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Freude und Verärgerung über Annahme der Dienstleistungsrichtlinie im EP [DE][en][fr

Erschienen: Freitag 17. Februar 2006   

Die Reaktionen der verschiedenen Interessenvertreter und EU-Akteure auf den Ausgang der EP-Abstimmung am 16. Februar 2006 sind äußerst unterschiedlich. Während viele Politiker, Gewerkschaften und NGOs zufrieden sind, hat er bei Unternehmen weitaus weniger Begeisterung ausgelöst.

Hintergrund:

Am 16. Februar 2006 hat das Parlament – vor allem mit den Stimmen der Konservativen (EVP-ED), der Sozialdemokraten (SPE) und den Liberalen (ALDE) - die Dienstleistungsrichtlinie angenommen. 

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Positionen:

Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat den Ausgang der Abstimmung begrüßt: „Ich bin überzeugt, dass wir eine funktionsfähige Dienstleistungsrichtlinie haben werden, die einen echten Mehrwert liefern wird. Die Herausforderung dabei besteht darin, ein gutes Gleichgewicht hinzubekommen. Wir brauchen eine Richtlinie, die die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erleichtert und gleichzeitig sicherstellt, dass legitimen Erwägungen bezüglich der öffentlichen Ordnung Rechnung getragen wird“.

Kommissar McCreevy kündigte folgendes an: „Seitens der Kommission werden wir auf Grundlage der Abstimmung im Europäischen Parlament die Arbeit an einem überarbeiteten Vorschlag beginnen. Der Ministerrat ist nun gefragt, die Arbeit, die das Parlaments geleistet hat, abzuschließen“.   

Der britische konservative Abgeordnete Malcolm Harbour sagte: „Der Herkunftslandprinzip ist Teil des europäischen Rechts. Es wird auch weiterhin gelten. Die Arbeit der EVP-ED-Fraktion, und insbesondere ihrer Mitglieder im Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss, haben den Weg für dieses Ergebnis gebahnt. Drei Viertel der Änderungen, die dem Vorschlag eine neue Form gaben, kamen von unserer Seite, in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern in ALDE und UEN. Die Formulierung ‚Dienstleistungsfreiheit’ war unser Konzept. Wir erwarten von der Kommission, dass sie sich die Abstimmung genau anschaut, um zu sehen, wo weitere Verbesserungen gemacht werden können. Wir müssen eine wirksame und nützliche Richtlinie haben. Die Mitgliedstaaten sollten jetzt ihre Arbeit beginnen, protektionistische Barrieren abzubauen“. 

Das schwedische EVP-ED-Mitglied Christofer Fjellner kritisierte die Ausklammerung von Glücksspielen vom Geltungsbereich der Richtlinie: „Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament heute ist die Dienstleistungsrichtlinie ein Schlamassel. Sie ist schwach und in einigen Bereichen schränkt sie sogar mehr ein als sie den Binnenmarkt erleichtert. Im Anbetracht der neuen Beschaffenheit der Richtlinie ist die Tatsache, dass die Glücksspielbranche ausgenommen ist, ein versteckter Segen. Umfasst zu werden von einer Richtlinie, welche überholte Monopole aufrechterhält, anstatt den Weg hin zu einem neuen regulierten Markt zu bahnen, hätte der europäischen Glückspielsindustrie und den Verbrauchern schaden können. Noch wichtiger ist, dass der Kommission durch die Ausklammerung der Dienstleistungsrichtlinie […] keine andere Wahl gelassen wird, als Vertragsverletzungsverfahren gegen unter anderem Schweden, Ungarn, Finnland, Deutschland und Italien einzuleiten, die ihre Glücksspielmärkte geschlossen haben“. 

