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Reform des Patentabkommens soll Kosten für Mittelstand senken [DE]

Veröffentlicht 25. März 2009 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Europäische Kommission sucht nach der Zustimmung der Mitgliedstaaten, ein Übereinkommen zu einem vereinheitlichten Streitregelungssystem für europäische Patente zu verabschieden, durch welches ein Gerichtshof mit Rechtsprechungskompetenz etabliert würde, der sich mit existierenden europäischen Patenten und dem zukünftigen Patentsystem der Gemeinschaft beschäftigen würde.

Der Schritt war als Schub für die kleinen und mittelständischen Unternehmen und private Investoren präsentiert worden, für welche das aktuelle System kompliziert und kostspielig werden kann. 

Laut der Kommission werde das Streitregelungssystem für europäische Patente die rechtliche Gewissheit verbessern, die Kosten reduzieren und den Zugang zu Patentverfahren für Unternehmen zu erleichtern.

Europäische Unternehmen fänden das aktuelle Streitregelungssystem für europäische Patente zu kompliziert, zu langsam und zu teuer. Durch seine Einführung würde ein einheitliches Patentgerichtssystem die Patentverfahren berechenbarer, schneller und billiger machen und dabei die Stimulierung der Innovation, der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa fördern, sagte der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McCreevy. 

In einer Erklärung fügte die Kommission hinzu, dass das vorgeschlagene Gerichtssystem das Wachstum und die Innovation fördern würde, indem es eine schnelle Beilegung von Streitigkeiten über geistiges Eigentum erlaube.

Derzeit müssen Patenteigentümer die ihre Erfindungen in ganz Europa zu schützen wollen, in allen Ländern in denen ihr Patent gültig ist, parallele Verhandlungen führen. Dies hat in Fällen in denen verschiedene Mitgliedstaaten widersprüchliche Urteile abgeben, zu beträchtlicher rechtlicher Unsicherheit geführt.

Unter dem Streitregelungssystem für europäische Patente, würde der Europäische Gerichtshof über vorläufige Fragen, die von Patentgerichten über die Interpretation des EU-Rechts und über die Gültigkeit und Interpretation von Institutionen der Gemeinschaft aufgeworfen werden entscheiden. Die Kommission muss versichern, dass die Regeln jedes Vorschlages mit der Schaffung eines Gemeinschafts-Patents  vereinbar sind. 

Eine aktuell durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse von Dietmar Harhoff, von der Ludwig-Maximilians Universität in München kam zu dem Ergebnis, dass wenn die Doppelarbeit bei Patentverletzungs- und -nichtigkeitsklagen vermieden würde, dadurch Kosten zwischen 148 und 289 Mio. EUR jährlich eingespart werden könnten.

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