Das Europäische Konjunkturprogramm, das ursprünglich im November 2008 enthüllt wurde sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Verpflichtung zur Finanzberichterstattung für Kleinstunternehmen komplett abschaffen dürfen.
Der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy sagte, dass dieser Schritt die Belastungen für Kleinstunternehmen in einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit reduzieren würde, es jedoch an den Mitgliedstaaten läge zu entscheiden, ob dieser Vorschlag umgesetzt werden solle. Er verlangte von Europäischen Parlament, dem Plan der Kommission schnell zuzustimmen.
Man beabsichtige zu tun was immer man könne, um für die Einführung dieser Ausnahmeregelung in möglichst vielen Mitgliedstaaten zu werben. Kleinstunternehmen könnten so bis zu 1.200 Euro jährlich sparen, wenn die Mitgliedstaaten der EU in diesem Punkt folgten. In dem aktuellen wirtschaftlichen Klima sei dies eine gute Ersparnis, sagte McCreevy.
Er bat darum, dass dem Schritt bis Ende 2009 weitere Vereinfachungen im Bereich der Finanzberichterstattung folgten.
Die Kommission wird jetzt eine Anhörung von Interessensgruppen starten, um weitere Bereiche zu identifizieren, in denen Vereinfachungen vorgenommen werden sollten. Kleinstunternehmen operieren hauptsächlich auf lokaler oder regionaler Ebene und arbeiten gar nicht oder nur in geringen Ausmaß grenzüberschreitend.
Die Kommission stellte fest, dass diese Unternehmen begrenzte Ressourcen haben, sie aber den gleichen umfangreichen Richtlinien befolgen müssen wie größere Unternehmen.
Um für die Ausnahmeregelung in Frage zu kommen, müssen Unternehmen zwei der drei folgenden Kriterien der Kommission erfüllen:
- Eine Bilanzsumme, die nicht mehr als 500.000 Euro beträgt
- Ein Nettoumsatz von nicht mehr als 1.000.000 Euro
- Nicht mehr als zehn Beschäftigte
Kommissionssprecher beschrieben diesen Schritt als Antwort auf die langjährigen Aufrufe, die Bürokratiehürden für kleine und mittelständische Unternehmen abzubauen.