Karen Riis-Jørgensen, Vorsitzende der dänischen liberalen Delegation im Europäischen Parlament und Vizepräsidentin von ALDE, hat eine ähnliche Sicht: „Der Ausschluss des Glückspielsektors wird die ohnehin schon alarmierende Zahl von Gerichtsprozessen und Klagen, die der Europäischen Kommission vorgelegt werden, zweifellos weiter erhöhen. Die Kommission muss jetzt Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um über die rechtliche Situation in dieser Branche Klarheit zu schaffen. Es muss dringend gehandelt werden“. 

Die französischen Sozialisten im Europäischen Parlament haben gesagt: „Die französischen Sozialisten haben über Artikel für Artikel abgestimmt, um die verhängnisvollen Aspekte des ursprünglichen Entwurfs der Dienstleistungsrichtlinie zurückzudrängen. Gemeinsam mit der gesamten Europäischen Linken ist es ihnen gelungen, das Arbeitsrecht und die soziale Sicherheit von Arbeitnehmern sicherzustellen, indem diese von dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen wurden. Es ist ihnen außerdem gelungen, soziale Dienste wie sozialer Wohnungsbau und Familienhilfen, von ihr auszunehmen. Wir bedauern es jedoch, dass nicht alle öffentlichen Dienstleistungen herausgenommen werden konnten. Die Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Postdienste, Energie und Lagerung gefährlicher Güter und andere sind immer noch Gegenstand der Richtlinie und damit von Deregulierung. Der Kampf wird jetzt im Rat fortgesetzt werden, während wir auf die zweite Lesung im Parlament warten“. 

Die französische UMP-Delegation (konservativ) hat gesagt: „Der Text, der am 16. Februar 2006 angenommen wurde […] stellt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlicher Wirksamkeit, der Öffnung der Dienstleistungsmärkte und sozialer Gerechtigkeit her, indem bestehende soziale Standards aufrechterhalten bleiben. In der Praxis ist der Herkunftslandprinzip vom Parlament abgeschafft worden; das Arbeitsrecht ist ganz von der Richtlinie ausgenommen, ebenso wie öffentliche und soziale Dienstleistungen“. 
Die französische Europaministerin Catherine Colonna hat gesagt: „Der Text ist jetzt sehr nah an dem dran, was wir gefordert haben: 

  • Das Herkunftslandprinzip ist aufgegeben und begraben worden
  • Die Sozialgesetzgebung, die angewendet wird, wird die des Ziellandes sein (was recht normal ist: in Frankreich wird  französisches Arbeitsrecht gelten)
  • Öffentliche Dienstleistungen werden geschützt
  • Heikle Sektoren, wie soziale und Pflegedienstleistungen sind jetzt vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen

EGB, der Europäische Gewerkschaftsbund, hat gesagt: „Die meisten der Forderungen des EGB sind erfüllt worden: 

  • Das Arbeitsrecht ist ausgenommen, und insbesondere Bereiche in Verbindung mit der Entsendung von Arbeitskräften; 
  • Heikle Sektoren wie Zeitarbeitsagenturen und private Sicherheitsdienste sind ausgenommen
  • Die Grundrechte auf Tarifverhandlungen und Arbeitskampfmaßnahmen werden respektiert
  • Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und einige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, wie die Gesundheitsfürsorge, sind ausgenommen
  • Das Herkunftslandprinzip ist abgeschafft worden, wodurch den Mitgliedstaaten ermöglicht wird, ihre Aufsichtsfunktion besser ausüben zu können und Vorschriften anzuwenden, um das Allgemeinwohl zu schützen. 

Dies ist die erste Phase. Der EGB bleibt mobilisiert, mit Sicht auf eine Konsolidierung dieses Fortschritts und der Durchsetzung weiterer Verbesserungen. 

EGB-Generalsekretär John Monks sagt: „Diese Abstimmung zeigt deutlich, dass es den Europaabgeordneten gelungen ist, einen Kompromiss zu finden, der die Öffnung des Dienstleistungsmarkts ermöglicht und gleichzeitig das europäische Sozialmodell aufrechterhält, selbst wenn es noch Verbesserungsbedarf gibt“.

