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Stellenangebot registrierenDie zuständigen EU-Minister haben dem Gesetzentwurf zur Öffnung des Binnenmarkts für Dienstleistungen zugestimmt. Die Richtlinie , welche nun im EP in die zweite Lesung geht, ist eines der Kernelemente der EU-Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze.
Der ursprüngliche Entwurf der Richtlinie über Dienstleistungen (auch ‚Bolkestein-Richtlinie’ genannt) wurde im Vorfeld der Verfassungsreferenden in den Niederlanden und Frankreich 2005 zu einer der umstrittensten Gesetzesinitiativen der EU. Die Richtlinie soll regeln, welche Vorschriften Unternehmen und Einzelpersonen beachten müssen, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsland Dienstleistungen anbieten. Da der Dienstleistungssektor ca. 70 % des BIP der EU erwirtschaftet, betrachteten Unternehmen eine Marktöffnung in diesem Bereich als einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung (‚Lissabon-Agenda’).
Doch starker Widerstand gegen das befürchtete Sozialdumping ließ den ursprünglichen Vorschlag scheitern, wodurch sich die Kommission gezwungen sah, einen neuen, abgeschwächten Vorschlag vorzustellen, um die Zustimmung des Parlaments zu bekommen. In der ersten Lesung des Parlaments im Februar 2006 wurde schließlich ein Kompromiss gefunden, welcher den Anwendungsbereich des geplanten Gesetzes einschränkte, indem einige Dienstleistungsbereiche ausgeschlossen wurden (s. EurActiv, 16. Februar 2006).
Die Abstimmung im Parlament löste unter Interessenvertretern unterschiedliche Reaktionen aus. Während soziale Interessengruppen und Gewerkschaften den Kompromiss begrüßten, brachten Unternehmensverbände wie UNICE oder AmCham EU ihre Enttäuschung zum Ausdruck (s. EurActiv, 17. Februar 2006).
Am 29. Mai 2006 sprachen sich die EU-Minister im Großen und Ganzen für den durch das Parlament abgeänderten Vorschlag der Kommission aus. Ironischerweise geschah dies genau ein Jahr nach dem „Non“ zum EU-Verfassungsvertrag in Frankreich, wo die Dienstleistungsrichtlinie im Fokus der „Non-Kampagne“ stand.