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Kommission setzt sich für Gemeinschaftspatent ein [DE]

Veröffentlicht 05. April 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Der neue Ansatz der Kommission in der Frage eines künftigen europäischen Patentsystems sieht die Errichtung eines Gemeinschaftspatentgerichts vor, das die Zuständigkeit für Streitigfragen innehaben würde. Dies ist ein letzter Versuch, ein Gemeinschaftspatent zu realisieren. 

Die Kommission hat am 3. April 2007 eine Mitteilung  über die Vertiefung des Patentsystems in Europa vorgelegt. Zweck der Mitteilung ist es, „praktische Schlussfolgerungen” der Anhörung zu ziehen und die Arbeit im Rat zum Gemeinschaftspatent und zu Gerichtsbarkeitsregelungen zu beschleunigen. 

Die Kommission ist auch weiterhin der Auffassung, „dass ein wirklich wettbewerbsfähiges und attraktives Gemeinschaftspatent erreicht werden kann, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist.“ Die Kommission verspricht, den Bedenken bezüglich einer „übermäßig zentralisierten Gerichtsbarkeit“ Rechnung zu tragen. 

Die Kommission schlägt die Errichtung einer integrierten unionsweiten Patentgerichtsbarkeit vor, in die sowohl Elemente des Streitregelungsabkommens EPLA (European Patent Litigation Agreement), das darauf abzielt die Kosten für Streitschlichtungen zu senken, als auch Aspekte des Vorschlags zur Schaffung einer Gemeinschaftsgerichtsbarkeit auf der Grundlage des EG-Vertrags einfließen sollen. 

Die Mitgliedstaaten beziehen sehr gegensätzliche Positionen in der Frage der Streitregelungen und die Kommission ist der Auffassung, dass ein integrierter Ansatz, eine Lösung darstellen könnte. „Fortschritte wären durch Überlegungen zur Errichtung eines einheitlichen und speziellen Gemeinschaftspatentgerichts mit Zuständigkeit für Streitigfragen in Bezug auf europäische und künftige Gemeinschaftspatente möglich.“

Das System sieht die Schaffung einer Reihe von Gerichten, die EU-weit die entstehenden Streitigkeiten schlichten würden, vor. Zu deren Aufgaben würden Klagen bezüglich Rechtsverstöße gehören, während Berufungsverfahren vor einem einzelnen Gericht verhandelt würden, zum Beispiel dem gemeinschaftlichen Gericht erster Instanz. Der Europäische Gerichtshof wäre die letzte Instanz im Patentrecht. 

Stellungnahmen: 

Was die Wirtschaft brauche seien niedrigere Patentkosten und größere Rechtssicherheit, so BusinessEurope, der Interessenverband der europäischen Wirtschaft. BusinessEurope unterstützt die Ratifizierung des London-Protokolls, dass laut BusinessEurope die Übersetzungskosten um 45% reduzieren und den Unternehmen deutliche Einsparungen bringen würde. Außerdem würden durch das Protokoll Fortschritte bezüglich des Streitregelungsabkommens EPLA erzielt, eine „wichtige Initiative“ zur Entwicklung eines gemeinsamen Streitschlichtungssystems, dass eine konsequente und effiziente Durchsetzung der Patente gewährleisten könnte und die derzeitigen divergierenden nationalen Systeme ersetzen könnte.

Die Unternehmen hätten deutlich gemacht, was sie bräuchten und es sei nun an der Zeit, Maßnahmen umzusetzen. Die Mitgliedstaaten könnten nicht argumentieren, dass Forschung, Entwicklung und Innovation ausschlaggebend für das Wirtschaftswachstum seien und gleichzeitig Fortschritt im Bereich des Gemeinschaftspatents blockieren, so Ernest-Antoine Seillière, Präsident von BusinessEurope.

UEAPME, der Verband der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU, befürwortet die Übersetzung der Patente in eine einzige Sprache – ideal ins Englische, so der Verband. UEAPME hat die Kommission aufgefordert, eine diesbezügliche Lösung auszuarbeiten. Übersetzungsanforderungen würden die Verwaltungskosten steigern, die oftmals für KMU nicht tragbar wären und somit den Zugang der KMU zu Patenten hinderten, sagte Luc Hendrickx von UEAPME.

Bezüglich des Streitregelungssystems unterstützt UEAPME das von der Kommission vorgeschlagene „effiziente und kosteneffektive System“ und begrüßt den integrierten Ansatz, den die Mitteilung vorsieht.

UEAPME bedauert, dass keine Fortschritte in den beiden für kleine und mittlere Unternehmen wichtigsten Fragen erzielt wurde – der Schaffung reduzierter Patentgebühren für KMU und der Einrichtung einer Versicherung für KMU für Patentstreitfälle, eine Maßnahme, die laut dem Verband seit fast zehn Jahren als unentbehrlicher Teil einer effizienten KMU-Patentpolitik diskutiert würde.

Nächste Schritte: 
  • Eine Mitteilung über den Schutz geistigen Eigentums ist für 2008 vorgesehen. Diese soll die Mitteilung über Patente ergänzen und weiterhin bestehende horizontale und nicht-gesetzliche Fragen des Rechts auf geistiges Eigentum behandeln. 
Hintergrund : 

Die Kosten, die durch die Übersetzung und die Streitregelung in 27 nationalen Rechtssystemen entstehen, führen dazu, dass Patente in Europa deutlich teurer sind als in den USA oder Japan. Dies stellt ein beträchtliches Hindernis für Innovation – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen – dar. 

Trotz umfassende Unterstützung für ein EU-weit geltendes Patentsystem, das Unternehmen Kosten und Zeit sparen würde da sie nicht mehr unter unterschiedlichen nationalen Patentregelungen ihr Patent anmelden müssten, waren die Europaabgeordneten und die Mitgliedstaaten bisher nicht in der Lage, einen Konsens zu finden. Die wichtigste Frage ist die, in welche Sprache(n) die Patente übersetzt werden sollten. 

Eine öffentliche Anhörung  von Stakeholdern wurde im Frühjahr 2006 durchgeführt.

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