Der europäische Arbeitgeberverband UNICE sagt: „UNICE ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament der Richtlinie das meiste ihrer Fähigkeit beraubt hat, Wachstum und Arbeitsplätze in Europa zu schaffen. Grenzüberschreitende Dienstleistungen werden nicht leichter. Zu viele Sektoren sind ausgenommen. Die Anwendung der Gesetzgebung des Ziellandes wird von Ausnahmen untergraben. Den Mitgliedstaaten wird zuviel Spielraum gelassen, Dienstleistungen aus verschiedenen Gründen einzuschränken, die über wohlbegründete Gründe des Allgemeinwohls hinausgehen und zu Protektionismus führen könnten. Dies wird rechtliche Unsicherheiten für sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern schaffen. Der Ausschluss des Arbeitsrechts von der Richtlinie war nicht notwendig, da die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland für zeitlich begrenzte Arbeitsaufgaben bereits von der Entsende-Richtlinie ausreichend geregelt wird. Das Parlament nimmt auch Zeitarbeitsagenturen, die zu einem reibungslosen Funktionieren der Arbeitsmärkte beitragen und Erwerbsmöglichkeiten schaffen, aus. Das einzige positive Element, das noch da ist, bezieht sich auf die Niederlassungsfreiheit“. 

Eurochambres  ist „besorgt über den ie Klarheit und Gewissheit der Kompromisse, für die gestimmt wurde“. Generalsekretär Arnaldo Abruzzini sagte: „Das Gesetz war von Anfang an komplex, aber nach der heutigen Abstimmung ist es noch komplizierter. Im Interesse von Unternehmen – die Rechtssicherheit und Vereinfachung brauchen – fordert Eurochambres die EU-Kommission auf, die Position des EP zwar zu berücksichtigen, aber einen überarbeiteten Vorschlag vorzulegen, der Klarheit schafft und die Richtlinie vereinfacht und der den EU-Markt für Dienstleistungen wirklich öffnet. […] Die Handelskammern befürchten, dass die Länder, die ihre Dienstleistungsmärkte verschlossen halten wollen, hinreichend Spielfrei haben, ‚notwendige und verhältnismäßige’ Gründe dafür zu finden, ausländischen Firmen den Zugang zu verwehren“. 

Hans-Werner Müller, Generalsekretär von UEAPME, die europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe, hat gesagt: „Das Parlament hat heute gezeigt, dass es in der Lage ist, Lösungen für heikle Themen zu finden, die die Bürger und Parteien monatelang gespalten haben. Indem es den Sorgen der Bürger und Klein- und Mittelbetriebe zugehört hat, hat das Parlament zweifellos dazu beigetragen, die Kluft zwischen den europäischen Institutionen und den Bürgern zu schließen. […] Indem es Unternehmen das Recht gibt, ihre Dienstleistungen in anderen Ländern als dem, in dem sie gegründet wurden, anzubieten, schlägt das Europäische Parlament einen Grundsatz vor, das viel näher an der vier Grundfreiheiten des Vertrags ist, als das Herkunftslandprinzip, wie es im Kommissionsvorschlag formuliert wurde. Indem hinzugefügt wird, das dieser freie Zugang und die freie Erbringung nicht von Bestimmungen geregelt werden können, die die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nicht einhalten, erinnert das Europäischen Parlament die Mitgliedstaaten an die Prinzipien guten Governance. Die Ausnahmen von diesem Grundrecht sind lediglich die Folge der Kompetenzverteilung zwischen europäischer Ebene und den Mitgliedstaaten“. 

Christoph Leitl, Präsident der SME Union, begrüßte den Ausgang ebenfalls: „Ungeachtet der unbegründeten Ängste, die in den letzten Wochen und Monaten von verschiedenen Gruppen und Politikern geschürt worden sind, haben die Europaabgeordneten es ermöglicht, dass Vernunft und ein Sinn der Verhältnismäßigkeit sich durchsetzen. Dies ist der Erfolg europäischer Unternehmen, groß und klein, sowie der Verbraucher, die von besserer Qualität zu niedrigeren Preisen profitieren werden“. 

