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Strukturpolitik: Deutsche Regierung will sich von Kommission nichts vorschreiben lassen [DE]

Veröffentlicht 13. April 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Der deutsche Wirtschaftsminister Michael Glos hat klargestellt, dass die deutsche Regierung sich von der Kommission bezüglich der gewerblichen Investitionsförderung nichts vorschreiben lassen wolle. Zur Debatte stehen Ausgabenkategorien im Rahmen der Lissabon-Strategie für Beschäftigung und Wachstum.

In ihren Briefen an Danuta Hübner, EU-Kommissarin für Regionalpolitik, an Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission, und an den österreichischen Wirtschaftsminister Martin Barteinstein lehnt der deutsche Wirtschaftsminister Michael Glos die Bestimmung der für die Erreichung der Lissabon-Ziele als relevant eingestuften Kategorien ab. So schreibt Glos in einem EurActiv voliegenden Brief an Kommissarin Hübner: „Allerdings ist es mir sehr wichtig, dass dabei das Auswahlermessen der Länder und Regionen nicht über Gebühr eingeschränkt wird. Letztlich wissen die Staaten und Regionen selbst am besten, mit welchen Maßnahmen ihre Wettbewerbsfähigkeit erfolgreich gesteigert werden kann“. Die „Förderung gewerblicher Investitionen gehört zum Kernbestand deutscher Strukturpolitik“. 

In dem Brief betont Glos die große Bedeutung der Investitionsförderung für die wirtschaftlich schwachen ostdeutschen Bundesländer: „Nur mit dem Anreiz der Förderung einer Investition können Unternehmen zu einem Wechsel in eine benachteiligte Region veranlasst werden“. 

Der bayerische Christdemokrat Glos verweist insbesondere auf die Tatsache, dass die Art der Ausgaben der neuen Mitgliedstaaten für angrenzende Regionen nicht eingeschränkt ist: „Eine zu starke Einschränkung insbesondere der Investitionsförderung in den deutschen Regionen würde den ohnehin scharfen Standortwettbewerb in unzuverlässiger Weise verschärfen“. 

In einem anderen Brief, geschrieben von Arbeitsminister Müntefering an Verheugen und Beschäftigungskommissar Vladimir Spidla, beschwert sich Müntefering darüber, dass einige Maßnahmen unter dem Europäischen Sozialfonds (ESF) nun als weniger lissabonrelevant qualifiziert werden. In dem Brief, der von EurActiv eingesehen wurde, nennt der Sozialdemokrat Müntefering unter anderem die Bereiche berufliche Integration von Migranten, die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 

Müntefering schreibt: „Für den ESF führen die aktuellen Vorschläge der Kommission zu einer einseitigen Verengung der reformierten Lissabon-Strategie, alle verfügbaren Ressourcen stärker auf die Ziele Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt auszurichten. Dabei hat das Earmarking zunehmend eine bedenklich Eigendynamik entwickelt. [...] Damit ist aus deutscher Sicht die Balance zwischen den verschiedenen Lissabon-Zielen nicht mehr gewährleistet“. 

Abschließend heißt es: „Ich bin der Auffassung, dass das gesamte Spektrum des ESF „lissabonrelevant“ ist und möchte Sie bitten, sich in diesem Sinne für eine Überarbeitung des Annex zur Allgemeinen Verordnung einzusetzen“.

Stellungnahmen: 

In einer Rede vor dem Ausschuss der Regionen am 1. März 2006 hat Kommissarin Hübner klargestellt, dass „Earmarking“ keine rechtlich bindende Anforderung sei. Für die neuen Mitgliedstaaten sei es gemäß einer Entscheidung des Europäischen Rates im Dezember freiwillig. Sie frage sich jedoch, ob es nicht besser gewesen wäre, es sämtlichen EU-Ländern selbst zu überlassen, wofür sie die Mittel ausgeben. Sie werde die neuen Mitgliedstaaten auffordern, auf freiwilliger Basis denselben Ansatz zu verfolgen, und sei zuversichtlich, dass diese dies akzeptieren würden. 

Es drohten zwar keine Sanktionen, sie werde die Mitgliedstaaten jedoch auffordern, darzulegen, wie sie die Strukturmittel für die Ziele Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit einsetzten. Dies solle jedes Jahr im Vorfeld des alljährlichen EU-Frühjahrsgipfels geschehen, als Teil der Lissabon-Fortschrittsberichte. Ihr Eindruck sei, dass die Regionen und Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht voll hinter der Kommission stünden und dass dieser Schritt ohne weitere Mühe getan werden könnte.

Hintergrund : 

Der jüngste Vorschlag der Kommission zum Finanzrahmen 2007-2013 wird wahrscheinlich kaum abgeändert werden, bevor er von Rat und Parlament verabschiedet wird. 

In Anhang IV schlägt sie vor, dass 60 bis 70 % der Strukturfondsmittel für die Mitgliedstaaten für Lissabonzwecke ausgegeben werden. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang eine Reihe von Ausgabenkategorien definiert, unter anderem Forschung, Risikokapital und Unternehmensberatung. Die Förderung gewerblicher Investitionen gehört jedoch nicht dazu.

Dieses so genannte „Earmarking“ gilt ausschließlich für die EU-15-Länder, nicht aber für die Länder, die der EU 2004 beitraten.

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