Die neue Verordnung sieht verschiedene Veränderungen vor, die zu einem vereinfachten Aufbau kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) beitragen sollen. 99% der europäischen Unternehmen fallen in diese Kategorie und erwirtschaften 70% des europäischen BIP.
- Staatliche Beihilfen, die einen Gesamtbetrag von 200.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen, müssen nicht mehr bei der Kommission zur vorherigen Genehmigung angemeldet werden. Somit können Unternehmen leichter auf Beihilfen zugreifen, während die Kommission sich stärker auf Missbrauchsfälle konzentrieren kann.
- Die Regierungen können zudem für mittelständige Betriebe Kreditbürgschaften übernehmen, solange der verbürgte Teil des Darlehens 1,5 Mio. Euro nicht überschreitet.
- De-minimis-Beihilfen sind künftig auch für den Güterkraftverkehr und die Verarbeitung von Agrarerzeugnissen verfügbar.
- Diese Ausnahmen bleiben auf transparente Beihilfeformen beschränkt, bei denen der Beihilfebetrag im Voraus genau bestimmt werden kann.