EuroCommerce, das europäische Einzelhandelsunternehmen vertritt, begrüßte das Abstimmungsergebnis, „da es zweifellos die Etablierung von Unternehmen, insbesondere mittelständischer Betriebe, in anderen Mitgliedstaaten leichter machen wird, während es anderen ermöglicht, von besseren und vereinfachten nationalen Verfahren zu profitieren – ein Riesenschritt in Richtung Lissabon-Agenda“. Der Verband fügte hinzu: „EuroCommerce hätte es vorgezogen, dass einige der Bestimmungen bezüglich der verwaltungstechnischen Vereinfachung, die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag enthalten waren, in der ersten Lesung beibehalten worden wären. Angesichts des Kontexts, in dem dieser Text heute angenommen wurde, wäre es schwierig gewesen, in dieser Phase mehr zu erreichen“. 

AmChamEU, die US-Handelskammer bei der EU, begrüßt den „einzigen Punkt zu Kontaktanforderungen und dem Verbot diskriminierender Praktiken“. Nichtsdestoweniger bleibt der Kompromisstext in vielen Bereichen hinter dem zurück, was notwendig wäre, um einen offenen Dienstleistungsmarkt zu schaffen. Wir fordern die Kommission daher auf, die Bedürfnisse europäischer Verbraucher und Unternehmen zu berücksichtigen, wenn sie den Text in den kommenden Monaten und Wochen revidiert“. 

Die Social Platform, die sowohl Nutzer als auch gemeinnützige Anbieter von Sozialdienstleistungen vertritt, lobte das Parlament dafür, dass es soziale Dienstleistungen von der Richtlinie ausgenommen hat. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hätte „die besondere Beschaffenheit von sozialen Dienstleistungen und ihren Nutzern überhaupt nicht berücksichtigt“. Claire Roumet, Vorsitzende der Arbeitsgruppe der Social Platform für soziale Dienstleistungen, sagte: „Sozialdienstleistungen wie sozialer Wohnungsbau, und Heime für behinderte oder ältere Menschen könnten nicht genauso wie rein kommerzielle Dienstleistungen behandelt werden. Die Abgeordneten haben verstanden, dass die Dienstleistungsrichtlinie die Fähigkeit sozialer Dienstleistungen, ihren Nutzern Dienste hoher Qualität anzubieten, untergraben würde. […] Die Kommission sollte auch sobald wie möglich ihre angekündigte Mitteilung über Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen von allgemeinem Interesse veröffentlichen – es gibt keine Entschuldigung für weitere Verzögerungen“. 

Eurociett, ein Verband, der Zeitarbeitsfirmen in Europa vertritt, kritisierte die Entscheidung des Parlaments, Zeitarbeit vom Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen: „Diese Entscheidung stellt eine verpasste Gelegenheit für die Anerkennung des Beitrags von Zeitarbeitsagenturen zu einem effizienten und attraktiven EU-Arbeitsmarkt dar“, so Eurociett-Präsidentin Annemarie Muntz. „Im Jahr der Verbesserung der Arbeitnehmermobilität in Europa und vier Jahre bis zum Abschluss der Lissabon-Strategie verweigert das Europäische Parlament der Zeitarbeitsindustrie die Instrumente, die ungerechtfertigte und unnötige Beschränkungen aufzuheben. Auf diese Weise verwehren die EP-Abgeordneten Zeitarbeitsagenturen die Möglichkeit, zur Schaffung von Millionen von neuen Jobs beizutragen. Dies geschah auf der Grundlage von nationalem Protektionismus und falschen Vorstellungen über die Realität einer gut regulierten Zeitarbeitsindustrie“. 

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