH auffordern, die Angelegenheit noch vor dem Sommer in Betracht zu ziehen, obwohl es wohl 18 Monate dauern wird, bis eine Meinung geäußert werden kann. Jedoch wird der Kompromiss als bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Patentrechtssystems betrachtet.
Die wirtschaftlichen Aspekte dessen, wie das Gericht funktionieren wird, wurden auf der Basis einer Expertenstudie diskutiert, welche die Kostenersparnis für Unternehmen durch ein einheitliches Patentrechtssystem illustriert und empfiehlt, dass die EU mit seiner Schaffung voranschreiten soll. Der Rat wird ebenfalls einen Bericht der tschechischen Ratspräsidentschaft in Betracht ziehen, der darauf abzielt, ein Gemeinschaftspatent einzuführen.
In den vergangenen Monaten haben sich die Diskussionen in den vorbereitenden Organen des Rates darauf konzentriert, mögliche Vorkehrungen zur Zusammenarbeit zwischen den Patentämtern in Europa zu treffen, welche auf verstärkten Partnerschaften basieren und auf die Wirtschaftsvorteile eines Gemeinschaftspatentes auf der Basis einer Expertenstudie die deren Potential der Innovationsförderung unterstreicht, besonders für KMU und Unternehmen.




