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Die Europäische Kommission plant, Anforderungen für die Bilanzerstellung bei den kleinsten Unternehmen der EU aufzuheben, um bürokratische Hürden abzubauen und jedem Unternehmen zu ermöglichen bis zu 1.200 Euro pro Jahr einzusparen, was insgesamt eine Summe von 6,3 Milliarden Euro ergibt.
Eine Expertengruppe von unabhängigen Interessensvertretern zu Bürokratiehürden unterstützte die Idee, Mitgliedsstaaten zu erlauben ihre Kleinstunternehmen von den Richtlinien der Finanzberichterstattung auszunehmen.
Der Konjunkturplan der EU, der im November 2008 von der Kommission veröffentlicht wurde, rief die Mitgliedsstaaten dazu auf, die Richtlinien zur Erstellung von Jahresbilanzen für Kleinstunternehmen abzuschaffen (EurActiv vom 27.11.2008
).
In Übereinstimmung mit der Kommissions-Strategie zur „Besseren Rechtsetzung
“ wird dieser Vorschlag, so wie alle politischen Initiativen und Gesetzesentwürfe, von einer Folgenabschätzung begleitet. Der Entwurf würde einen entscheidenden Beitrag zu Anstrengungen leisten, die das Ziel haben, die gesamten Verwaltungskosten bis 2012 um 25% zu senken.
Das Europäische Konjunkturprogramm, das ursprünglich im November 2008 enthüllt wurde sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Verpflichtung zur Finanzberichterstattung für Kleinstunternehmen komplett abschaffen dürfen.
Der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy sagte
, dass dieser Schritt die Belastungen für Kleinstunternehmen in einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit reduzieren würde, es jedoch an den Mitgliedstaaten läge zu entscheiden, ob dieser Vorschlag umgesetzt werden solle. Er verlangte von Europäischen Parlament, dem Plan der Kommission schnell zuzustimmen.
Man beabsichtige zu tun was immer man könne, um für die Einführung dieser Ausnahmeregelung in möglichst vielen Mitgliedstaaten zu werben. Kleinstunternehmen könnten so bis zu 1.200 Euro jährlich sparen, wenn die Mitgliedstaaten der EU in diesem Punkt folgten. In dem aktuellen wirtschaftlichen Klima sei dies eine gute Ersparnis, sagte McCreevy.
Er bat darum, dass dem Schritt bis Ende 2009 weitere Vereinfachungen im Bereich der Finanzberichterstattung folgten.
Die Kommission wird jetzt eine Anhörung von Interessensgruppen starten, um weitere Bereiche zu identifizieren, in denen Vereinfachungen vorgenommen werden sollten. Kleinstunternehmen operieren hauptsächlich auf lokaler oder regionaler Ebene und arbeiten gar nicht oder nur in geringen Ausmaß grenzüberschreitend.
Die Kommission stellte fest, dass diese Unternehmen begrenzte Ressourcen haben, sie aber den gleichen umfangreichen Richtlinien befolgen müssen wie größere Unternehmen.
Um für die Ausnahmeregelung in Frage zu kommen, müssen Unternehmen zwei der drei folgenden Kriterien der Kommission erfüllen:
Kommissionssprecher beschrieben diesen Schritt als Antwort auf die langjährigen Aufrufe, die Bürokratiehürden für kleine und mittelständische Unternehmen abzubauen.