Bisher war die Initiative mäßig erfolgreich:
- 68 veraltete Rechtsetzungsvorschläge, die dem Rat und dem Parlament zur Abstimmung vorlagen, wurden zurückgezogen;
- Voraussichtlich werden nur die Hälfte der 100 Initiativen zur Vereinfachung der Gesetzgebung bis Ende 2006 angenommen werden. Des Weiteren sind viele der Vereinfachungsvorschläge, die bereits von der Kommission angenommen wurden, noch nicht vom Rat und Parlament angenommen;
- Von den geplanten 500 Kodifizierungen, bei der Bestimmungen eines Rechtsakts mit allen späteren Änderungen desselben in einem einzigen Rechtsakt verschmolzen werden, sind nur für 85 konkrete Pläne ausgearbeitet und nur 52 angenommen;
- Mehr als 160 integrierte Folgenabschätzungen zur Prüfung der möglichen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Initiativen der Kommission vor ihrer Verabschiedung wurden seit 2003 abgeschlossen.
Diese Verzögerungen wird voraussichtlich die Kosten für durch EU-Gesetze verursachten Verwaltungsaufgaben doppelt so hoch werden lassen wie ursprünglich veranschlagt (320 Mrd. Euro).
Der fehlende Fortschritt in diesem Bereich hat Industriekommissar Verheugen dazu veranlasst, vergangenen Monat scharfe Kritik an den Kommissionsbeamten zu üben und ihnen vorzuwerfen, seine Kampagne für die Verbesserung und den Abbau von Rechtsakten zu blockieren (siehe EurActiv 10. Oktober 2006). Die strategische Überprüfung der Initiative für bessere Rechtsetzung, die Verheugen am 14. November 2006 angekündigt hat, soll die ursprüngliche Initiative durch bestimmte Maßnahmen stärken. Dazu gehören:
- Die Reduzierung der Bürokratiekosten durch bestehende EU-Rechtsetzung um 25% bis 2012: Die Kommission veranschlagt, dass Verwaltungskosten ungefähr 3,5% des gesamten EU-Bruttoinlandsproduktes ausmachen und dass eine Senkung dieser Kosten um 25%, der europäischen Wirtschaft ein Wachstum von 150 Mio. Euro bescheren könnte. Ein Aktionsplan über die Bemessung der Verwaltungskosten und den Abbau der Bürokratie soll im Frühjahr 2007 vorgelegt werden.
- Die Verbesserung der Qualität der Folgenabschätzung durch die Einberufung eines unabhängigen Ausschuss für Folgenabschätzung, der zuständig sein wird für die Überprüfung der Entwürfe von Folgenabschätzungen. Die Einsetzung des Ausschusses ist auf die Kritik zurückzuführen, dass die Folgenabschätzungen größtenteils von den gleichen Personen durchgeführt wurden, die die Vorschriften entworfen hatten.
- Die Aufstockung des fortlaufenden Programms zur Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts um 43 neue Initiativen.
- Das Zurückziehen von weiteren 10 schwebenden Rechtsetzungsvorschlägen noch im Jahre 2007.
- Die Finalisierung eines Programms zur Verschlankung des bestehenden Korpus von EU-Rechtsvorschriften durch Kodifizierung bis 2008.




