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Parlament verlangt Klarheit über öffentliche Dienstleistungen [DE]

Veröffentlicht 13. September 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Das Europäische Parlament hat die Kommission aufgefordert, klar zu unterscheiden zwischen Dienstleistungen von ‚allgemeinem Interesse’ und Dienstleistungen von ‚allgemeinem wirtschaftlichen Interesse’ und dementsprechende Gesetze zu erlassen.

Die Garantie qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen, wie gute Schulen und Krankenhäuser, sauberes Wasser, sichere öffentliche Verkehrssysteme und verlässliche Energieversorgung sind nicht nur für eine bessere Lebensqualität der Bürger von hoher Bedeutung, sondern auch ein entscheidendes Element der Lissabon-Strategie.

Gute öffentliche Dienstleistungen können soziale Ausgrenzung überwinden, den regionalen Zusammenhalt stärken, das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes verbessern und somit die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Kritiker eines liberalen Ansatzes für öffentliche Dienstleistungen sind der Meinung, dass Marktkräfte allein keine qualitativ hochwertigen und allen zugänglichen Dienstleistungen garantieren können. Sie befürchten, dass die Unterstellung der öffentlichen Dienstleistungen unter öffentliche Beschaffungsregeln zu eingeschränkter Qualität führen würde, indem private Anbieter versuchen, Kosten zu minimieren.

Hintergrund des von dem sozialdemokratischen Abgeordneten Bernhard Rapkay initiierten Berichts ist die Notwendigkeit eines strengen rechtlichen Rahmens, der Sicherheitsstandards, Verbraucherschutz und Umweltstandards definiert, um so das öffentliche Interesse zu wahren und zu schützen. 

Bis jetzt hat sich die Kommission Forderungen nach einer sektorübergreifenden Gesetzgebung für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse widersetzt. Solche Dienstleistungen seien die Sache nationaler, regionaler und lokaler Behörden, so die Kommission.

Der Bericht ruft die Kommission dennoch auf, ‚geeignete Gesetzesinitiativen’ zu initiieren und fordert spezifische Richtlinien für Sozial- und Gesundheitsdienste. Letztlich definiert der Bericht auch die finanziellen Rahmen für öffentliche Dienstleistungen.

Stellungnahmen: 

Bernhard Rapkay, SPE-Mitglied und Berichterstatter für das Dossier, betonte, ein gesetzlicher Rahmen für öffentliche Dienstleistungen und Auftragsvergabe sei überfällig. Es sei inakzeptabel, dass der EuGH von Fall-zu-Fall bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht urteilen müsse.

Durch dieses hin und her in einer gesetzlichen Grauzone setze die EU die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen aufs Spiel.

Das Ziel sei keine unflexible Gesetzgebung in diesem Bereich, jedoch die Sicherstellung der Müllentsorgung, ohne ein Urteil aus Luxemburg bezüglich der Frage, ob das richtige Unternehmen beauftragt wurde.

Der Sprecher der EVP-ED-Fraktion Gunnar Hökmark begrüßte, dass der Wirtschaftsausschuss den Vorschlag einer Rahmenrichtlinie abgelehnt hätte und beschrieb dies als einen „wichtigen Schritt“.

Es sei im Interesse der Verbraucher, Steuerzahler und Angestellten, dass Dienstleistungen von allgemeinem Interesse offen für Wettbewerb, Unternehmertum und Wahlfreiheit seien. Die Erfolge des gemeinsamen Marktes in Bereichen wie Telekommunikation und Fluggesellschaften seien Beispiele dafür, wie europäische Volkswirtschaften, Bürger und Steuerzahler von Wettbewerb und Entwicklung profitiert hätten während gleichzeitig neue Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Sophie in ´t Veld, Mitglied der ALDE-Fraktion und Schattenberichterstatterin, betonte, dies sei ein klares Signal an die Kommission, keine Rahmenrichtlinie auf den Weg zu bringen. Es sei unnötig, dass Brüssel die öffentlichen Dienstleistungen definiere oder ihre Organisierung und Finanzierung bestimme. Diese Aufgabe sollte von den Mitgliedstaaten und den lokalen Behörden übernommen werden. Sollten die Marktbestimmungen die Ausführung von öffentlichen Dienstleistungen behindern, seien maßgeschneiderte Branchenabkommen die beste Lösung.

Nächste Schritte: 
  • 26. April 2006: In einer Mitteilung hat die Kommission geäußert, sie arbeite an der Klärung, was soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse seien. Ein Plan wird im November erwartet.
  • 5. September 2006: Kommissare einigen sich darauf, eine EU-Rahmenrichtlinie für Gesundheitsdienstleistungen auf den Weg zu bringen. Eine Mitteilung wird in Kürze erwartet.
  • November 2006: Zweite Lesung der Dienstleistungsrichtlinie im Parlament und im Ministerrat.
Hintergrund : 

Die stufenweise Vollendung des Binnenmarktes führt dazu, dass immer mehr Dienstleistungen, die früher von der öffentlichen Hand ausgeführt wurden, dem freien Markt zugänglich, so dass sie auch den Regeln des EU-Binnenmarktes und des europäischen Wettbewerbs unterliegen.

Während allgemeine Einigkeit darüber besteht, dass die Liberalisierung von Bereichen wie Gas und Strom, Post und Telekommunikation zu besserem Service und Preisvorteile für Verbraucher geführt hat, herrscht in Bezug auf die Liberalisierung anderer Bereiche wie Gesundheit, sozialer Wohnungsbau oder öffentlicher Nahverkehr weniger Einigkeit.

In der Einigung über die Dienstleistungsrichtlinie (siehe EurActiv vom 31. Mai 2006) haben die Mitgliedstaaten vereinbart, den grenzübergreifenden Wettbewerb durch die Garantie der Dienstleistungsfreiheit für alle Dienstleistungen, außer für nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, zu erleichtern.

Dieser Kompromiss hat eine Debatte darüber ausgelöst, welche Dienstleistungen von wirtschaftlichem Interesse oder nur von allgemeinem Interesse sind und wie mit letzteren umzugehen ist. Derzeit gibt es keine festgelegten Regeln in der EU-Gesetzgebung bezüglich der Trennung zwischen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen, und solchen von allgemeinem Interesse oder anderen Dienstleitungen. Somit ist im Einzelfall nicht klar, ob und in welchem Ausmaß die EU-Binnenmarktregeln anzuwenden sind. Weil es keinen einheitlichen Rahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gibt, werden alle Interessenkonflikte und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vom Europäischen Gerichtshof auf ad hoc-Basis entschieden.

Ein von den Europäischen Sozialisten eingebrachter Eigeninitiativbericht ruft die Kommission dazu auf, die Situation klarzustellen und allgemeine Regeln für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu etablieren, die keine negativen Auswirkungen auf die Bürger haben.

Die im parlamentarischen Ausschuss für wirtschaftliche Angelegenheiten vertretenen Fraktionen haben am 12. September eine Einigung über diesen Bericht erreicht, in der sie ihre Positionen bezüglich eines geeigneten rechtlichen Rahmens darlegen.

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