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Kommission genehmigt höhere Beihilfen für mittelständische Betriebe [DE]

Veröffentlicht 13. Dezember 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Kommission hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, die eine Verdopplung der Höhe der staatlichen Beihilfen erlaubt, die kleine Unternehmen erhalten dürfen.

Die neue Verordnung sieht verschiedene Veränderungen vor, die zu einem vereinfachten Aufbau kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) beitragen sollen. 99% der europäischen Unternehmen fallen in diese Kategorie und erwirtschaften 70% des europäischen BIP.

  • Staatliche Beihilfen, die einen Gesamtbetrag von 200.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen, müssen nicht mehr bei der Kommission zur vorherigen Genehmigung angemeldet werden. Somit können Unternehmen leichter auf Beihilfen zugreifen, während die Kommission sich stärker auf Missbrauchsfälle konzentrieren kann.
  • Die Regierungen können zudem für mittelständige Betriebe Kreditbürgschaften übernehmen, solange der verbürgte Teil des Darlehens 1,5 Mio. Euro nicht überschreitet.
  • De-minimis-Beihilfen sind künftig auch für den Güterkraftverkehr und die Verarbeitung von Agrarerzeugnissen verfügbar.
  • Diese Ausnahmen bleiben auf transparente Beihilfeformen beschränkt, bei denen der Beihilfebetrag im Voraus genau bestimmt werden kann.
Stellungnahmen: 

Wettbewerbskommissarin Neeli Kroes sagte, „Mit der neuen Verordnung sparen die Mitgliedstaaten und die Kommission Zeit und Ressourcen. Der Verordnung kann genau entnommen werden, in welchem Rahmen sich kleine Beihilfen bewegen sollten, um nicht bei der Kommission angemeldet werden zu müssen. Gleichzeitig wird sie Wettbewerbsverzerrungen verhindern helfen.“

Die Kommission hat erklärt, das Ziel des Aktionsplans “Staatliche Beihilfen” sei es, die Höhe der Beihilfen zu reduzieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Beihilfen auf die Lissabon-Ziele ausgerichtet sind. Aus diesem Grund würden die Höchstbeträge nicht zu stark erhöht, da eine solche Erhöhung dazu führen könnte, dass die Mitgliedstaaten wahllos Beihilfen vergeben, nicht aber gezielt entscheidende Aktivitäten förderten, so die Kommission.

Christopher Leitl, Präsident  der der Europäischen Volkspartei (EVP-ED) nahe stehenden SME Union, begrüßte die neue Verordnung und sagte, dies sei ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau. Regionale und nationale Behörden könnten nun schnell und in vereinfachter Form kleinen Unternehmen das Geld zukommen lassen, das sie zur Modernisierung oder zum Ausbau ihres Unternehmens benötigten. Dennoch setze die SME Union sich auch weiterhin für höhere Höchstbeträge ein. Leitl sagte, der nächste logische Schritt sei, die Grenze auf 300.000 Euro anzuheben.

Hans-Werner Müller, Generalsekretär des Interessenverbandes der kleinen und mittleren Unternehmen UEAPME, begrüßte die größere Flexibilität für Kredite und die Anhebung der Beihilfen und zeigte sich mit dem Gesamtergebnis zufrieden, das, wie er hoffe, den mittelständigen europäischen Unternehmen Vorteile verschaffen werde.

Hintergrund : 

In der geltenden Verordnung der Kommission über De-minimis-Beihilfen wird davon ausgegangen, dass Finanzhilfen, die einen Gesamtbetrag von 100.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht übersteigen, den „Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht wesentlich beeinträchtigen“ und daher keine staatlichen Beihilfen darstellen.  Die von der Kommission am 12. Dezember 2006 angenommene Verordnung hebt im Rahmen eines größeren Pakets zur Vereinfachung des Beihilferechts - dem im Juni 2005 verabschiedeten Aktionsplan „Staatliche Beihilfen“ - diesen Gesamtbetrag an.

Der Fünf-Jahres-Plan zielt darauf ab, die Vorschriften für staatliche Beihilfen zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Zudem soll die Höhe der Beihilfen, die die Mitgliedstaaten an ihre Unternehmen und Industriezweige zahlen, reduziert und Beihilfen so ausgestaltet werden, dass sie tatsächlich den Lissabon-Zielen – Wirtschaftswachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen – zu Gute kommen. 

Nach den Angaben des am 11. Dezember 2006 veröffentlichten Anzeigers für staatliche Beihilfen haben die Mitgliedstaaten in den letzen Jahren zwar nicht die Höhe der staatlichen Beihilfen reduziert, jedoch sind deutliche Fortschritte bei der Ausrichtung der Hilfe auf Innovation, Umwelt und andere Fragen von allgemeinem Interesse zu beobachten.

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