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Die Minister der EU haben sich geeinigt, ‚unnötige’ EU-Gesetze zu Holz und Produktverpackungen zu streichen und die Anwendungskosten für europaweiten Markenschutz zu senken. Mit dieser Maßnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit der Union gestärkt werden.
Die 27 EU-Minister für Wettbewerb haben sich am 21. Mai 2007 getroffen, um die Industrie- und Innovationspolitiken zu diskutieren.
Die Minister haben eine Fortsetzung der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung beschlossen, insbesondere mit dem Plan, die Verwaltungskosten für Unternehmen bis 2012 um 25 % zu reduzieren. Diese Maßnahme könne für die europäische Wirtschaft zu einem Wachstum von 150 Milliarden Euro führen.
Sie unterstrichen ihre Entschlossenheit mit dem Entschluss, die EU-Gesetzgebung zur Qualität und Größe von Holz fallen zu lassen und Regelungen abzuschaffen, die aus den 1970er Jahren stammen und welche die Mengen, in denen Produkte verkauft werden können festlegen – zum Beispiel die Größe von Brotlaiben.
Die Minister beschlossen, dass die EU ihre Gebühren zur Registrierung von Marken und Geschmacksmuster für Waren und Dienstleistungen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ‚bedeutend’ senken werde. Dies soll unter anderem die Innovation fördern und Unternehmen vor Fälschungen und Produktpiraterie schützen.
Sie einigten sich auch darauf, eine Studie zur weiteren Entwicklung des Gemeinschaftsmarkensystems in Auftrag zu geben. Das System ist für Bewerber aufgrund von aufwendigen Übersetzungsbedingungen noch immer kostspielig.
Die Minister haben den Plan des Kommissars für Industrie, Günter Verheugen, weitgehend unterstützt, den Binnenmarkt für Güter anzukurbeln, indem man Probleme lösen will, die in Zusammenhang mit dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung entstanden sind (EurActiv vom 14. Februar 2007).
Der Idee nach soll es den Mitgliedstaaten erschwert werden, den Import von bestimmten Produkten unter gesundheits- oder umweltpolitischen Vorwänden zu blockieren, indem man den nationalen Verwaltungen die Aufgabe zuschriebt, den Nachweis über ein unsicheres Produkt zu erbringen, wenn sie letzteres von ihrem Markt fernhalten wollen.
Momentan müssen die Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte, welche nicht der Harmonisierung der Gemeinschaft unterliegen, mit den Regeln und Standards des jeweiligen Landes übereinstimmen. Dies kann kleine und mittlere Unternehmen davon abhalten, außerhalb ihres nationalen Marktes aktiv zu werden, weil die Kosten für weitere Testverfahren, die von manchen Ländern gefordert werden, den erwarteten Gewinn des Produktes übersteigen würden.
Nichtsdestotrotz müssen sich die Mitgliedstaaten noch darüber einigen, wie eine Reihe besonderer Produkte, wie hochwertige Metalle, behandelt werden soll. Die Minister hoffen auf einen Kompromiss bis Ende Juni 2007.
Der Europäische Kommissar für Industrie, Günter Verheugen, begrüßte die Einigung, die EU-Gesetzgebung zu Holzstandards aufzuheben, und sagte, dass die Richtlinie zu einem ‚Symbol für unnötige Vorschriften’ geworden sei. Die Entscheidung des Rates, diese Richtlinie abzuschaffen und Regelungen zur Vorverpackung zu vereinfachen, welche die Menge festlegt, in der Produkte verkauft werden können, zeige, dass die Kommission ‚hart arbeite’, um den unnötigen Bürokratismus an allen Fronten einzuschränken’.
Die Kommission begrüße diese erste konkrete Rücknahme europäischer Rechtsakte seit der Ankündigung des Programms zur besseren Rechtsetzung im Jahr 2005.
Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries begrüßte die Gebührenkürzung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt, das für die Registrierung von Marken und Geschmackmustern zuständig ist. Sie sagte: „Die Gebührensenkung stärkt den Wirtschaftsstandort Europa. Marken und Geschmacksmuster werden beim HABM künftig zu deutlich geringeren Gebühren angemeldet werden können. Das nützt allen, die ihre Rechte nicht nur national, sondern in ganz Europa gegen unberechtigte Nachahmungen schützen wollen.“