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21. August 2008
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Agentur für Grundrechte: mehr Gleichberechtigung notwendig [DE][en

Erschienen: Mittwoch 29. August 2007   

Laut Daten, die 2006 von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gesammelt wurden, ist ungerechte Behandlung weiterhin in den Bereichen Beschäftigung, Wohnwesen und Bildung zu verzeichnen. Rassistische Verbrechen nahmen in einer Reihe von EU-Staaten zu.

Hintergrund:

Der am 27. August 2007 veröffentlichte Bericht der Agentur der Europäischen Union für external Grundrechte (European Union Agency for Fundamental Rights, FRA) bezog 27 nationale Kontaktstellen (national focal points, NFP), zum ersten Mal auch Bulgarien und Rumänien, mit ein.

Als Reaktion auf die Entwicklungen in Bezug auf Rassismus und verwandte Themen in den Mitgliedstaaten seit 2006 liefert der Bericht Informationen und Daten in fünf Themenbereichen: Rechtliche Angelegenheiten, Beschäftigung, Bildung, Wohnen sowie rassistisch motivierte Gewalt und Verbrechen. Außerdem enthält er ein Schlusskapitel über Entwicklungen und Politiken zur Bekämpfung des Rassismus auf EU-Ebene.

Weitere Nachrichten:

  • Gesetzgebung gegen Diskriminierung und ihre Umsetzung

Der Bericht stellt fest, dass Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen HerkunftPdf external in der Mehrheit der Mitgliedstaaten seit 2006 gemacht wurden. Es ist aber hinzugefügt fest, dass bis Ende des Jahres ein paar Länder im Rückstand gewesen seien. Darüber hinaus weist der Bericht darauf hin, dass es in vielen Ländern keinen Hinweis darauf gebe, dass 2006 eine einzige Strafe in Fällen ethnischer Diskriminierung verhängt oder Entschädigung gezahlt worden sei, auch wenn Gesetze und Verfahren vorhanden seien. Laut einer jüngsten Umfrage des Eurobarometers ist nur ein Drittel der Unionsbürger (32%) der Meinung, ihre Rechte zu kennen, wenn sie Opfer von Diskriminierung oder Belästigung würden.

  • Rassistisch motivierte Gewalt und Verbrechen

Der Rassismus stagnierte oder stieg in einigen Mitgliedstaaten nach Angaben der FRA 2006 an, während in den meisten EU-Ländern die Datensammlungen zum Thema noch immer unzureichend seien. Das heißt, dass die Entwicklungen bei den gemeldeten Verbrechen in vielen Mitgliedstaaten schwerlich untersucht werden können. Acht der elf Mitgliedstaaten, für die ausreichende Daten der Strafjustiz vorhanden sind, um eine Trendanalyse durchführen zu können, verzeichneten eine allgemeine Aufwärtsentwicklung (Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Polen, die Slowakei, Finnland und das Vereinigte Königreich). In drei Staaten zeigte sich ein allgemeiner Abwärtstrend bei den gemeldeten rassistischen Verbrechen (die Tschechische Republik, Österreich, Schweden).

  • Beschäftigung

Die FRA stellt für 2006 kontinuierliche Hinweise darauf fest, dass das Bewusstsein für ethnische Diskriminierung im Beschäftigungsbereich und für die Notwendigkeit, diese zu bekämpfen, zunehme. In einigen Mitgliedstaaten gebe es bedeutende Gerichtsurteile gegen Diskriminierung beim Zugang zu Beschäftigung, wo es vorher keine solchen gegeben habe. Der Bericht gibt auch an, dass einige Beispiele für gute Verfahren gemeldet worden seien, in denen der öffentliche Sektor in mehreren Mitgliedstaaten besonders positive Initiativen für Maßnahmen gezeigt habe, um unterrepräsentierte Minderheiten zu rekrutieren.

  • Wohnsituation von Migranten

Die Daten von 2006 zeigen, dass es wesentliche Disparitäten zwischen Migranten und Staatsbürgern in ganz Europa gibt. Laut der FRA gebe es klare Unterschiede zwischen Migranten und Staatsbürgern in Hinblick auf Wohnstandards, Beschäftigungsraten, die Qualität der Einrichtung und der Konzentration ärmerer Wohngebiete. Die Trennung der Roma bleibe ein besonderes Problem. In einigen Ländern werde der extreme Mangel an Wohnraum für Roma durch ihre Verwundbarkeit für erzwungene Räumungen und Umsiedlungen verstärkt.

  • Bildung

Die Informationen von 2006 weisen auf ein wachsendes öffentliches und politisches Bewusstsein hin, was die Diskriminierung und verwandte Ungleichheiten in Bezug auf Bildung in der Europäischen Union betrifft. Während es eine steigende Zahl von Programmen gebe, die auf die Unterstützung für Roma und die Verminderung von Segregation und Diskriminierung abzielten, litten viele Bemühungen der EU zur Sicherstellung von Chancengleichheit im Bildungsbereich unter unzureichender Finanzierung, so der Bericht.

Positionen:

Bei der Vorstellung des neuen Berichts vor dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europaparlaments sagte Anastasia Crickley, die kürzlich gewählte Vorsitzende des Vorstands der Agentur, es sei ein Fortschritt in Hinblick auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Rassengleichheit in den meisten EU-Staaten zu verzeichnen. Dennoch belege der Bericht der FRA, dass man nicht zufrieden sein könne. Es gebe reichliche Beweise dafür, dass rassistische Gewalt und Diskriminierung weiterhin bestünden und sie in Teilen der EU tatsächlich im Vormarsch seien. Man müsse gleiche Rechte und den Schutz vor Gewalt für jedermann garantieren – nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis. Es sei wichtig, dass die neue Agentur für Grundrechte weiterhin die EU mit verlässlichen Daten zur Entwicklung von Rassismus und Diskriminierung versorge, neben Ratschlägen, wie faktenbasierte Politiken zur Bekämpfung solcher Phänomene zu entwickeln seien.

Baroness Sarah Ludford, Europaabgeordnete und liberaldemokratische Sprecherin für europäisches Recht sowie Vizepräsidentin des Unterausschusses des Europaparlaments für Menschenrechte, kommentierte den Bericht mit den Worten, dass EU-Gesetze zum Verbot ethnischer Diskriminierung einen positiven Wandel brächten. Es sei jedoch ein Skandal, dass es in einer Europäischen Union, die behaupte, für Menschenrechte zu stehen, sieben Jahre nach Inkrafttreten der Gesetze in vielen Mitgliedstaaten an effektiver Durchsetzung und an Sanktionen fehle sowie an Entschädigungen für Opfer. Die Europäische Kommission müsse ermutigt sein, gegen diese Länder vor dem Europäischen Gerichtshof aktiv zu werden. Ein Anstieg der gemeldeten rassistisch motivierten Verbrechen sei in acht Mitgliedstaaten festgestellt worden, aber dies gelte für acht von nur elf Staaten, die adäquate Daten zur Strafjustiz in den vergangenen Jahren gesammelt hätten. Die Tatsache, dass der Rest der (zu dieser Zeit) 25 Staaten keine Anstrengungen unternommen habe, diese Daten zu sammeln, zeige einen Mangel an Ernsthaftigkeit beim Umgang mit rassistisch motivierten Verbrechen.

Nächste Schritte:

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